Musterprozess: Lehrerin will gleiches Gehalt wie die Kollegen

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Ungleiches Geld für gleiche Arbeit? Ob das rechtens ist, müssen die Koblenzer Richter nun entscheiden.  Foto: Florentine / pixelio.de
Ungleiches Geld für gleiche Arbeit? Ob das rechtens ist, müssen die Koblenzer Richter nun entscheiden. Foto: Florentine / pixelio.de

KOBLENZ. Sie ist Grund- und Hauptschullehrerin in Rheinland-Pfalz, unterrichtet aber größtenteils an einer Realschule plus. Dafür will die Lehrerin genauso viel Geld bekommen wie ihre Kollegen und geht deshalb vor Gericht.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat sich mit der Frage beschäftigt, ob alle Lehrer an einer Schule das gleiche Geld bekommen sollen. Geklagt hatte eine ausgebildete Grund- und Hauptschullehrerin aus Nentershausen im Westerwaldkreis, die an einer Realschule plus unterrichtet. Sie bekommt dafür weniger Geld als ihre zu Realschullehrern ausgebildeten Kollegen.

«Das ist absurd», sagte der Anwalt der Klägerin. Eine Entscheidung in dem Musterverfahren, in dem die Lehrerin unter anderem vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) unterstützt wird, will das Gericht innerhalb von zwei Wochen bekanntgeben. Der Vorsitzende Richter sagte, das Problem sei durch den Wegfall der Hauptschulen entstanden. Die Realschule plus ist eine Schulform in Rheinland-Pfalz, die aus der Zusammenführung von Real- und Hauptschulen hervorgegangen ist. Es gibt die kooperativen und die integrativen Realschulen.

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Vertreter des Landes betonten vor Gericht, das Beamtenbesoldungsrecht ordne die Bezahlung rein nach der Ausbildung an. Grundsätzlich sei es möglich, den Wechsel in eine höhere Gehaltsstufe zu prüfen. Das hatte die Klägerin aber nicht angestrebt.

Die Lehrerin selbst argumentierte, sie erfülle die Aufgaben an der Realschule plus genauso gut wie Kollegen mit einer Ausbildung zum Realschullehrer. Es müsse für die gleiche Arbeit das gleiche Geld geben. Sie sieht ihre Qualifikation durch ihren täglichen Einsatz belegt. Dem entgegneten Vertreter des Landes, ein Kollegium in einer Schule arbeite stets im Team, so würden unterschiedliche Ausbildungsgänge und Kompetenzen ausgeglichen. Das Urteil wird in den nächsten zwei Wochen erwartet. dpa

(11.4.2013)

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klexel
10 Jahre zuvor

Zitat aus dem Artikel: „Dem entgegneten Vertreter des Landes, ein Kollegium in einer Schule arbeite stets im Team, so würden unterschiedliche Ausbildungsgänge und Kompetenzen ausgeglichen.“ – Bei so viel Schwachsinn kann man nur hoffen, dass irgend jemand die Inkompetenz dieses Sprechers ausgleichen wird.

querkopf
10 Jahre zuvor

nicht zu rechtfertigen ist nicht nur die Bezahlung nach Ausbildung(GH,R,G,SO) sondern gravierender(im Netto und Pension) ist noch die Unterscheidung in Beamte und Angestellte.

pettrachen
10 Jahre zuvor

Die Aussage der Landesvertreter degradiert die Kompetenz der Hauptschullehrer, die als Sek 1 Lehrer die gleiche Ausbildung genossen haben, wie die Kollegen an der Realschule.

frankenwein
10 Jahre zuvor

Diese von Gott gegeben, in Bayern ist es so, Unterschiede, werden durch eine gute Lobby für andere Schularten unterstützt. Ich arbeite im M-Bereich, d.h. weiterführende Klassen an der Hauptschule bis zum MSA nach der 10ten Klasse. Aber ich werde weiterhin A 12 erhalten und damit auch sterben! Warum wehrt sich da niemand und warum unterstützen die Kollegen nicht die Mittelschule? Mehr Stunden, zum Ausgleich weniger Geld, dafür ein sehr problematisches Klientel. Das passt doch-oder?

silvia kaemmerer
10 Jahre zuvor

Liebe Kolleginen und Kollegen! Zur Klage der betreffenden jungen Kollegin. Unsere Ausbildung von 1975 bis 1979 war allumfassend und vor allem auch auf die Ausbildung auf Gymnasien ausgelegt. Nach der Wende mussten wir uns sagen lassen, dass all das, was wir gelernt und geleistet hatten schlicht und einfach „Mist“ war. Unsere Ausbildung mit Diplomarbeit ( nicht mal die heutige Masterarbeit kommt dem nahe) und dem Dienst danach wird im Westen so was von schlecht gemacht ohne zu wissen wovon man spricht) lässt uns heute als altgediente Pädagogen ( die Ausbildung und die Ausbildung in Psychologie nach alten Lehrwerken vor dem 19. JH., die die heutige Ausbildung nicht einmal erwähnt)ganz einfach kotz… .Heute wird uns zugemutet Kinder mit zu unterrichten, die ganz besondere Fürsorge brauchen ohne Kollegen, die dafür ganz besonders ausgebildet worden sind.Diese bekommen dafür auch die A13. Wir nicht. Wir machen das ganz einfach nebenbei und wenn wir glauben, dass wir das nicht so ohne weiteres stemmen können, dann hören wir von unserem Kultus ,dass wir entweder unfähig oder faul wären. Sächliche Voraussetzungen oder Anerkennung in Form von Beförderung ist nicht, weil…wir müssen das so. Andere, die sich ganz einfach mal was Neues ausdenken und dafür einen neuen Posten im Kultus bekommen und dann auch noch an einer Schule als anwesend gezählt werden ohne je dazusein, verdienen sich auf Kosten der wirklich arbeitenden Kollegen eine goldene Nase. Wir hatten nie die Chance entsprechend unserer Qualifikation bezahlt zu werden. Im Gegenteil:wir werden als Beamte in der Bezahlung auch noch benachteiligt. Kollegen, die als Grundschullehrer seit Jahrzehnten in der Oberstufe arbeiten, haben nie die Chance jemals die A12 zu bekommen. Also! Wo erwarten wir hier eigentlich Gerechtigkeit? Oder kommt wieder der Kommentar: die Ossis sinnt doch sowieso dümmer?
Wir sind frustriert und arbeitsmüde weil, wir haben keine Lobby!
Bitte mal bei allem Kommentar auch mal über den Tellerrand sehen!!!!!

Puepchen
10 Jahre zuvor

…und nachts ist es kälter als draußen.