FRANKFURT/MAIN. Manche Lehrer sind einfach unermüdlich: In Hessen hat ein Pädagoge beantragt, über seinen 65. Geburtstag hinaus zu unterrichten. Als sein Arbeitgeber das ablehnte, zog der Mann sogar vor Gericht – und gewann.
Ein Lehrer in Hessen hat mit Erfolg für eine längere Lebensarbeitszeit gestritten. Das Land müsse ihn weiter beschäftigten, entschied das Verwaltungsgericht in Frankfurt. Niemand dürfe wegen seines Lebensalters diskriminiert werden, begründete das Gericht seinen Beschluss (Az. 9 L 2184/13.F).
Beamte gehen laut Gesetz im Alter von 65 Jahren in den Ruhestand. Laut Gericht ist das im Prinzip rechtens, wenn damit Ziele wie etwa eine ausgewogene Altersstruktur erreicht werden sollen. Das Land Hessen als Arbeitgeber habe dies in dem konkreten Fall aber nicht bewiesen. «Es liegt auch nicht auf der Hand, dass für jede Berufsgruppe eine allgemeine Altersgrenze die einzige Möglichkeit ist, dem Ziel einer Arbeitsteilung zwischen den Generationen gerecht zu werden», erklärte das Verwaltungsgericht.
Im vorliegenden Fall hatte ein 65-jähriger Studienrat beantragt, erst im nächsten Sommer in den Ruhestand gehen zu dürfen. Das Kultusministerium hatte das abgelehnt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Das Wiesbadener Ministerium legte bereits Beschwerde gegen die Entscheidung ein. Damit müsse sich der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel mit dem Fall beschäftigen, sagte ein Sprecher. dpa
Jetzt müsste man wissen, ob der Lehrer bei Schülern, Eltern und Kollegen beliebt ist …