Gutachten hält geplante Beamtenbesoldung in NRW für rechtswidrig

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DÜSSELDORF. Kein Ende des Kräftemessen zwischen Beamten und Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Am Mittwoch entscheidet der Landtag über die Beamtenbesoldung. Danach sind wahrscheinlich Gerichte am Zug.

Die nachgereichte Begründung der Landesregierung für die geplante ungleiche Anpassung der Beamtenbezüge heilt einem Rechtsgutachten zufolge nicht den Verfassungsverstoß. Eine Besoldungsstaffel, die «willkürlich» für die höchsten Einkommensgruppen gar keine Erhöhung vorsehe, sei rechtswidrig, sagte der Berliner Rechtswissenschaftlers Prof. Ulrich Battis am Freitag in Düsseldorf. Die in dieser Woche vom Finanzminister nachgeschobene Begründung berühre dieses Problem überhaupt nicht. Battis hatte seine Expertise für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erstellt. Auch die Vereinigung der Verwaltungsrichter war in dieser Woche bereits zu dieser Einschätzung gekommen.

Die SPD wies die Kritik von Battis zurück. Er habe keine neuen Argumente geliefert. Die Diskussionen in den Ausschüssen und die Begründung zu unserem Gesetzentwurf haben die Bedenken aus der Expertenanhörung und von Herrn Battis ausgeräumt», erwiderte die SPD-Abgeordnete Heike Gebhard.

Das Kräftemessen zwischen der landesregierung und den Beamten hält an. (Foto: Dieter Schütz/pixelio.de)
Das Kräftemessen zwischen der landesregierung und den Beamten hält an. (Foto: Dieter Schütz/pixelio.de)

Rot-Grün will die neuen Tarife für die Angestellten des Öffentlichen Dienstes nur auf die unteren Beamtenbesoldungsgruppen voll übertragen werden. Für die Bestverdiener sind zwei Nullrunden vorgesehen. Das Gesetz soll am Mittwoch im Landtag verabschiedet werden. Die Beamten wollen erneut dagegen protestieren und auf einer 1000 Meter langen Wäscheleine zwischen Landtag und Staatskanzlei ihr «letztes Hemd» aufhängen.

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«Ich gehe davon aus, dass es Tausende Klagen geben wird gegen das Gesetz», sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Arnold Plickert. Battis schlug Musterprozesse vor. FDP und Piraten erwägen ein Normenkontrollverfahren vor dem Verfassungsgericht, brauchen dazu aber die CDU, die sich weitere Schritte noch vorbehält. FDP-Fraktionschef Christian Lindner forderte die CDU auf, ihr Wächteramt für die Verfassung wahrzunehmen. Sollte das Besoldungsanpassungsgesetz als verfassungswidrig eingestuft werden, könnten die Richter eine Nachzahlung an die Beamten anordnen.

Der Dienstherr sei nicht verpflichtet, die Angestelltentarife 1:1 auf die Beamten zu übertragen, räumte Battis ein. Eine Staffelung über alle Besoldungsstufen oder eine Nullrunde für alle wäre rechtlich aber schwerer anzugreifen gewesen. Allerdings stelle sich dann trotzdem die Frage, ob die Beamten dann noch die im Grundgesetz geforderte amtsangemessene Besoldung hätten. «Es ist nicht Aufgabe der Lehrer, das Desaster bei der WestLB zu finanzieren.»

Trotz des Unmuts über die Abkopplung von der wirtschaftlichen Entwicklung werde die Gewerkschaft der Polizei ihre Mitglieder in NRW nicht zum «Dienst nach Vorschrift» aufrufen, sagte Plickert. «Wir haben einen Konflikt mit der Landesregierung.» Das Verhältnis zum Bürger solle darunter nicht leiden. Derzeit würde ein «Bummelstreik» von Beamten in Deutschland als unzulässig bewertet, sagte Battis. Allerdings sei das juristische Spielfeld durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte neu eröffnet worden. dpa

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Ina
10 Jahre zuvor

Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich unbeliebt mache: Ich finde die Entscheidung sozial ausgewogen und es mehr als unangebracht, mit dem ‚letzten Hemd‘ wedeln. Diejenigen, die davon betroffen sind, müssen sich sicherlich keine existenziellen Sorgen machen und wahrscheinlich noch nicht einmal merklich ‚den Gürtel enger schnallen‘.
Es mag sein, dass es nicht „Aufgabe“ der Beamten ist, finanzielle Fehlentscheidungen gegen zu finanzieren, aber argumentativ ist das doch blanker Hohn. Wenn – aus welchen Gründen auch immer – zu wenig Geld da ist, muss ich schauen, wie ich das, was ich ausgeben kann, verteile, um den Karren nicht wenig später vollends an die Wand zu fahren.
Herr Battis stelle sich vor, er wäre nicht Beamter, sondern Angestellter und verlöre aufgrund der wirtschaftlichen Lage, für die er naturgemäß nichts kann, seinen Job und striche daraufhin seinen Kindern schweren Herzens das Taschengeld zusammen. Was hielte er davon, wenn diese dann kämen, die Hand aufhielten und sagten, es sei nicht ihre Aufgabe, für den finanziellen Engpass das Vaters zu büßen. Vermutlich würde er merken, dass das zur Verfügung stehende Geld durch die legitimen Ansprüche Dritter nicht vermehrt und man Lösungen finden muss, die vertretbar sind. Und vielleicht kürzt man lieber den Kindern das Taschengeld, als die Wohnung nicht mehr zu heizen.