Beckmann nach der Bundestagswahl: Schluss mit dem Kooperationsverbot

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BERLIN. „Der VBE dringt darauf, das Kooperationsverbot von Bund und Ländern für den gesamten Bildungsbereich auf den Prüfstand zu stellen“, sagt Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbands. „Der Vorstoß der Kanzlerin auf dem Höhepunkt des Wahlkampfes darf nicht in Vergessenheit geraten. Gerade auch im schulischen Bereich muss das Kooperationsverbot aufgehoben werden.“ Es sei allerhöchste Zeit für Bund, Länder und Kommunen, gemeinsam tragfähige und zukunftsweisende Lösungen für die Schaffung eines inklusiven Bildungssystems und den Ausbau des Ganztags zu entwickeln.

Fordert, das Kooperationsverbot in der Bildung auf den Prüfstand zu stellen: VBE-Chef Beckmann (hier auf einer Grünen-Veranstaltung). Foto: Grüne NRW / Flickr (CC BY-SA 2.0)
Fordert, das Kooperationsverbot in der Bildung auf den Prüfstand zu stellen: VBE-Chef Beckmann (hier auf einer Grünen-Veranstaltung). Foto: Grüne NRW / Flickr (CC BY-SA 2.0)

Beckmann weiter: „Die künftigen Regierungsparteien müssen hier Farbe bekennen. Es reicht nicht aus, das im Grundgesetz verankerte Kooperationsverbot nur für den Hochschulbereich aufzuheben. Der VBE setzt sich dafür ein, das Grundgesetz so zu erweitern, dass eine vernünftige Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen zur Verbesserung der Qualität der öffentlichen Bildungseinrichtungen möglich wird und es nicht nur beim gemeinsamen Beobachten von Entwicklungen bleibt, wie jetzt im Grundgesetz verankert. Bund, Länder und Kommunen müssen die Gelder bündeln und gemeinsame strategische Bildungsziele inhaltlich verwirklichen. Das betrifft insbesondere die Umsetzung der Inklusion und den Ausbau der Ganztagsschulen.“

Zum Bericht: Merkel gegen das Kooperationsverbot auch bei Schulen

 

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