WIESBADEN. Hessens Datenschutzbeauftragter hat den Kreis Hersfeld-Rotenburg aufgefordert, Schüler während des Unterrichts nicht mit Videokameras zu überwachen – schon zum zweiten Mal. Nach einer ersten Beschwerde, die fünf Schulen betraf, habe die Kreisverwaltung die Kameras nur in einer Schule abgeschaltet, sagte eine Sprecherin des Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch.

Ronellenfitsch hatte im April dieses Jahres vor allem die Installation von Kameras im Vorraum von Toiletten angeprangert. Schüler sollten aber grundsätzlich nicht während des Unterrichts in Schulen überwacht werden, sagte Müller. Außerhalb davon könnten Kameras jedoch für die Gebäudesicherheit benutzt werden. Die Kreisverwaltung, die die Kameras zur Verhinderung von Vandalismus installiert hat, wollte dazu heute nicht inhaltlich Stellung nehmen. dpa
Zum Bericht: „Kameras auf dem Schulklo – Wie weit darf Überwachung gehen?“
„Wie weit darf Überwachung gehen?“ So eine Frage muss unbedingt grundsätzlich beantwortet werden, darf auf gar keinen Fall pragmatisch auf konkrete Problemfälle eingehen wie Zerstörungen, kriminelle Handlungen oder Schutz der Schüler vor Bedrohungen.
Konsequenterweise schildert auch Ihr Artikel nicht die konkreten Umstände, wegen denen die Überwachung installiert wurde. Das ist korrekt!