Vergewaltigung durch einen Kollegen erfunden: Lehrerin muss fünfeinhalb Jahre in Haft

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DARMSTADT. Mit einer erfundenen Vergewaltigung hatte sie ihren Lehrerkollegen für fünf Jahre ins Gefängnis gebracht. Nun ist die inzwischen 48 Jahre alte Frau in Darmstadt selbst zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Lehrerin ihren Kollegen zu Unrecht bezichtigt hatte. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Lehrerin ihren Kollegen zu Unrecht bezichtigt hatte. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de

Sie hatte im Jahr 2002 ihren Kollegen vor Gericht beschuldigt, sie an einer Schule in Reichelsheim im Odenwald vergewaltigt zu haben. Der Mann musste erst ins Gefängnis, wurde später aber freigesprochen. Das Landgericht in Hessen verurteilte das vermeintliche Vergewaltigungsopfer deshalb wegen schwerer Freiheitsberaubung.

Die Richterin sagte in ihrer Urteilsbegründung, die Angeklagte habe ihren angeblichen Peiniger zu Unrecht bezichtigt. Die Frau habe sich ihre Verletzungen selbst zugefügt. «Sie hält ihre Geschichte bis heute durch.» Motiv der Frau soll gewesen sein, den Kollegen an der Schule als Rivalen um eine bessere Stelle auszuschalten.

Der unschuldig verurteilte Mann wurde erst in einem Wiederaufnahmeverfahren im Jahr 2011 von dem Vorwurf freigesprochen. Er starb dann ein Jahr später an Herzversagen in Völklingen im Saarland. Schon im ersten Verfahren hatte er die Anschuldigungen bis zuletzt bestritten. Da er bei dieser Haltung auch in der Haft blieb, musste er die Strafe von fünf Jahren bis zum Schluss absitzen. Nach dem Freispruch hatte er nicht mehr in sein altes Leben zurückgefunden, am Ende lebte der ehemalige Pädagoge von Hartz IV. Die Angeklagte, Biologie-Lehrerin, war in dem aktuellen Verfahren jedoch immer bei ihrer Version geblieben, von ihrem damaligen Kollegen vergewaltigt worden zu sein. Die Verteidigung plädierte deswegen auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahre gefordert, weil die Angeklagte eine «höchstkompetente Lügnerin» sei. dpa

 

 

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mehrnachdenken
10 Jahre zuvor

Das Urteil geht in Ordnung! Leider hilft das dem verstorbenen Kollegen nicht mehr. Einfach nur tragisch!
Wie hat es diese Frau eigentlich in den Schuldienst geschafft? Da muss doch doch eine Menge schief gelaufen sein.