Zum zweiten Mal Abi: Ungewöhnliche Wette bleibt doch straffrei

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DÜSSELDORF. Eine ungewöhnliche Wette wird keine juristischen Konsequenzen haben: Ein Düsseldorfer Augenarzt muss für das erneute Ablegen des Abiturs keine strafrechtlichen Folgen fürchten. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte auf Anfrage, man habe den Fall eingehend geprüft: «Es ist keine Straftat erkennbar und somit gibt es auch keinen Anlass für Ermittlungen.» Die Düsseldorfer Bezirksregierung hatte die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Die Geschichte kommt einem bekannt vor. Illustration: Fachschaft ASW
Die Geschichte kommt einem bekannt vor. Illustration: Fachschaft ASW

Der Arzt hatte nach 37 Jahren das Abitur noch einmal durchlaufen und die Prüfungen bestanden. Anlass sei eine Kneipenwette mit Freunden gewesen. Der Doktor der Medizin, der auch in Physik promoviert ist und ein Mathematik-Diplom sein Eigen nennt, hatte gelassen auf die strafrechtliche Prüfung reagiert: «Das können die alles gerne überprüfen, da habe ich kein Problem mit.» Über den Schritt der Bezirksregierung hatte er gesagt: «Die sind schon ein bisschen spaßfrei.»

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Das Abitur dürfe nur einmal abgelegt werden, hatte die Behörde argumentiert. Der Arzt hatte sich deswegen mit einem falschen Lebenslauf als Schiffskoch beworben und so seine Zulassung zu den Prüfungen erschummelt. Die Bezirksregierung hatte nach Bekanntwerden der Hintergründe das Abiturzeugnis zurückgefordert. dpa

Zum Bericht: Wie in der „Feuerzangenbowle“: Arzt macht zum zweiten Mal Abitur

 

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Reinhard
10 Jahre zuvor

Es ist beruhigend, dass Abitur machen weiterhin straffrei bleibt, trotz der Bezirksregierung Düsseldorf.