KARLSRUHE. Ein Religionslehrer müsse Vorbild sein, meint die Israelitische Religionsgemeinschaft Baden und kündigte einem Lehrer, der sein Haus an ein Bordell vermietet hatte und in Baden-Baden jüdische Religion unterrichtet hat. Ob sich das Arbeitsgericht Karlsruhe inhaltlich mit dem Fall beschäftigt ist noch unklar.
Er hatte eines seiner Gebäude an ein Bordell vermietet und in Baden-Baden als jüdischer Religionslehrer gearbeitet – das geht nicht, meinte die Israelitische Religionsgemeinschaft (IRG) Baden und kündigte dem Mann. Der zog vor das Arbeitsgericht Karlsruhe, das sich nun mit dem ungewöhnlichen Fall beschäftigt. Am 14. März will das Gericht voraussichtlich sein Urteil fällen. Ob es sich inhaltlich zu dem Streit äußere, sei noch unklar, so ein Sprecher. Die Kündigung könnte schon aus formalen Gründen nichtig sein: Zum Prozessauftakt ließ das Gericht Zweifel erkennen, ob die von der IRG bestellten Vertreter überhaupt berechtigt für den Rausschmiss waren.
Die Vermietung an das Bordell, das zum Zeitpunkt der Kündigung im Sommer schon aus dem Haus war, soll im Zuge von Ermittlungen und Durchsuchungen wegen möglicher finanzieller Unregelmäßigkeiten in der Israelitischen Kultusgemeinde Baden-Baden entdeckt worden sein. Der Lehrer, der zugleich dieser Gemeinde vorstand, war schon zuvor dieses Amtes enthoben worden.
Wie auch immer der Prozess ausgeht – für Orna Marhöfer, die seit Mitte September die IRG Baden führt, ist klar: «Er wird keine Schüler mehr unterrichten.» Ein Religionslehrer müsse Vorbild sein. «So was geht nicht», sagte sie. (dpa)