Thüringens Eltern bekommen Betreuungsgeld doppelt – Koalition ist uneins über die Förderung

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ERFURT. Mit ihrer Forderung, das Betreuungsgeld des Bundes abzuschaffen, hat sich die SPD in Berlin nicht durchsetzen können. Daher bringt nun Sozialministerin Taubert erneut die Abschaffung des Thüringer Erziehungsgeldes ins Gespräch. Doch die CDU sträubt sich.

In Thüringen ist eine Debatte über das Erziehungsgeld entbrannt. Während sich Sozialministerin Heike Taubert (SPD) abermals dafür aussprach, diese Leistung mit Blick auf das vom Bund gezahlte Betreuungsgeld abzuschaffen, kam Widerspruch aus der CDU-Fraktion. «Das Thüringer Erziehungsgeld steht nicht zur Disposition», erklärte der Sozialpolitiker Christian Gumprecht am Mittwoch. Es sei ein «stabiles familienpolitisches Angebot» und für die öffentliche Hand günstiger als ein staatliches Betreuungsangebot für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr.

«Ich finde es sachgerecht, wenn wir es auslaufen lassen», hatte Taubert dagegen der «Thüringischen Landeszeitung» (Mittwoch) gesagt. «Die Doppelförderung von Bund und Land halte ich nicht für zielführend.» Das Geld solle in andere Familienleistungen fließen. Im Haushalt 2013 sind für das Erziehungsgeld 20,4 Millionen Euro veranschlagt.

Unterstützung bekam Taubert nicht nur von ihrer eigenen Fraktion, sondern auch von der Opposition im Landtag. «Wer sein Kind nicht in eine Kita bringt, sondern zu Hause betreut, muss dafür nicht zweimal belohnt werden», betonte die Familienpolitikerin der Linken, Margit Jung. Sie rief Taubert auf, die «unnötige Doppelförderung» zu beenden. Dazu kündigte Jung einen Gesetzentwurf an, der im Januar im Landtag eingebracht werden soll.

Ins gleiche Horn stieß der FDP-Abgeordnete Marian Koppe. Das Geld sollte nach dem Willen seiner Fraktion für die Tilgung von Schulden verwendet werden. Die FDP-Fraktion scheiterte am Mittwoch mit einem Dringlichkeitsantrag, mit dem sie die Abschaffung des Landeserziehugnsgeldes auf die Tagesordnung der Landtagsitzung setzen wollte.

Das nur von der CDU befürwortete Erziehungsgeld von monatlich 150 Euro erhalten Eltern nach dem ersten Geburtstag ihres Kindes, wenn sie den Nachwuchs zu Hause betreuen. Seit dem 1. August können Eltern zudem ein monatliches Betreuungsgeld des Bundes beziehen, das trotz früherer Kritik der SPD auch die neue große Koalition nicht antasten will. dpa

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