Baden-Württembergs Kommunen fühlen sich bei Inklusion übergangen

0

STUTTGART. Das Megaprojekt Integration behinderter Kinder an den Regelschulen kommt langsam in Gang. Doch der Kampf um die Finanzierung geht weiter – denn die Kommunen fühlen sich übergangen. Das Kultusministerium versucht, die Gemüter zu besänftigen.

Die Kommunen im Südwesten fühlen sich bei den Plänen für die Integration behinderter Kinder in die Regelschulen (Inklusion) übergangen. An den von Kultusminister Andreas Stoch (SPD) angekündigten Eckpunkten zur Inklusion hätten die Kommunen nicht mitwirken können, monierte Städtetagsdezernent Norbert Brugger. Wichtige Fragen, etwa nach der Finanzierung von Schulassistenten für behinderte Kinder, nach zusätzlicher Schülerbeförderung oder behindertengerechtem Umbau seien damit ungelöst.

So habe das Ministerium auf den bereits im vergangenen Sommer unterbreiteten Vorschlag bis heute nicht reagiert, ein Inklusionsbudget bei den staatlichen Schulämtern einzurichten. Stoch will seine Richtlinien frühestens Ende Februar veröffentlichen.

«Es wundert uns schon, dass wir im Zuge der Modellversuche zur Inklusion seit vier Jahren mit dem Ministerium zusammenarbeiten, uns auf Grundsätze verständigt haben, dann aber nicht einbezogen sind, wenn Pflöcke eingeschlagen werden», sagte Brugger. Dabei hätten Land und Kommunen doch kürzlich einen Pakt für den Ausbau der Ganztags-Grundschulen geschmiedet. «Die harten, aber fairen Verhandlungen und der Kompromiss dazu könnten auch eine Blaupause für die Inklusion sein.» Derzeit besuchen 50 000 behinderte Schüler im Land 600 Sonderschulen.

Das vom Städtetag angeregte Budget für die zusätzlichen Kosten soll vom Land gespeist sein. Die Kommunen seien Ausführende einer vom Land vorgesehenen Schulgesetzänderung, die den bisherigen Finanzrahmen bei weitem sprenge, argumentiert Brugger. «Für diese Fälle sieht die Verfassung das Land ausdrücklich in der Finanzierungsverantwortung.» Für die Inklusion sei pro Kind und Jahr mit Kosten von bis zu mehreren zehntausend Euro zu rechnen.

Diese Forderung des Städtetags wies der für Inklusion zuständige SPD-Abgeordnete Klaus Käppeler zurück. Zwar sei es wichtig, dass die Leistungen aus einer Hand kämen, doch eine alleinige Finanzverantwortung des Landes sehe er nicht. Mit Blick auf den Kommunalverband sagte er: «So geht man in die Verhandlung rein, raus kommt man anders.»

"Endlich können wir unsere Forderung nach absoluter Gleichstellung aller Kinder durchsetzen", so freuen sich manche Eltern über die Inklusion. Foto: camil tulcan / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)
Der Streit um die Umsetzung der Inklusion geht in eine weitere Runde. Foto: camil tulcan / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Das Kultusministerium versuchte, die Wogen zu glätten. Natürlich würden die Kommunen bei der Regelung der Inklusion einbezogen, sagte ein Sprecher des Kultusministeriums. Hier gehe es um ein wichtiges gesamtgesellschaftliches Vorhaben, bei dem die Kosten entsprechend zwischen Bund, Land und Kommunen aufgeteilt würden. Die Eckpunkte enthielten den äußeren Rahmen der Konzeption vor allem in pädagogischer Hinsicht. Vorfestlegungen zu Finanzierungsfragen seien nicht enthalten.

Nach Meinung von Beobachtern kann sich die vom Städtetag als einseitig kritisierte Verkündung der Eckpunkte nur auf die Pädagogik beziehen. Hier dürfte das qualifizierte Elternwahlrecht im Mittelpunkt stehen. Da neben der Inklusion an Regelschulen auch das System der Sonderschulen erhalten bleibt, können Eltern wählen, wo sie ihr Kind unterrichten lassen wollen.

Die Entscheidung fällt in den «Bildungswegekonferenzen»: Dabei beraten Vertreter von Schulen, kommunalem Schulträger, Schulamt und Eltern in jedem einzelnen Fall über die beste Möglichkeit für die Kinder. Das letzte Wort sollen die Eltern haben. Nur im Ausnahmefall kann das Schulamt auch eine von den Elternwünschen abweichende Entscheidung treffen, etwa wenn es das Kindeswohl gefährdet sieht.

Auch haben die Familien voraussichtlich kein Anrecht auf eine bestimmte Schule ihrer Wahl, sondern auf eine Schule in zumutbarer Entfernung, die den Bedürfnissen des behinderten Kindes gerecht wird, so etwa behindertengerecht mit Aufzügen und Rampen ausgestattet ist, erläuterte SPD-Mann Käppeler.

Es wird überdies erwartet, dass das sogenannte Tandemprinzip verankert wird: Dabei unterrichtet ein für die Regelschule ausgebildeter Lehrer gleichzeitig mit einem Sonderpädagogen eine Inklusionsklasse. Kinder mit der gleichen Behinderung, etwa Lernproblemen oder Hörschwierigkeiten, sollen zu Gruppen zusammengefasst werden, damit sie gemeinsam von einem speziellen Sonderpädagogen gefördert werden können.

Käppeler wie Brugger plädieren für eine schrittweise Einführung der Inklusion, beginnend etwa mit der Grundschule. Brugger: «Sofort und an allen Schulen – das würde alle überfordern.» Julia Giertz/dpa

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments