Gutachten: Inklusion kostet allein NRW rund eine Milliarde Euro

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DÜSSELDORF. In Nordrhein-Westfalen streiten Land und Kommunen darüber, wer die Kosten für die schulische Inklusion übernehmen soll. Ein Gutachten rechnet mit zusätzlichen Ausgaben von über 110 Millionen Euro – allein für die Kommunen. Dazu kommen Kosten von rund 850 Millionen Euro für das Land innerhalb der nächsten drei  Jahren, also insgesamt fast eine Milliarde Euro.

Die notwenigen Investitionen für die Inklusion in Deutschland werden sich auf etliche Milliarden Euro belaufen - allein in NRW ist eine Milliarde innerhalb der nächsten drei Jahre notwendig. Foto: Images of money / Flickr (CC BY 2.0)
Die notwenigen Investitionen für die Inklusion in Deutschland werden sich auf etliche Milliarden Euro belaufen – allein in NRW ist eine Milliarde innerhalb der nächsten drei Jahre notwendig. Foto: Images of money / Flickr (CC BY 2.0)

Auf die NRW-Kommunen kommen durch den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Schülern in den nächsten drei Jahren zusätzliche Ausgaben von rund 113,5 Millionen Euro zu. Diese Inklusionskosten hat Bildungsforscher Professor Klaus Klemm in einem veröffentlichten Gutachten für die Landesregierung ermittelt. Klemm weist dabei ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei seiner Modellrechnung um eine «vorsichtige Abschätzung der zusätzlichen Ausgaben» handele.

Behinderte Kinder in NRW haben ab dem Schuljahr 2014/15 ein Recht auf Unterricht mit nicht Behinderten – zunächst in den Klassen 1 und 5. Das ist im Inklusionsgesetz der rot-grünen Regierung verankert, das im vergangenen Oktober vom Landtag verabschiedet worden war. Land und Kommunen streiten aber seit längerem darüber, wer für die Kosten der schulischen Inklusion aufkommen soll.

Die Kommunen hatte im Sommer 2013 ein Gutachten von Bildungs- und Finanzwissenschaftlern vorgelegt, dem zufolge auf Städte und Gemeinden bis zum Jahr 2020 Ausgaben in dreistelliger Millionenhöhe zukommen. Sie verlangen einen Ausgleich vom Land. Das Schulministerium hält die Forderung für unbegründet und blieb auch nach Vorlage der Klemm-Modellrechnung bei dieser Position. Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) sagte, das Gutachten sei wertvoll, es handele sich aber um Schätzwerte, die nicht repräsentativ seien. Sie wolle weiter ergebnisoffene Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverbänden führen. Ziel sei es, sich nicht vor Gericht zu treffen.

Der Städte- und Gemeindebund NRW erklärte auf Anfrage: «Wir sind noch in Verhandlungen mit dem Land über die tatsächliche Ausgestaltung der schulischen Inklusion und die Verteilung der dabei entstehenden Kosten.» Es sei vereinbart, zu Einzelpunkten zunächst nicht Stellung zu nehmen. Die Kommunen hatten mit Klage gedroht, falls das Land sie auf den Folgekosten sitzenlasse.

Löhrmann verwies erneut auf Zusatzkosten für das Land, das 850 Millionen Euro bis zum Schuljahr 2017/2018 ausgeben werde für zusätzliche Lehrerstellen sowie für Aus-, Fort- und Weiterbildung. Eine Ministeriumssprecherin sagte, Löhrmann strebe eine einvernehmliche Lösung an. Zu den jüngsten Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden äußerte sich auch die Ministerin nicht.

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Die FDP-Landtagfraktion verlangte von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), sie solle das «unwürdige Schauspiel» beenden, das zulasten von Kindern und Kommunen gehe. Angesichts der nach wie vor wohl verhärteten Fronten solle sich Kraft einschalten und eine zügige Lösung voranbringen. Die CDU kritisierte eine «rot-grüne Kosten-Schacherei», die der großen Herausforderung Inklusion unwürdig sei.

Die Lehrer-Gewerkschaft GEW fordert die Landesregierung auf, den Kommunen zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. „Jetzt ist klar, die Umsetzung der Inklusion in den Schulen erfordert zusätzliche Ausgaben der Schulträger in Millionenhöhe. Daher ist nun das Land am Zuge, Qualität hat ihren Preis“, erklärte GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer nach Bekanntwerden des Gutachtens.

In einer gemeinsamen Erklärung hatten im Sommer letzten Jahres die GEW und die Lehrerverbände sowie die kommunalen Spitzenverbände NRW Anfang des Jahres mehr Finanzmittel für die Inklusion gefordert und die Einstellung zusätzlichen Personals – nicht nur Lehrkräfte, sondern auch Pflege- und Assistenzkräfte, Schulbegleiter und Schulsozialarbeiter – verlangt. Zuzüglich zur erforderlichen Ressourcenausstattung für inklusionsgeeignete Lehr- und Lernmittel gehörten auch investive Mittel für die Herstellung von Barrierefreiheit in den Schulen, ein ergänzendes Raumprogramm sowie Mittel für die Schülerbeförderung.

Die GEW fordert verbindliche Qualitätsstandards für inklusive Schulen und kleine Klassen mit Doppelbesetzung. Maximal 20 Schülerinnen und Schüler, davon höchstens fünf Kinder mit Behinderungen sollen von einer Regelschullehrkraft und von einer Sonderpädagogin oder einem Sonderpädagogen unterrichtet werden. Insbesondere soll auch in regionalen Fachzentren für Inklusion, die bislang noch gar nicht vorgesehen sind, eine kontinuierliche fachliche Qualifizierung der Lehrkräfte, Austausch der multiprofessionellen Teams und intensive Beratung und Unterstützung der Schulen organisiert werden, heißt es seitens der Lehrergewerkschaft. News4teachers / mit Material der dpa

Zum Bericht: “Durchgeboxt”: Lehrerverbände entsetzt über NRW-Inklusionsgesetz

 

 

 

 

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