Beschluss zur Besoldung: Beamte müssen Klageverfahren abwarten

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MÜNSTER. Im Streit um die niedrigere Erhöhung der Beamtenbesoldung in höheren Tarifgruppen haben Polizisten und Lehrer keine Chance auf eine schnelle Lösung. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine Beschwerde von 13 Polizisten und Lehrern gegen die Abweisung von Anträgen auf einstweilige Anordnung abgewiesen. Das teilte das OVG mit.

Die Beamten mit der Einstufung A 11 und höher wollten eine sofortige Anhebung der Bezüge um 2,65 Prozent für 2013 und 2,95 Prozent für 2014 erreichen. Bisher erhalten sie eine Erhöhung von 1 Prozent. Höhere Besoldungsgruppen und Richter gehen nach dem Willen der Landesregierung leer aus.

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 Das Gesetz zur Beamtenbesoldung ist sehr umstritten. Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)

Damit bestätigte der 3. Senat einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Die Beamten erleiden nach Ansicht der Richter durch das Abwarten des Klageverfahrens keine unzumutbaren Nachteile. Im Erfolgsfall würde die höhe Besoldung nachgezahlt (Az.: 3 B 167/14).

Nach dem umstrittenen Gesetz werden die Tarife für die Angestellten im öffentlichen Dienst nur auf die unteren Besoldungsgruppen voll übertragen. Die Nullrunden betreffen laut Lehrergewerkschaft GEW rund 80 000 Lehrkräfte in NRW. Weitere 50 000 beamtete Lehrkräfte müssten durch die einprozentigen Anpassungen Reallohnverluste hinnehmen. Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind in NRW mehr als 2000 Polizeibeamte von einer Nullrunde betroffen. Knapp 19 400 erhalten nur eine geringe Gehaltsanpassung. dpa

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