Seifhennersdorfer Schulrebellen scheitern in Karlsruhe

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KARLSRUHE. Pleite für Seifhennersdorf vor dem Bundesverfassungsgericht: Das Gericht nimmt einen Eilantrag zur Weiterführung der Mittelschule der ostsächsischen Stadt nicht an.

Die Schulrebellen aus Seifhennersdorf sind mit ihrem Eilantrag zur Weiterführung ihrer Mittelschule beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Der Antrag der Stadt auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei unzulässig, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Stadt hätte zunächst beim Oberverwaltungsgericht oder dem sächsischen Verfassungsgerichtshof versuchen müssen, ihren Wunsch auf Weiterführung des Unterrichts an ihrer Mittelschule durchzusetzen.

Die Seifhennersdorfer bezweifeln, dass der Schulnetzplan, der die Schließung der Schule vorsieht, mit der sächsischen Verfassung vereinbar ist. Sie betreiben die Schule derzeit in Eigenregie ohne behördliche Genehmigung.

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Die Stadt Seifhennersdorf vertritt die Auffassung, dass die Schulnetzplanung des Landkreises einen Eingriff in die von der Verfassung garantierte kommunale Selbstverwaltung darstellt. Deshalb hatte die Kommune zunächst beim Verwaltungsgericht Dresden Klage gegen den Genehmigungsbescheid über den Schulnetzplan eingereicht. Die Dresdner Richter urteilten, dass im Schuljahr 2013/2014 zumindest keine neue 5. Klasse eingerichtet werden dürfe.

Die Frage, ob die Regelungen des sächsischen Schulgesetzes gegen die Verfassung des Freistaates verstoßen, legten die Dresdner Richter dem Bundesverfassungsgericht vor. Eine Entscheidung darüber ist nach Angaben von Gerichtssprecher Bernd Odörfer noch für dieses Jahr angestrebt. dpa

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