Streit um Dönitz-Vergleich: SPD-Politiker einigt sich mit Philologen vor Gericht

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KIEL. Verbale Zuspitzung oder bösartige Schmähkritik: Wegen einer Äußerung mit Anspielung auf den Hitler-Nachfolger Dönitz musste sich SPD-Landeschef Stegner vor Gericht verantworten. Nach rund 90 Minuten schloss er mit dem Philologenverband einen Vergleich.

 

Hitlers - kurzzeitiger - Nachfolger: Großadmiral Dönitz. Foto: Wikipedia Commons
Hitlers – kurzzeitiger – Nachfolger: Großadmiral Dönitz. Foto: Wikipedia Commons

Der Philologenverband und Schleswig-Holsteins SPD-Landeschef Ralf Stegner haben ihren Streit um eine Äußerung mit Bezug auf den Hitler-Nachfolger Karl Dönitz beigelegt. Beide Parteien schlossen vor dem Kieler Landgericht einen entsprechenden Vergleich. Der Vorsitzende des Philologenverbandes, Helmut Siegmon, hatte Äußerungen Stegners in einem Grußwort auf dem Jahreskongress des Verbands am 27. Februar in Rendsburg als Schmähkritik gewertet und ging juristisch dagegen vor.

«Den Vergleich nehme ich als Entschuldigung an», sagte Siegmon. Stegner betonte dagegen: «Ich habe keinen Nazi-Vergleich angestellt.» Der SPD-Politiker hatte dem Verband Ende Februar eine militaristische Wortwahl vorgeworfen. Die Tagung stand unter dem Motto «Flaggschiff Gymnasium im Fadenkreuz der Küstenkoalition». Der Lehrerverband sieht die Zukunft der Gymnasien im Land durch die Bildungspolitik der Landesregierung bedroht.

Streitgegenstand war folgende Äußerung Stegners: «Mein Leitbild ist übrigens eher Willy Brandt und nicht Karl Dönitz.» Im vorab per Pressemitteilung veröffentlichten Redemanuskript klang das noch schärfer: «Mein Leitbild ist Willy Brandt; das müssen Sie natürlich nicht teilen, aber ich wünsche mir auch nicht Karl Dönitz als Leitfigur des schleswig-holsteinischen Philologenverbandes.» Admiral Dönitz (1891-1980) war im Dritten Reich Befehlshaber der U-Bootflotte und kurz vor Kriegsende noch Nachfolger Hitlers.

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«Das ist eine bösartige, verleumderische Schmähkritik», sagte Siegmons Anwalt Trutz Graf Kerssenbrock. Siegmon sprach von einer «Bösartigkeit. Ich bin extrem zusammengezuckt in dem Moment. Das saß tief», sagte er. Gleichwohl hätte ihm gereicht, wenn Stegner zum Telefon gegriffen und sich entschuldigt hätte. Das tat dieser aber nicht.

Rund anderthalb Stunden lang verhandelten beide Seiten deshalb im Saal 53 des Landgerichts. Auch die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Jürgen Elten deutete Zweifel an, ob diese Äußerung Stegners noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist. «Denn die Wahrnehmung der Person Dönitz beschränkt sich ganz sicher nicht auf die militärische Geschichte», sagte Elten. Insbesondere in Schleswig-Holstein seien Dönitz und dessen abstruse politische Ansichten «sattsam bekannt».

Stegner beteuerte hingegen, sich damit lediglich auf den Aufbau der U-Boot-Flotte der Nazis durch Dönitz bezogen zu haben. «Diese Äußerung ist gefallen im Zusammenhang mit U-Booten», sagte Stegners Verteidigerin Susanne Kleinheyer. Stegner selbst sagte in Richtung Siegmon: «Das ist Meinungsfreiheit, das müssen Sie aushalten.» Er fügte hinzu: «Die Meinungsfreiheit geht schon so weit, dass man seine Gedanken darstellen darf.» Im übrigen habe er die gesamte Tagung der Gymnasiallehrer als sehr aggressiv wahrgenommen.

Nicht beigelegt wurde mit dem Vergleich die Frage der Gerichtskosten. Dabei geht es um eine vierstellige Summe. Wie die Kosten zwischen beiden Seiten aufzuteilen ist, muss das Gericht noch entscheiden. Es legte den Streitwert auf 20.000 Euro fest. dpa

 

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DrD
10 Jahre zuvor

Leider kann ich dem Artikel nicht entnehmen, worin der Vergleich besteht.