UN-Kontrolleure: Stand der Inklusion in Deutschland ist völkerrechtswidrig

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BONN. Die Kritik ist scharf. „Insgesamt bleibt der Umsetzungsstand hinter den Erwartungen, die man an die Implementierung des Menschenrechts auf inklusive Bildung fünf Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention für die Bundesrepublik Deutschland stellen darf, zurück“, so lautet das Fazit einer Studie der zur Inklusion in Deutschland. Diese wurde jetzt auf einem Gipfel zum Thema in Bonn vorgestellt, den die deutsche UNESCO-Kommission veranstaltet.

In Grundschulen wird bereits am häufigsten gemeinsam unterrichtet. Foto: BAG „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“
In Grundschulen wird bereits am häufigsten gemeinsam unterrichtet. Foto: BAG „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“

Vor fünf Jahren trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Damit verpflichtete sich Deutschland, die Inklusion in der Bildung an den Schulen umzusetzen – und die Umsetzung von einer unabhängigen Monitoring-Stelle kontrollieren zu lassen. Bildung ist in Deutschland allerdings Ländersache. Zwei Rechtswissenschaftler haben im Auftrag der seit 2009 existierenden Monitoring-Stelle die Schulgesetze und Verordnungen der 16 Bundesländer untersucht, um einen aktuellen Überblick über den Stand der Inklusion in Deutschland zu bekommen. Das Ergebnis: „Es sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, bis die Rede davon sein kann, dass das deutsche Schulrecht – und zwar das gesetzliche wie das untergesetzliche – die verbindlichen Vorgaben des Rechts auf inklusive Bildung hinreichend oder gar vollständig umsetzt und erfüllt“, so schreiben die Autoren.

In der Gesamtschau sei in keinem Bundesland nach gegenwärtigem Stand ein abschließend entwickelter rechtlicher Rahmen erkennbar, der, am Maßstab der Vorgaben aus dem Recht auf inklusive Bildung gemessen, den Aufbau und die Unterhaltung eines inklusiven Bildungssystems hinreichend oder gar adäquat gewährleisten könnte. Vier Bundesländer (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) haben der Studie zufolge inzwischen die Weichen auf der rechtlichen Ebene gestellt. In anderen Ländern (zum Beispiel in Baden-Württemberg, Berlin, Schleswig-Holstein, Thüringen) seien Anpassungen des Schulrechts in Vorbereitung oder zumindest für die nähere Zukunft angekündigt. Darüber hinaus finden sich laut Untersuchung in den meisten Ländern zwar einzelne Bausteine guter gesetzlicher Praxis und interessante Übergangslösungen, die aber insgesamt lediglich als erste Schritte hin zu einem inklusiven System gewertet werden können.

„In allen Bundesländern ist heute die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderungen – überwiegend sogar an den allgemeinen Schulen – rechtlich zumindest möglich und als Regelfall vorgesehen“, so schreiben die Autoren. „Allerdings gibt es in den meisten Ländern weitreichende Einschränkungen oder Vorbehalte. Der Sache nach halten alle Länder grundsätzlich an dem Förderschulsystem, das eine getrennte Beschulung fördert und institutionell verfestigt, fest.“ Den „unbedingten Rechtsanspruch von Schülerinnen und Schülern auf Zugang zu einer allgemeinen Schule mit gemeinsamem Unterricht und inklusiver Beschulung“ hätten nur wenige Länder voll verwirklicht, obwohl er zwingend von den Ländern zu gewährleisten sei.

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So heißt es in der Studie:„Die Zuweisung zu einer allgemeinen Schule darf nicht, wie zurzeit in allen Bundesländern der Fall, außer in Hamburg, unter einen Ressourcen- und Organisationsvorbehalt gestellt werden. Solche Vorbehalte sind, wie auch ein allgemeiner Finanzierungsvorbehalt und ein Kapazitätsvorbehalt, gemessen am völkerrechtlichen Maßstab der UN-Behindertenrechtskonvention unzulässig.“

Mehr noch: In Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland bestünden unter bestimmten Voraussetzungen noch immer eine rechtliche Pflicht zum Besuch der Förderschule. „Diese Regelungen verfestigen eine systematische Separierung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen und sind wegen dieser Unvereinbarkeit mit dem Recht auf inklusive Bildung abzuschaffen“, so heißt es in dem Bericht.

Im Schuljahr 2011/12 lag die Inklusionsquote laut einer Studie für die Bertelsmann-Stiftung im Bundesdurchschnitt bei 25 Prozent. Vorreiter waren Bremen (55,5 Prozent) und Schleswig-Holstein (54,1 Prozent). In Niedersachsen wurden nur 11 Prozent der Förderschüler in einer Regelschule unterrichtet. In Nordrhein-Westfalen ist es aktuell etwa jeder vierte. News4teachers

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Thomas Wildermuth
9 Jahre zuvor

Guten Tag,

ich bin Trainer, Personalleiter, EB Vorsitzender und Vater einer Tochter (16) mit Down Syndrom. Dies in Baden Württemberg. Wir kämpfen seit dem ersten Schuljahr für eine nahezu integrierte Beschulung. Unsere Tochter konnte in einer Kooperationsklasse den Grundschulstufe und die Sekundarstufe erleben. Es waren tolle gegenseitig bereichernde Erfahrungen. Bei der Berufschulstufe war dann Ideenlosigkeit angesagt… – klar die Schere der Leistung geht auseinander, aber die Seperation innerhalb der Förderschule ist halt auch noch da. Die nicht ortsnahen Lernorte, die Pädagogen die in der Tat mit den vielen Veränderungen überlastet und überfordert sind, die Schulbehörde die nicht kann, oder darf, oder auf irgendwelche anderen wartet die Gesetzte und Verordnungen schreiben. Ich finde die Entwicklungsgeschwindigkeit insgesamt deutlich zu langsam. Seit Jahren biete ich der Schule Unterstützung an für Weiterbildungen der Lehrer mit zu kämpfen – ohne Wirkung. Also bleibt es bei der Evolution und die wird hart sein…. wer es nicht kann und will den wirft die Evolution raus. Das war bei Dinosauriern auch schon so. Schade dass damit viele Pädagogen ins Abseits kommen. Mit einige Projekten und Ressourcen wäre die Entwicklung gut und wirksam zu unterstützten und das Leid und der Schmerz bei den „nicht überlebenden“ wäre nicht so groß. Eine soziale Verantwortung die noch gar nicht gesehen wird… schade.

Ein einfaches „Best Practice“ Verhalten und die eine und andere Rotation von Pädagogen würde schon Wunder wirken. Kosten niedrig, Wirkung groß. Was hindert die Kultusverantwortlichen? Herzliche Einladung an die Entscheidenden Kräfte Changeprozesse von Organisation in der Privatwirtschaft anzuschauen… auch hier gibt es sehr gelungene Beispiele. Warum wird nicht über den Tellerrand rausgeschaut… mich schmerzt es nur zuzuschauen und mein Engagement wirkt nur langsam. Ich denke schon in Generationen… Naja – etwas Beitrag ist mehr als gar nix.

Insofern wünsche ich allen eine hohe Selbstkompetenz um den nicht mehr aufhaltbaren Umfeldbedingungen der Inklusion stand zu halten und fordert bei Euren verantwortlichen Personalentwicklung für Euch ein.

Es grüßt herzlich
Thomas Wildermuth

Ralph Pittius
9 Jahre zuvor

Was wird gewollt oder „Wie es Euch gefällt“.

Soll Schule Teilhabe am gemeinsamen Unterricht bieten oder auf Schulabschlüsse vorbereiten? Kann man mit den Mitteln der Binnendifferenzierung und vereinzelten Förderstunden alle Schüler auf einen Schulabschluss vorbereiten? welcher Schulabschluss soll das sein? Voraussichtlich läuft das auf eine zwölf-jährige Schulzeit für alle hinaus, an deren Ende dann Schulabschlüsse entsprechend verschiedener Kompetenzstufen ermittelt werden. Das geht dann von keinem Schulabschluss über die beiden Hauptschulabschlüsse, die fachoberschulreife, den schulischen Teil der Fachhochschulreife bis hin zur Allgemeinen Hochschulreife. Unbestritten ist, dass gemeinsamer Unterricht den Schwächeren hilft. Nur wie stark dürfen die Leistungsstärkeren offen diskriminiert werden? Inklusion bedeutet doch jetzt schon gemeinsamer Unterricht für alle außer denjenigen, die an eine „Förderschule“ gehen. Nur unterrichten an diesen „Förderschulen“ in der Regel StR, OStR und StD, weshalb sie auch Gymnasien genannt werden. Ist es Aufgabe der Gymnasien die allgemeine Studierfähigkeit zu fördern oder die Teilhabe am gemeinsamen Unterricht zu gewährleisten?

ketzer
9 Jahre zuvor
Antwortet  Ralph Pittius

Ich glaube noch nicht einmal, „dass gemeinsamer Unterricht den Schwächeren hilft“, jedenfalls nicht mehr als differenzierte Förderschulen.
Leider gibt es zu wenige Einrichtungen für verhaltensgestörte Kinder, die dann auf Förderschulen für willige Lernbehinderte kommen und dort ein belastender Stöfaktor sind.
Ansonsten stimme ich Ihren Ausführungen zu.

Ralph Pittius
9 Jahre zuvor

Lehrer – ja aber welche lehrer meinen Sie? Warum gibt es denn die unterschiedlichen Berufsfelder Sozialpädagogen, Sonderpädagogen und Lehrer? Kann eine Person alle diese drei Kompetenzbereiche abdecken? Und in welcher Funktion soll er hinterher vor die Schüler treten? Soll er dabei als Fachlehrer agieren oder als Klassenlehrer, der den größten Teil der Fächer innerhalb seiner Klasse fachfremd unterrichtet? Wie viel soll den dann so eine eierlegende Wollmilchsau als angemessenes Entgelt erhalten und für welche wöchentliche Arbeitszeit? Muss die lehrkraft ebenfalls ein Wochenstundendeputat von 34 Stunden haben, damit sie ihre Klasse vollumfänglich unterrichten kann? Soll der unterrichtseinsatz innerhalb einer Klasse auf maximal vier Lehrkräfte a 8 WS begrenzt werden? Welchen organisatorischen Rahmen stellen Sie sich vor, denn der derzeit existierende Rahmen kann die erforderlichen Voraussetzungen in keinem Fall erfüllen?

Am einfachsten wäre natürlich Portfolioarbeit. Die Schüler arbeiten selbstorganisiert und suchen ihre Lehrkräfte an deren Büros auf, wenn sie Fragen haben. Nach einem Zeitraum von sechs Wochen, in dem sich die SuS mit den Erfordernissen einer Aufgabenstellung selbständig vertraut gemacht haben, kontrolliert die lehrkraft das Lerntagebuch und lässt die SuS eine Lernkontrolle (Test) bearbeiten, um anschließend ihr jeweiliges Kompetenzniveau zu beschreiben. Am Ende der Schullaufbahn gibt es ein 20-seitiges Zeugnis, indem die einzelnen Kompetenzstufen nach Fächergruppen und bearbeiteten Aufgabenstellungen/Problemfeldern detailliert beschrieben werden. Oder es gibt die verkürzte Variante, ähnlich einem qualifizierten Arbeitszeugnis also maximal zwei Seiten.

jagothello
9 Jahre zuvor

Ich kann Ihnen da nur wenig Hoffnung machen! Inklusion bedeutet radikales Umdenken, denn es macht ja überhaupt keinen Sinn, in einer Klasse integrativ zu arbeiten und es in den parallelen nicht zu tun. Schulen spüren, dass es genau dieser Synergieeffekt ist, der mit der Initiative „Inklusion“ zumindest „mitgemeint“ ist.
Völlig zu Recht, wie ich persönlich übrigens finde. Zumindest auch die Kultusbürokratie in den Ländern sieht zu schulinternen Reaktionen auf die enorme Heterogenität der Schülerschaft keine Alternative, selbst Bayern fordert sie mittlerweile dezidiert und veranstaltet in diesen Wochen allerlei Symposien und Tagungen zum Thema „Heterogenität“. So gut wie jeder Fachvortrag auf der neulich stattfindenden Fachmesse „Didacta“ setzte sich mit dem Fragenkreis auseinander und zwar aus allen möglichen Perspektiven: Marketing, Pädagogik, Hirnforschung, Psychologie, Demographie. Eine vernünftige inklusive Beschulung – das gilt natürlich für jede integrative Maßnahme in der Schule – setzt aber voraus, dass alle Rahmenbedingungen wie Fortbildungen, Lehrpläne, Teamentwicklungen, Finanzierung usw.usf. gesetzt und miteinander verknüpft werden.
Sie betonen den Wert von Fortbildung, zu Recht- wenn aber, so wie aktuell in NRW, erst par Ordre du Mufti die Umsetzung der Inklusion verlangt wird und sich dann noch Jahre später das Land mit den Kommunen über die Finanzierung von Fachpersonal streitet, kann es nicht gelingen. Sie sehen: Es gibt da nicht nur eine Hürde- es ist eine olympische Aufgabe.

Ralph Pittius
9 Jahre zuvor
Antwortet  jagothello

Nur klappt die Inklusion bereits nicht an den Grundschulen und selbst integrierte gesamtschulen scheitern an den Bedingungen, unter denen die Inklusion erfolgen soll. Wenn Heterogenität Grundvoraussetzung für eine gelungene Inklusion sein soll, dann müssen die Gymnasien aufgelöst werden. Standard muss dann die Förderschule sein, die alle anderen Schüler inkludiert.