Angst vor Klagewelle: Mehr Geld für Professoren in Mecklenburg-Vorpommern

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SCHWERIN. Aus Angst vor einer Klagewelle will die Landesregierung vielen Professoren in Mecklenburg-Vorpommern mehr Geld geben. Bei sogenannten W2-Professoren soll das Grundgehalt rückwirkend zum 1. Januar 2013 um 600 Euro im Monat steigen, Professoren der Besoldungsgruppe W3 sollen 500 Euro mehr als bisher bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Regierung am Mittwoch dem Landtag in erster Lesung vorlegen wird. Kostenpunkt: anfänglich 724 000 Euro im Jahr plus 1,5 Prozent Steigerung jährlich.

Die Landesregierung reagiert mit dem Gehaltsplus auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Darin ging es um eine entsprechende Regelung in Hessen. Die Richter in Karlsruhe hatten 2012 entschieden, dass das Grundgehalt der W2-Professoren in dem Bundesland zu gering sei, um den Betroffenen einen angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen. Da die Regelung in Mecklenburg-Vorpommern ähnlich war, sah sich die Regierung genötigt aktiv zu werden.

Dem Gesetzentwurf nach bekommt ein Professor in der Besoldungsgruppe W2 in Mecklenburg-Vorpommern derzeit 4555,42 Euro Grundgehalt, ein W3-Professor 5517,52 Euro. Zusätzlich kann es leistungsabhängige Bezüge geben.

Die Landesregierung befürchtet eine Klagewelle, sollten die betroffenen Professoren kein höheres Grundgehalt bekommen. «Die Prozesse würden – mit Blick auf die hohen Erfolgschancen aufgrund vergleichbarer Sachverhalte – ihrem Volumen nach nicht nur vergleichbare Kostensteigerungen, sondern zusätzliche Prozess-, Anwalts- und Verzugszinszahlungen … bewirken», heißt es in der Begründung für den Gesetzentwurf. dpa

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