Das Volksbegehren in Bayern für G9 beginnt im Juli

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MÜNCHEN. Das Volksbegehren der Freien Wähler zur Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums in Bayern soll am 3. Juli beginnen. Das gab das Innenministerium bekannt. Die Freien Wähler wollen erreichen, dass zusätzlich zum achtjährigen auch das neunjährige Gymnasium wieder eingeführt wird. Innerhalb von zwei Wochen müssten sich bis zum 16. Juli zehn Prozent der Bürger in die Unterschriftenlisten eintragen, damit das Volksbegehren Erfolg hat.

Falls die Freien Wähler so viele Bürger überzeugen sollten, könnte die CSU-Mehrheit im Landtag das Volksbegehren annehmen – oder es auf einen Volksentscheid ankommen lassen. Wie viele Bürger sich überhaupt für das im Landtag leidenschaftlich diskutierte Thema interessieren, ist unklar. Die Freien Wähler hatten im Herbst mehrere Monate gebraucht, um die nötigen 25 000 Unterschriften für den Start eines Volksbegehrens zu sammeln.

Die CSU will sich ihrerseits bis zum Herbst Zeit nehmen, um über die acht- oder neunjährige Zukunft des Gymnasiums nachzudenken und dann ihr Konzept zu präsentieren. Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) kritisierte den Vorschlag der Freien Wähler, G8 und G9 im Parallelbetrieb anzubieten: «Was da zur Abstimmung stehen wird, ist der schlechteste Vorschlag. Wir bieten einen umfassenden Dialog an, und der ist ergebnisoffen», betonte der CSU-Politiker.

Eine Neuauflage der überstürzten Einführung des G8 vor zehn Jahren will die CSU auf jeden Fall vermeiden: «Wer jetzt etwas übers Knie bricht, schadet dem Gymnasium», sagte Spaenle. Viel Zeit wollen die Freien Wähler der CSU aber nicht geben. «Ich fordere die CSU auf, schnellstmöglich zu sagen, wo sie steht», sagte FW-Generalsekretär Michael Piazolo, der Initiator des Volksbegehrens.

SPD und Grüne unterstützen das Volksbegehren nach wie vor nicht, wollen aber im Landtag nicht locker lassen. SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher prophezeite: «Der Druck ist immens, und die CSU wird diesem Druck nicht standhalten.» Grünen-Politiker Thomas Gehring forderte einen möglichst schnellen parteiübergreifenden Konsens.

Dass das Volksbegehren rechtlich zulässig ist, war am Vortag bekannt geworden. Piazolo kritisierte, dass das Innenministerium zuerst das Kabinett informierte und nicht die Freien Wähler. Ein Sprecher des Innenministeriums wies dies zurück. Es gebe keine rechtliche Verpflichtung, die Initiatoren vorab zu informieren. dpa

Zum Bericht: Nach Niedersachsens Kehrtwende wackelt jetzt NRW – kippt G8 bundesweit?

 

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