Der Fall Henri: Kultusminister Stoch drückt sich um eine klare Ansage

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Ein Kommentar von NINA BRAUN.

Die Bildungsjournalistin Nina Braun. Foto: Bildungsjournalisten.de
Die Bildungsjournalistin Nina Braun. Foto: Bildungsjournalisten.de

Baden-Württembergs Kultusminister Stoch drückt sich um die Antwort: Müssen Gymnasien künftig auch geistig Behinderte aufnehmen – oder dürfen Gymnasien bleiben, was sie sind, nämlich eine Schulform für besonders leistungsfähige Schüler? Und: Stoch schiebt den Schwarzen Peter den Kollegien zu, die die Aufnahme von Henri, dem Jungen mit Down-Syndrom, ablehnten. Bedingung für die bestmögliche Förderung des Jungen sei, dass er an der aufnehmenden Schule willkommen sei, erklärt der Kultusminister und gibt den Lehrern einen Rüffel mit: Er erwarte von ihnen, dass sie sich intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen, um für diese Aufgabe, die ab 2015 Schulen aller Schularten betreffe, gut vorbereitet zu sein.

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Als wäre Inklusion nur eine Frage des guten Willens. Bedingung für die bestmögliche Förderung des Jungen ist nicht minder, dass die aufnehmende Schule eine solche Förderung überhaupt leisten kann. Und daran können bei einem Gymnasium durchaus berechtigte Zweifel bestehen. Wenn von den Gymnasien nämlich künftig zieldifferenter Unterricht verlangt wird – was bedeutet, dass nicht mehr alle Schüler dort das Abitur anstreben -, dann muss man eben feststellen, dass am Schultor vielleicht noch das Schild „Gymnasium“ zu finden ist, dass es sich de facto aber um eine Gesamtschule handelt. Diese Frage aber, ob die Gymnasien im Zuge der Inklusion faktisch zu Gesamtschulen umgemodelt werden, beantwortet Stoch nicht. Er sagt nur: Die Inklusion (in Baden-Württemberg) betreffe ab 2015 alle Schularten. Dass Körperbehinderte, die geistig den Anforderungen des Gymnasiums genügen, dort Aufnahme finden, stellt ja gar niemand infrage. Die offene Frage bleibt: Was ist mit geistig Behinderten, deren Eltern sie aufs Gymnasium schicken wollen? Der nächste „Fall Henri“ kommt bestimmt.

Zum Bericht: Empörung über Grün-Rot: Gymnasium darf behinderten Jungen ablehnen

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3 Kommentare
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xxx
9 Jahre zuvor

autisten sind geistig behindert und trotzdem häufig intelligent genug für das gymnasium. ihr kommentar greift also etwas zu kurz. wenn das Gymnasium bestehen bleiben soll, dann sollten Fünftklässler mit der perspektive Abitur aufgenommen werden, aber auch nur die.

Reinhard
9 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ja und? Die Autisten (bzw. Träger des Asperger-Syndroms), die dem Unterricht folgen können, unterrichten wir doch längst. Die Absolventin in meinem Mathekurs schloss mit 14 Punkten ab.

xxx
9 Jahre zuvor
Antwortet  Reinhard

Ganz genau das wollte ich mit meinem Kommentar sagen.
Es geht bei der Sache Henri ja um einen Schüler, der dem gymnasialen Stoff und Tempo _nicht_ folgen kann.