„Beschämend“: Landesbeauftragter rügt Gymnasium, das geistig Behinderten nicht aufnehmen will

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STUTTGART. Der Wunsch einer Familie, ihren Sohn Henri mit Down-Syndrom auf ein Gymnasium zu schicken, sorgt seit Wochen bundesweit für Schlagzeilen. Pro und Contra halten sich die Waage. Der Behindertenbeauftragte des Landes Baden-Württemberg bezieht eindeutig Stellung – für die Aufnahme des Jungen.  

Das letzte Wort zur schulischen Zukunft des Kindes, das bislang an einer regulären Grundschule lernt, hat Baden-Württembergs Kultusminister Andreas Stoch (SPD). Er wird nach eigener Aussage «in nächster Zeit» entscheiden. Der «Fall Henri» darf nach Überzeugung des Behindertenbeauftragten der grün-roten Landesregierung, Gerd Weimer, nicht Schule machen. Die Weigerung eines Walldorfer Gymnasiums, den geistig behinderten Jungen in die fünfte Klasse aufzunehmen, sei ein bundesweiter Einzelfall, sagt der Gymnasiallehrer im Interview.

Wie beurteilen Sie die Entscheidung des Walldorfer Gymnasiums?

Weimer: Die finde ich beschämend. Dies umso mehr, wenn es zutreffen sollte, dass nur einer von 95 Lehrern sich für das Projekt eingesetzt hat. Das Angebot an zusätzlichen Lehrerstunden war gut: Henri hätte einen Sonderpädagogen an seiner Seite gehabt. Und Henris Mutter hätte sich auch damit zufriedengegeben, ihn zunächst nur ein Jahr aufs Gymnasium zu schicken und dann wieder neu über eine Fortsetzung zu entscheiden. Wenn Walldorf eine Gemeinschaftsschule hätte, wäre gar kein Problem entstanden, denn diese Schulart ist zur Integration Behinderter in den Regelunterricht (Inklusion) verpflichtet. Ich hätte selbst sehr große Lust, dem Gymnasium meine Dienste anzubieten, etwa in Sport und Erdkunde.

Ist Inklusion am Gymnasium zum Scheitern verurteilt?

Weimer: Nein, ganz und gar nicht. Das ist kein Präzedenzfall, sondern ein bedauernswerter Einzelfall. Jede Schulart sollte sich für Inklusion verantwortlich fühlen. Die Gymnasiallehrer werden für sich keine Ausnahme beanspruchen können.

Was raten Sie dem Kultusminister?

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Weimer: Wenn das Kind an der Schule nicht erwünscht ist, tut man ihm keinen Gefallen, wenn man die Beschulung von oben verordnet. Mit der Brechstange sollte man die Inklusion nicht durchsetzen. Vielleicht lässt sich im Zuge der Bildungswegekonferenz noch eine andere inklusive Lösung für Henri finden. Minister Stoch sollte aber den Walldorfer Lehrern raten, ihre Hausaufgaben zu erledigen und sich in den kommenden zwei Jahren intensiv fortzubilden und zu lernen, mit Kindern mit Handicaps umzugehen. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die mit zahlreichen Absprachen und Abstimmungen verbunden ist. Da ist auch viel Empathie nötig.

Welche allgemeinen Lehren sind aus dem «Fall Henri» zu ziehen?

Weimer: Der Konflikt zeigt, wie wichtig es für die Pädagogen ist, sich angesichts einer immer größeren Bandbreite der Schülerschaft mit individueller Förderung und zieldifferenten Unterricht auseinanderzusetzen. Die angekündigten Eckpunkte des Kultusministers müssen Klarheit über die Rahmenbedingungen der Inklusion bringen.

Wäre Henri am Gymnasium nicht ständig frustriert?

Weimer: Nein. Denn er wäre in Fächern wie Sport, Musik und Kunst in seiner Klasse, in Deutsch oder Mathematik würde ihn ein Sonderpädagoge aus der Gruppe nehmen und ihm Alternativen anbieten. Für Henri geht es nicht darum, einen regulären Schulabschluss zu erreichen, sondern mit Kindern zusammenzubleiben, die er ins Herz geschlossen hat. Interview: Julia Giertz, dpa

Zur Person: Gerd Weimer, 65, ist der erste unabhängige Landesbehindertenbeauftragte im Südwesten. Er ist kein Mitglied der Regierung. Der gebürtige Tübinger ist neben seinem Ehrenamt noch wenige Stunden an einem beruflichen Gymnasium in Tübingen tätig und hat selbst Erfahrungen mit der Inklusion gesammelt. Weimer wurde von Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) vorgeschlagen und von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ernannt. Der verheiratete Vater von zwei Kindern überwacht die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf allen staatlichen Ebenen und fungiert zudem als Beschwerde- und als Qualitätssicherungsstelle für Behinderte und deren Verbände.

Zum Kommentar: Die Grenzen der Inklusion: Der Fall Henri wird zum Politikum

 

Screenshot vom Auftritt des Landesbehindertenbeauftragten auf der Seite des baden-württembergischen Sozialministeriums.
Screenshot vom Auftritt des Landesbehindertenbeauftragten auf der Seite des baden-württembergischen Sozialministeriums.
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alexander
9 Jahre zuvor

„Für Henri geht es nicht darum, einen regulären Schulabschluss zu erreichen, sondern mit Kindern zusammenzubleiben, die er ins Herz geschlossen hat“…. jou, und ich habe Frau Merkel ins Herz geschlossen und möchte deshalb ab nächsten ersten im Bundeskanzleramt in Berlin arbeiten….

Unglaublich die Arroganz, mit der dieser Herr Weimer „den Walldorfer Lehrern [rät], ihre Hausaufgaben zu erledigen und sich in den kommenden zwei Jahren intensiv fortzubilden und zu lernen, mit Kindern mit Handicaps umzugehen“, und ihnen gleichzeitig pauschal die Empathie im Umgang mit Kindern abspricht..

Mit solchen „Fürsprechern“ wie Herrn Weimer ist die Inklusion am Gymnasium allerdings zum scheitern verurteilt.

mehrnachdenken
9 Jahre zuvor

Prof. M. Grünke vom Kölner Institut für Inklusionsforschung sieht das aber ganz anders. Bei stern tv hörte sich das so an:

„Dass das Gymnasium die Aufnahme des Jungens ablehnt, könne er nachvollziehen, sagte der Professor für Heilpädagogik im Studiogespräch. Denn: “Beim Schulgesetz in Baden-Württemberg ist es so, dass das Gymnasium den Bildungsauftrag hat, Kinder und Jugendliche mit der entsprechenden Begabung zur Studierfähigkeit zu führen – und das sagt erst einmal nichts über eine Behinderung aus. Wenn aber Lehrer sagen, wir haben nicht die Möglichkeit, jemandem wie Henri das zu ermöglichen, was dem gesetzlichen Bildungsauftrag entspricht, hat das was mit Verantwortung zu tun.“

Es ist doch beruhigend, dass auch bei den Fachleuten die Meinungen auseinander gehen.

Ursula Prasuhn
9 Jahre zuvor

Wenn Herr Weimer meint, dass der Fall Henri auf keinen Fall Schule machen dürfe, hätte er besser daran getan, nicht so vehement gegen die Entscheidung des Walldorfer Gymnasiums zu wettern. Das ist schäbig, weil er ja zugibt, dass geistig Behinderte nicht aufs Gymnasium gehören.
In diesem Fall, hinter dem eine resolute Mutter steht, die zu fürchten ist, weil sie den Fall ihres Sohnes zum erpresserischen Medienspektakel gemacht hat, bringt der Mann nicht den Mumm auf, Flagge zu zeigen und sich einem Präzedenzfall zu widersetzen, der kaum besser sein könnte um Schule zu machen.
Diese Doppelzüngigkeit, mit der Herr Weimer nach allen Seiten katzbuckelt – auch in Richtung der anderen Gymnasien – ist wirklich beschämend. Der Mann setzt sich hier nur für die eigene Haut ein. Vom Walldorfer Gymnasium droht ihm kein Schaden, diese Schule kann er gefahrlos beschimpfen. Sie steht ohnehin unter so großem Beschuss, dass er in der Masse der Angreifer untergeht.
Nach wie vor kann ich nur sagen: Hut ab vor dem Mut und Durchhaltevermögen des Walldorfer Gymnasiums! Hier stehen die Beteiligten für ihre Überzeugung ein und drehen ihr Fähnchen nicht nach dem Wind – auch wenn das die Rektorin und einige Mitstreiter bestimmt schlaflose Nächte kostet.

xxx
9 Jahre zuvor

Lieber Herr Weimer, sie schreiben selber, dass Henri in den kopflastigen Fächern aus dem Klassenverband herausgenommen worden wäre, das wären alle schriftlichen Fächer und spätestens ab Klasse 7 oder 8 auch die Naturwissenschaften (evtl. außer Biologie). In der Zeit, also mindestens 16 Wochenstunden, also die halbe Schulwoche, bekäme er sonderpädagogische Förderung ohne seine lieb gewonnenen Mitschüler. Diese Idee hat einen entscheidenden Haken, sobald mehr als ein Inklusionsschüler eine Regelschule besucht: Es ist nicht möglich, für so viele Stunden Sonderpädagogen zu beschäftigen, zumal ein ausgebildeter Sonderschullehrer mit Schwerpunkt Sehen und Hören seine Probleme mit Erziehungsschwierigen haben dürfte (umgekehrt natürlich auch). Bei Henri würde also dieses Mustermodell durchgezogen, bei allen Nachfolgern nur die Schmalspurversion, womit niemandem geholfen ist, am wenigsten den betroffenen Schülern — egal ob die mit der Behinderung oder die nicht behinderten Mitschüler.

Dagmar Beier
9 Jahre zuvor

Es ist bedauerlich,das Henris Eltern dauerhaft in der Oeffentlichkeit verfolgt werden,obwohl sie lediglich Herrn Stoch und das Schulgesetz beim Wort nehmen.
http://www.focus.de/regional/stuttgart/soziales-stoch-inklusion-auch-aufgabe-der-gymnasien_id_3752064.html
Bei der Umsetzung der Inklusion geistig behinderter Schüler sieht Kultusminister Andreas Stoch (SPD) auch Gymnasien in der Pflicht.

Es sei grundlegend, den sogenannten zieldifferenten Unterricht im Schulsystem zu verankern, erklärte er am Montag in Stuttgart. Behinderte Kinder lernen dabei gemeinsam mit nichtbehinderten Schülern, aber mit einem anderen Bildungsziel. „Die Frage der schulischen Bildung von jungen Menschen mit Behinderung wird künftig Aufgabe aller Schularten sein, auch des Gymnasiums.“ Allerdings sei Inklusion ein Entwicklungsprozess. „Wichtig ist dabei, bei allen Beteiligten ein Bewusstsein für diese Aufgabe zu schaffen

Im Gegensatz zu Herrn Weimer bin ich der Ansicht,das Inklusion auf jedem Fall von oben verordnet werden muß,und zwar durch die zuegige Umsetzung des Schulgesetzes ,das seit Ewigkeiten in der Schublade liegt und einstaubt,waehrend Schulen sich aufmachen,behinderte Kinder zu diskriminieren und Eltern verfolgt werden,weil sie sich auf das verlassen,was angekuendigt ist.
Wie wichtig Inklusion ist,zeigt sich an den Kommentaren,die hier abgeliefert werden,wenn so die kuenftige Elite argumentiert,ist das ein Trauerspiel.

Warner
9 Jahre zuvor
Antwortet  Dagmar Beier

Sie meinen also, Henris Eltern würden öffentlich verfolgt, „obwohl sie lediglich Herrn Stoch und das Schulgesetz beim Wort nehmen“. Das sehe ich ein bisschen anders. Sie haben für dieses Beim-Wort-Nehmen einen erheblichen medialen Zirkus veranstaltet, der Druck ausübt, vor allem auf das Gymnasium. Beim-Wort-Nehmen sollte anders aussehen. Wer Wind sät, darf sich nicht beklagen, wenn er Sturm erntet.
Auch hier bin ich nicht Ihrer Meinung. Sie schreiben: „Im Gegensatz zu Herrn Weimer bin ich der Ansicht,das Inklusion auf jedem Fall von oben verordnet werden muß.“ Da kann ich nur sagen: Gute Nacht, all ihr Schulen, Schüler (incl. behinderte) und Lehrer.
Mit Ihrer Forderung bedienen Sie das, was „politisch korrekter Zeitgeist“ genannt wird, der die Menschen mit schönen Phrasen betört, oft aber nicht einhält, was er verspricht. Hinters Licht führen, nennt man das.

Dagmar Beier
9 Jahre zuvor
Antwortet  Warner

Warner,einen politisch korrekten Zeitgeist aus Worthülsen würde ich dann bedienen,wenn ich Herrn Storch nicht beim Wort nehmen würde.Nur dann kann seine Zusage zur Worthülse verkümmern.
Ich bin auch nicht der Meinung ,das Henris Mutter aus Henris Beschulung ein mediales Ereignis gemacht hat,sondern die Verweigerung und Diskrimnierung durch die Schule.
In anderen Bundesländern werden geistig behinderte Kinder seit Jahren erfolgreich an Gymnasien integriert.

Mama51
9 Jahre zuvor
Antwortet  Dagmar Beier

Wie bitte? Und wo genau, in welchen Bundesländern (Plural!!!), soll das sein? Ich bin auf genauere Auskünfte gespannt!

DMB Dresden
9 Jahre zuvor
Antwortet  Dagmar Beier

Werte Frau Baier, die Foristen mit einer von der Ihren abweichenden Meinung bringen immerhin Argumente. In Ihrem Beitrag kann ich hingegen nur Rigidität erkennen.
Worthülsen aus den standardisierten Sonntagsreden der Politiker bringen nicht weiter und geradezu horrorhaft finde ich Ihre Forderung, Inklusion grundsätzlich „von oben“ zu verordnen.
Das Ergebnis wäre eine flächendeckende Verschlechterung der Ausbildungsbedingungen für behinderte Menschen, zum Teil womöglich ebenso eine solche für die übrigen Schüler.
Die Forderung nach staatlich verordneter Inklusion kommt fast durchgängig aus Meinungslagern, die stark ideologielastig sind und die Differenzierungen meiden – nicht zufällig deckt sich die entsprechende Klientel auch mit jener, welche das Geschlecht in der Sprache abschaffen möchte und dazu entsprechend fundamentalistische Gleichschaltungsstratetgien entwickelt hat.
Ähnlich beim Thema Inklusion – es wird kaum erwähnt, welche Leistungen im Bereich der Heilpädagogik sowie in Fördereinrichtungen erbracht werden, um eine Integration Behinderter mit Augenmaß und Vernunft umzusetzen. Stattdessen wird in Bausch und Bogen eine Gleichmacherei aller Menschen und Lebensbereiche gefordert. In der formalen Struktur enthält eine solche politische Grundhaltung eindeutig totalitaristische Züge.

Dagmar Beier
9 Jahre zuvor
Antwortet  DMB Dresden

DMB Dresden,da sie mir eine totalitäre poltische Grundhaltung unterstellen,erlaube ich mir anzumerken,das Ihr Kommentar auf mich einen eher paranoiden Eindruck macht.
Welchen Zusammenhang hat zieldifferenter Unterricht mit fundamentalistischen Gleichschaltungsstratetgien?
Das sagt doch eigentlich schon der Begriff “ zieldifferent“ das es um nichts gleiches geht.
Gleichmacherei findet da statt,wo „zielgleiche “ Kinder die gleichen Nachteilsausgleiche beanspruchen möchten wie geistig behinderte Kinder.
Möglicherweise wäre ja die Forderung nach Gleichmacherei durch zielgleiche Kinder garnicht abwegig,ich will das nicht ausschließen,aber dann muß auch das von „Oben “ verordnet werden.
Dazu gibt es bei „zielgleichen“ Kindern allerdings keinen rechtlichen Anlaß,da die BRK nur füer behinderte Kinder Gültigkeit bestitzt.
Abschließend bleibt anzumerken,das Heilpädagogik in keiner Weise an Fördereinrichtungen gebunden ist.Heilpädagogik und Sonderpädagogik können eine durchaus fruchtbare Synthese mit Regelschulunterricht eingehen,und sich gegenseitig bereichern .Ich würde behaupten,zieldiffrenter Unterricht im Regelsystem ist die hohe Kunst der Heil und Sonderpädagogik.

DMB Dresden
9 Jahre zuvor
Antwortet  Dagmar Beier

Zieldifferenter Unterricht solle erst einmal im bestehenden Schulsystem umgesetzt werden und dort wirklich aufgehen. Denn dort wirkt weiterhin der Ungeist, wonach Chancengleicheit zu oft mit Ergebnisgleichheit verwechselt wird. Mein Verdacht der Gleichmacherei enthält auch die Frage, warum Sie sich so rigide dafür einsetzen, unser ohnehin überkomplexes Schulsystem noch mit weiteren Modeerscheinungen zu belasten? Anders gefragt: Warum sollen geistig behinderte Kinder – „von oben verordnet“ und auf der Basis eines jeweils üppigen Budgets, wie Sie in einem anderen Thread schreiben – überhaupt auf „normale“ Schulen kommandiert werden? Ähnlich der Leugnung von Geschlechtern im Sprachgebrauch erscheit mir das lediglich als ein Fetisch kollektiver Umerziehungsbefürworter. Nicht umsonst werden einige Protagonisten solcher Fundamentalismen zunehmend an Sektenbeauftragte verwiesen.

Dagmar Beier
9 Jahre zuvor
Antwortet  DMB Dresden

Zitat:
Zieldifferenter Unterricht solle erst einmal im bestehenden Schulsystem umgesetzt werden und dort wirklich aufgehen. Denn dort wirkt weiterhin der Ungeist, wonach Chancengleicheit zu oft mit Ergebnisgleichheit verwechselt wird.

Wie wäre denn da Ihr Ansatz?
Vielleicht wäre es möglich ,bei Ihrer Antwort nicht zwangsläufig wieder die Indoktrinationskeule zu schwingen,damit ziehen sie Ihre interessante Fragestellung ins lächerliche.

Sozi
9 Jahre zuvor

Anscheinend können viele Eltern von Kindern mit Behinderungen nicht akzeptieren, dass ihre Kinder anders sind. Sie können sie nicht annehmen wie sie sind. Das finde ich beschämend!! Sollte Inklusion nicht anders aussehen. Z.B. die Kinder im selben Gebäude unterrichten. Getrennte Klassen, aber im selben Gebäude. Gemeinsame Sommerfeste, Karneval etc.. So kann man doch auch Gemeinschaft leben!!

Kira-2
9 Jahre zuvor
Antwortet  Sozi

Wer in der Schule unterrichtet, weiß, dass Freundschaften in den meisten Fällen hauptsächlich innerhalb der eigenen Klasse stattfinden und selten Klassen-übergreifend. Insofern würde die Unterrichtung in getrennten Gruppen überhaupt keine Inklusion sein – denn dann wären diese Kinder die Kinder in der „Doofenklasse“ – mit dem Unterschied, dass die Kinder dieses nicht nur dann zu hören bekämen, wenn man sich zufällig in der Stadt begegnen würde, sondern täglich auf dem Schulhof – und zwar mehrmals. So eine Inklusion wäre für die angeblich „inklusiv“ beschulten Kinder noch schlimmer als eine Beschulung in einem anderen Gebäude, wo man unter sich wäre… Also diesen Vorschlag an Inklusion würde ich mal ganz schnell wieder vergessen!

Ich kann die grundsätzlich Idee der Inklusion durchaus auch nachvollziehen (also das Unterrichten innerhalb einer Klasse) – so erhalten die Kinder die Chance auch Freundschaften innerhalb ihres eigenen sozialen Umfeldes zu entwickeln. Das passiert aber nur, wenn diese Kinder wirklich in einer Klasse zusammen lernen – teilweise auf unterschiedlichem Niveau, aber dennoch zusammen. Das ist die Chance der Inklusion. Und in der Grundschule klappt dieses oft auch…
Dass die Eltern von Henri gerne möchten, dass er weiterhin mit seinen Freunden die gleiche Schule besucht, damit diese Freundschaften erhalten bleiben, kann ich ebenfalls nachvollziehen. Nichtsdestotrotz habe ich aber ein Problem damit, wenn Kinder, die eindeutig nicht für das Gymnasium geeignet sind, dieses besuchen dürfen, nur weil sie „behindert“ sind. Das wäre – wie schon an anderer Stellen mehrmals erwähnt – eine „Besserstellung“ der Behinderten und nicht eine „Gleichstellung“, wie es die UN-Menschenrechtskonvention vorsieht.
Würde der Gymnasiumsbesuch dann nur für geistig behinderte Kinder gelten? Oder würden darunter auch schon Kinder mit einer Lernbehinderung fallen? Wo beginnt eine „geistige Behinderung“, wo eine „Lernbehinderung“ und wo hört ein „schwach begabtes Normalkind“ auf, dem dann nur noch den Besuch einer Hauptschule möglich wäre?
Der Wunsch nach dem „von oben herab Verordnen“ ist auch nicht ganz unverständlich – denn mit der Inklusion sind so viele Ängste verbunden auf allen Seiten, dass die meisten Schulen das am liebsten nicht angehen würden. Was mich an der ganzen Sache stört, ist nur die Tatsache, dass man das von oben herab verordnet, aber nicht bereit ist, die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die einen geregelten Inklusionsunterricht erst möglich machen: Ausstattung der Schulen mit den nötigen Materialien und gebäudetechnischen Ausstattungen, Einstellung genügender IntegrationshelferInnen und FörderlehrerInnen, die den Lehrer im Schulalltag unterstützten… Wären die Rahmenbedingungen für einen inklusiven Unterricht perfekt. gäbe es vermutlich gar nicht diesen ganzen Streit. Solange es aber überwiegend nur eine einzige Lehrkraft in der Klasse gibt, die alle bis zu 30 Kinder auffangen muss – die schwach begabten, die Kinder mit Teilleistungsschwäche und nun auch noch die Kinder, die gar nicht im Unterricht mithalten können, wird Inklusion immer zulasten der Kinder gehen, die besondere Förderung benötigen.

Wie gesagt, ich kann die Grundidee der Inklusion durchaus nachvollziehen und unterstützen. Nur müssen die Rahmenbedinungen stimmen – und die stimmen zur Zeit noch nicht. (Unabhängig davon, ob ein geistig behindertes Kind nun zum Gymnasium „darf“ oder nicht.)

A. S.
9 Jahre zuvor
Antwortet  Kira-2

Möchten Sie die Grundidee der Inklusion auch durch die Führung einer entsprechenden Klasse unterstützen? Ansonsten bleibt alles Theorie, in der man sich die tollsten Dinge vorstellen kann, zumal sie von allen Seiten an die Wand gemalt werden.
Ich habe zwei Bekannte, die sich mit großem Idealismus in dieses Abenteuer gestürzt haben. Jetzt würden sie lieber heute als morgen aus der Sache wieder aussteigen.
Wenn wir zusammen sind, gibt es zu meinem Leidwesen kaum mehr ein anderes Thema als die Inklusion und Neues vom schrecklichen Schulalltag.

Kira-2
9 Jahre zuvor
Antwortet  A. S.

Öhm… wieder jemand, der nur die Hälfte von dem liest, was man so schreibt?
Ich habe doch irgendwo da oben erwähnt, dass die Rahmenbedingungen nicht stimmen und es daher zur Zeit problematisch ist… Oder habe ich jetzt Ihren Beitrag missverstanden?
Nichtsdestotrotz ist die Idee an sich gut – dazu stehe ich – zumal ich eine Klasse kenne, in der ein geistig und körperlich behindertes Kind ist, das voll und ganz in der Klasse akzeptiert ist und in den Pausen immer jemanden findet, der mit ihm spielt – und zwar nicht nur ein oder zwei Kinder aus der Klasse. Gerne nehmen die Kinder auch die Gelegentheit wahr, mit dem Kind im Unterricht zusammen zu lernen. Allerdings sind in der Klasse auch nur 16 Kinder: wie erwähnt, ein geistig und körperlich behindertes Kind (mit Integrationshelferin), zwei Kinder mit Förderschwerpunkt lernen, ein Kind mit emotional-sozialen Defiziten – und die übrigen mehr oder minder normal begabt.
Es funktioniert unter günstigen Bedingungen durchaus. Allerdings ist es ein Unterschied, ob 16 Kinder in einer Klasse sind oder 30. Das ist schon wahr.

Aber das schrieb ich ja schon da oben: Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, wäre Inklusion möglich – nur sie stimmen eben noch nicht!!!

xxx
9 Jahre zuvor
Antwortet  Kira-2

Darf ich raten? Grundschule oder extrem heile Welt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in einem pubertierenden Haufen von Hormonschwankungen in einer Großstadt genauso funktioniert, wie Sie es beschrieben haben.

Kira-2
9 Jahre zuvor
Antwortet  Kira-2

Zitat: „Darf ich raten? Grundschule oder extrem heile Welt.“

Ersteres – stimmt!
Wenn es allerdings in der Grundschule funktioniert und sich Freundschaften entwickeln zwischen geistig behinderten und „gesunden“ Kindern und es nach dem Schulwechsel schwierig wird, solche Kinder wieder zusammen zu bringen – dann stellt sich mir doch unweigerlich die Frage, ob ein einheitliches weiterführendes Schulsystem nicht doch die richtigle Lösung für eine ernst gemeinte Inklusion ist… (auch wenn ich jetzt wieder Haue kriege – es wäre nur die folgerichtige KOSEQUENZ!)

Dagmar Beier
9 Jahre zuvor
Antwortet  Kira-2

Kira,eine Besserstellung der behinderten Kinder würde dann stattfinden,wenn die zieldifferenten Kinder auf Grund dessen,das sie auf ein Gymnasium gehen,quasi ein 1er Abi,danach einen Doktortitel,und danach ein Ministergehalt bekommen würden.
Das ist jedoch bei geistig behinderten Kindern im Bereich der surrealen Phanatsie angesiedelt.
Wie weit Binnendifferenzierung allerdings dazu führen könnte,das normalentwickelte Kinder ein Abi schaffen können,ist wieder ein anders Thema.
Der Förderschwerpunkt Lernen orientiert sich am Curriculum der Hauptschule,es ist aber durchaus in anderen Bundesländern üblich,lernbehinderte Schüler zieldifferent am Gymnasium zu unterrichten.Das Ziel ist dann der Hauptschulabschluß.
Für die behinderten Schüler bleibt,wie es die BRK vorsieht,das Gymnasium lediglich eine allgemeine Schule.
Und aufgrund der Schulstruktur in Deutschland(sortieren nach dem 4. Schuljahr auf verschiedene weiterführende Schulen),werden die behinderten Kinder auf ALLE weiterführenden Schulformen verteilt.
Die Ressorcen,die zurecht anmahnen,können auch nur(möglichst zügig) von „Oben“ angeordnet werden.
Auch dafür müssen zuverlässige rechtliche Bestimmungen verankert werden.
In Henris Fall ist das Budget aufgrund der Gruppenlösung enorm üppig,das kann also Beispiel sein.

Kira-2
9 Jahre zuvor
Antwortet  Dagmar Beier

Zitat: „Der Förderschwerpunkt Lernen orientiert sich am Curriculum der Hauptschule,es ist aber durchaus in anderen Bundesländern üblich,lernbehinderte Schüler zieldifferent am Gymnasium zu unterrichten.Das Ziel ist dann der Hauptschulabschluß.“

Wo ist denn da dann noch der Sinn des differenzierten Schulsystems?

Ich sehe aber ein, dass dieses Thema „geistig behinderte Schüler zum Gymnasium – ja oder nein?“ zur Zeit ein Thema ist, das nicht so ohne weiteres zu einem Konsens führen kann, da unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden.
Ich persönlich meine nach wie vor, dass auf einem Gymnasium nur gehen soll, wer auch befähigt ist, die Hochschulreife zu erreichen (dazu ist das Gymnasium ja schließlich da).
Andere sind der Meinung, dass auch die Gymnasien sich vor der Aufnahme von behinderten Kindern im Zuge der Inklusion und im Sinne von Gleichberechtigung aller Schulen nicht drücken dürfen.
Das sind nunmal zwei Meinungen die auseindergehen und wo schwerlich ein Kompromiss zu finden ist.

Ich gehe halt immer von den Kindern aus, die „normal begabt“ sind, aber eben von der Lernfähigkeit nur die Hauptschule besuchen können. Aus ihrer Sicht können sie viel mehr als ein behindertes Kind – aber während das behinderte Kind mit seinen Freunden zum Gymnasium wechseln darf, müssen sie die (im Verständnis der Allgemeinheit und somit auch in ihrem vermittelten Verständnis) die schlechtere Schule besuchen. Wo bleibt denn da Gerechtigkeit?
Ich muss gestehen, ich weiß nicht, wie ich dem Kind, das auch gerne mit seinen Freunden zum Gymnasium gehen möchte, aber eben in keinster Weise dazu geeignet ist, beibringen kann, warum dieses Kind NICHT darf, das geisig behinderte aber wohl.

Dagmar Beier
9 Jahre zuvor
Antwortet  Kira-2

Zitat:Wo ist denn da dann noch der Sinn des differenzierten Schulsystems?
Ich weiß nicht,ob es einen Sinn gibt.
Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Berich…..BCr_das_Recht_auf_Bildung
Dabei kritisierte Muñoz unter anderem die wachsenden Kompetenzen der deutschen Bundesländer in der Bildung (vgl. Föderalismusreform). Durch die weitreichenden Befugnisse sei es schwierig, eine einheitliche Qualität der Bildung zu gewährleisten. Muñoz wies zudem darauf hin, dass Bildung in Deutschland durch mangelnde Chancengleichheit geprägt sei; sie sei wie in keinem anderen entwickelten Land von den Vermögensverhältnissen der Eltern abhängig. Ebenfalls negativ wertete er den frühen Zeitpunkt der Aufteilung der Schüler nach dem 4. Schuljahr auf weiterführende Schulen. Außerdem kritisierte er, dass Kindergartenplätze in Deutschland kostenpflichtig seien. Muñoz bestätigte mit seinen Beobachtungen Aussagen der PISA-Studien und der protestierenden Studierenden 2005/2006, handelte sich aber auch die Kritik ein, während eines zehntägigen Besuchs könne man nicht in dieser Absolutheit das Bildungssystem eines Landes bewerten.
Im Anschluss an die Reise empfahl Muñoz der deutschen Regierung, das mehrgliedrige Schulsystem, das sich „auf arme Kinder und Migrantenkinder sowie Kinder mit Behinderung negativ“ auswirke, noch einmal zu überdenken.

Der Wiederspruch,den sie empfinden,ist dem mehrgliedrigen Schulsystem immanent.

Hans Wocken schreibt:
http://www.inklusion-online.net/ind…..online/article/view/80/80
10. Akt: Das Kindeswohl wird als Grenze schulischer Inklusion bestimmt
Das „Kindeswohl“ spielt in der bildungspolitischen Diskussion eine nicht unerhebliche Rolle. Die BRK selbst erhebt das Wohl des Kindes zum obersten Kriterium aller pädagogischen und bildungspolitischen Maßnahmen: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist“ (BRK, Artikel 7). Das soziale Modell von Behinderungen verpflichtet dazu, vorab die sozialen Kontexte zu befragen, ob alle möglichen und erforderlichen Vorkehrungen getroffen sind, die das Wohl des behinderten Kindes befördern können. Der prüfende Blick richtet sich dabei zunächst auf die Ressourcen und Barrieren des Umfelds und wendet sich dann erst in einem zweiten Schritt den Potentialen und Einschränkungen des Kindes zu. In diesem Sinne wäre durchaus kritisch zu hinterfragen, ob Noten, Sitzenbleiben, Schulverweise und andere Rituale der Selektion nachweislich und begründbar dem Wohl aller Kinder dienen.

Ich persöhnlich bin der Ansicht,das das Gymnasium für behinderte Kinder keine „bessere“Schule ist,sondern eine allgemeinbildende,weil das Gymnasium nur“ besser“ist durch einen höheren Abschluß,der ergibt sich für geistig behinderte KInder nicht.
Den Wiederspruch,das ein normalentwickeltes Kind nicht auch am Gymnasium einen Hauptschulabschluß machen darf,kann ich jedoch nicht auflösen,weil normalentwickelte Kinder nicht unter den Schutz der BRK fallen.
Dahingehend bleibt zu überdenken,was Hans Wocken sagt .
Eine Verteilung von allen behinderten Kindern auf weiterführende Schulen ohne das Gymnasium finde ich problematisch,weil auch im Zuge des demographischen Wandels mehr als 70% der Kinder auf ein Gymnasium streben.
Wenn die anderen 30% alle behinderten Kinder wuppen sollen,haben wir eine neue Form der Sonderschule.

xxx
9 Jahre zuvor
Antwortet  Kira-2

Zitat von Kira-2: „Ich persönlich meine nach wie vor, dass auf einem Gymnasium nur gehen soll, wer auch befähigt ist, die Hochschulreife zu erreichen (dazu ist das Gymnasium ja schließlich da).
Andere sind der Meinung, dass auch die Gymnasien sich vor der Aufnahme von behinderten Kindern im Zuge der Inklusion und im Sinne von Gleichberechtigung aller Schulen nicht drücken dürfen.
Das sind nunmal zwei Meinungen die auseindergehen und wo schwerlich ein Kompromiss zu finden ist.“

Mein Kommentar: Wo ist denn darin der Widerspruch? Das Gros der Gymnasiallehrer wird nichts dagegen haben, ein für das Gymnasium geeignete Kind zu unterrichten — unabhängig davon, ob es eine Behinderung hat oder nicht. Das trifft erst einmal auf alle körperlichen Behinderungen zu. Z.B. ist es für Lehrer und die Klasse leicht einzurichten, das taube Kind grundsätzlich anzusehen, damit es das Gesprochene von den Lippen ablesen kann. Beim Förderschwerpunkt Lernen schließe ich eine gymnasiale Eignung naiv wie ich bin einfach mal aus.

Knackpunkt ist der Förderschwerpunkt Erziehung, vor dem die Gymnasiallehrer die größte Angst haben und den die Politiker in ihren überschwänglichen Reden mehr oder weniger bewusst verschweigen. Es gibt mit Sicherheit hochintelligente Kinder, die man aber nicht mit 20 anderen, für sie fremde Personen in einen Raum stecken kann, weil sie dann wild um sich schlagen. Solche Kinder sind in einer herkömmlichen Regelschule falsch aufgehoben, weil sie zum Einen selber nichts lernen können und zum anderen den Betrieb in der Klasse aufhalten, später in den Wahlpflichtbereichen noch mehr. Die ganzen Lehrer- und Raumwechsel im Laufe eines Tages kommen für das Kind und die Klasse noch erschwerend dazu.

Kira-2
9 Jahre zuvor
Antwortet  Kira-2

Zitat: „Mein Kommentar: Wo ist denn darin der Widerspruch?“

Okay, mein Fehler – da habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Es ging halt nach wie vor um die Frage, ob ein geistig behindertes Kind ein Gymnasium besuchen darf, bei dem von vornherein klar ist, dass es die Hochschulreife niemals erreichen kann…
Es ging nicht um körperlich behinderte Kinder, die können durchaus in der Lage sein, die Hochschulreife zu erlangen – aber bei einem geistig behinderten Kind ist es schwierig. Da ist der Widerspruch in meinem oben stehenden Text zu sehen.

Die so genannten „ESE-Kinder“ sind ein „Problem“ für sich, da gebe ich Ihnen Recht – da sie doch sehr viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Die überfordern jeden Pädagogen in einer Regelschulklasse – kein Widerspruch meinerseits. Die sind tatsächlich sehr schwer zu integrieren (oder mit dem neuen Ausdruck gesprochen: zu inkludieren), da diese sich durch ihr Verhalten selbst stets aussondern.
Allerdings habe ich den Eindruck, dass es in der heutigen Zeit sehr schwer ist festzustellen, wo ein „ESE-Kind“ anfängt und ein inkonsequent erzogenes aufhört…

Reni
9 Jahre zuvor

@xxx
Sie sprechen zu Recht die verhaltensgestörten, schwer erziehbaren Kinder an. Aber machen Sie sich nichts vor, auch diese werden nach scheinheiligem anfänglichen Zögern schließlich inkludiert. Die Inklusion wird m. E. in der Form kommen, wie Dagmar Beier sie befürwortet.
Sie und Kira-2 argumentieren differenzierter, doch ich fürchte, das wird wenig nützen. Die totale Inklusion ist politisch gewollt, auch in den Gymnasien.
Und das Ganze ist m. E. ein riesiges Sparprogramm. Die Rahmenbedingungen werden also weit schlechter sein als an den bisherigen Schulen, die ja noch weitgehend als Werbeträger fungieren. Für bessere Rahmenbedingungen zu plädieren ist zwar richtig, aber blauäugig.
Die Inklusion segelt sowieso unter falscher Flagge, um eine möglichst breite Akzeptanz zu erreichen. „Eine Schule für alle“ ist das Ziel.

Kira-2
9 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

Da muss ich Ihnen leider Recht geben… Die „ESE-Kinder“ werden bald schon aus dem Schlüssel der Zuordnung von FörderlehrerInnen herausfallen. Dann wird es keinen besonderen Anspruch auf Unterstützung durch eine Förderlehrerin mehr geben, nur weil ein ESE-Kind anwesend ist – weil Pädagogen das ja mit links schaffen – schließlich sind sie dafür ausgebildet! (…wenn man den Politikern glauben will). Das sind die Regelschullehrer aber eben nicht! Denn jeder noch so fein und pädagogisch geplanter Unterricht wird oftmals durch das unberechenbare Verhalten eines „ESE-Kindes“ zunichte gemacht.

Obwohl auch „ESE-Kinder“ sicherlich ein Recht auf gemeinsamen Unterricht haben, muss ich aber schon sagen, dass auch da für mich die Grenzen der Inklusion erreicht sind. Ein Kind, dass zur Gefahr für andere wird, ist für mich nicht ohne besondere Unterstützung integrierbar. Ein körperlich oder geistig behindertes Kind ist ja keine Gefahr für andere – insofern danke ich, ist hier die Integration UNTER PASSENDEN RAHMENBEDINGUNGEN möglich.

Leider haben Sie auch mit der Blauäugigkeit bzgl. der Rahmenbedingungen Recht. Die Förderschullehrer, die bisher in einer höheren Gehaltsklasse lagen als z.B. die Grundschullehrer werden immer weiter abgebaut, dafür bekommen die „Normallehrer“ die Möglichkeit, sich zur FörderlehrerIn ausbilden zu lassen – aber zum gleichen Gehalt wie ein „normaler“ Regelschullehrer.

Zitat: „Die Inklusion segelt sowieso unter falscher Flagge, um eine möglichst breite Akzeptanz zu erreichen. “Eine Schule für alle” ist das Ziel.“
Tja, das sehe ich aber auch so – wer die vollständige Inklusion tatsächlich will, kommt um eine einheitliche Schule nicht drumrum…

F. H.
9 Jahre zuvor
Antwortet  Kira-2

Wie viele Lehrer wollen wohl die Inklusion? Ich vermute, sehr wenige. Die meisten ahnen doch, dass da eine Aufgabe auf sie zukommt, der sie kaum gewachsen sind. Es sei denn, sie schafften sich ein riesendickes Fell an und sähen über das tägliche Chaos mit seinen Folgen für alle Beteiligten hinweg. Geht das überhaupt?
Ich denke ähnlich wie Sie und Reni. Inklusion für körperbehinderte Kinder ja, doch bei verhaltensgestörten, aber auch geistig behinderten Kindern würde ich strikt nein sagen und keine Unterschiede mehr machen, weil Entscheidungen und Grenzlinien hier schwierig sind und wahrscheinlich nach Gutdünken und Beziehungen gefällt werden.
Außerdem sehe ich bei zu vielen Unterscheidungen die Gefahr, dass sie als grundsätzliches Ja zur Inklussion interpretiert werden und berechtigte Bedenken nur noch als Geschmackssache vieler Einzelner gelten.
Mein kathegorisches Nein zur Inklusion, außer bei körperbehinderten Kindern, unterscheidet uns vielleicht in unserer Meinung.

Kira-2
9 Jahre zuvor
Antwortet  F. H.

Auch geistig behinderte Kinder können inklusiv unterrichtet werden – wenn die RAHMENBEDINGUNGEN stimmen, sprich 100%ige Anwesenheit einer Integrationshelferin (heißt die demnächst Inklusionshelferin???) und zusätzliche mehrstündige Unterstüzung einer Förderlehrerin. Dann ist auch die Beschulung eines geistig behinderten Kindes innerhalb einer Regelschulklasse möglich.
Allerdings weiß ich nicht, ob es möglich wäre, mehr als ein geistig behindertes Kind in eine Regelklasse zu integrieren… Wenn jedes geistig behinderte Kind seine eigene Integrationskraft mitbringt, dann wird das ganz schön voll in den ohnehin schon kleinen Klassenräumen… (und vermutlich auch laut, da jedes Kind seinen individuellen Unterricht bekommt…)

Dagmar Beier
9 Jahre zuvor
Antwortet  Kira-2

Wenn es eine Gruppenlösung gibt(mehrere geistig behinderte Kinder oder gemischt wie bei Henri) ist der Sonderpädagoge je nach Anzahl der behinderten Kinder immer anwesend,weil durch die Gruppenlösung die Sonderpädagogenstunden gesammelt werden.
Bei der Planung mit den Eltern kann dann der Regellehrer oder die Regellehrerin schauen,ob und wieviele Schulbegleiter noch notwendig sind.
Zum entzerren eignet sich der Differenzierungsraum.

Kira-2
9 Jahre zuvor
Antwortet  Kira-2

Zitat: „Zum entzerren eignet sich der Differenzierungsraum.“

… wenn ein solcher an der Schule vorhanden ist…

Dagmar Beier
9 Jahre zuvor
Antwortet  Kira-2

Da ,wo etwas geplant und vorbereitet wurde,sollte er vorhanden sein.
Und im Grunde wurde ja seit 5 Jahren geplant und vorbereitet,die BRK fällt ja nicht vom Himmel.
Ungünstig sind halt die paranoiden Verleugnungsstrategien.
Die bremsen aus.

sss
9 Jahre zuvor

Inklusion hat durchaus gute Ansätze, allerdings läuft das ganze nach der Erprobung auf ein Kostensparmodell hinaus! Ich stehe im Fall Henry voll auf Seite des Gymnasiums, immerhin kann ein nicht-behindertes Kind, welches nur die Haupschuleignung hat, auch nicht wegen seiner Freunde aufs Gymnasium! Will hier jemand über die Hintertür Inklusion auch aus den Gymnasien Gesamtschulen machen? Der Bildungsauftrag des Gymnasium sollte geschützt sein, denn hier geht es nicht nur noch um behinderte Kinder, sondern auch um die vielen Leistungsstarken Kinder. Am Gymnasium werden auch nicht speziell behinderte Kinder abgelehnt, sondern alle ohne entsprechende Eignung. Wann bekommen denn die leistungsschwächeren „Inklusionshelfer“ um das Gymnasium zu schaffen?

klexel
9 Jahre zuvor
klexel
9 Jahre zuvor

@sss:
“ immerhin kann ein nicht-behindertes Kind, welches nur die Haupschuleignung hat, auch nicht wegen seiner Freunde aufs Gymnasium! “
Doch, es kann, z.B. in Niedersachsen und in all den anderen Bundesländern, wo es keinen NC für Kl. 5 und keinen Probeunterricht gibt.

Kira-2
9 Jahre zuvor
Antwortet  klexel

Zitat: „Doch, es kann, z.B. in Niedersachsen und in all den anderen Bundesländern, wo es keinen NC für Kl. 5 und keinen Probeunterricht gibt.“
Kann mir dann mal einer den Sinn des differenzierten Schulsystems erläutern, wenn man auch ohne richtige Eignung auf das Gymnasium wechseln kann? Dann macht doch die Einteilung in Gymnasium, Realschule und Hauptschule gar keinen Sinn mehr – oder habe ich Sie falsch verstanden, Klexel?

mehrnachdenken
9 Jahre zuvor
Antwortet  Kira-2

In Niedersachsen entscheiden die Eltern über die zukünftige Schullaufbahn ihrer Kinder. Deshalb kann es durchaus passieren, dass ein Kind mit HS- Empfehlung auf ein Gymnasium geht.

Bis 2004 gab es in dem Bundesland die Orientierungsstufe, eine Schulform für die Klassen fünf und sechs. Wenn Sie so wollen, wurde dadurch die Grundschulzeit um zwei Jahre verlängert. Auf eine OS gingen allerdings Kinder aus mehreren Grundschulen.
Am Ende der 6. Klasse sprachen die Lehrkräfte eine Empfehlung aus. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass sich viele Eltern daran hielten. Zu einem sehr hohen Prozenzsatz absolvierten die SchülerInnen „ihre“ Schule erfolgreich.
Nach der Auflösung der OS mussten die Grundschulen die Empfehlung aussprechen; jetzt also zwei Jahre früher. Offensichtlich trauten immer mehr Eltern diesen Empfehlungen nicht so richtig. So kam es zu einem regelrechten Ansturm auf die Realschulen und die Gymnasien. Die Hauptschulen „bluteten“ aus. Hintergrund war allerdings auch eine gezielte Negativkampagne der Gegner dieser Schulform und die weit verbreitete Meinung in der Elternschaft, dass ein junger Mensch in unserem Land ohne Abitur angeblich kaum berufliche Perspektiven hat.
Inzwischen bilden immer mehr Realschulen und Hauptschulen die so genannte Oberschule.
Nach dem Verschwinden der Orientierungsstufen erlebte ich noch auf einer weiterführenden Schule, dass ungefähr ein Drittel dort mit einer HS-Empfehlung angemeldet wurde. Das hatte natürlich Folgen für das allgemeine Leistungsniveau.

DMB Dresden
9 Jahre zuvor

Nicht nur die Unwissenheit in der Sache, sondern auch die stimmungsabhängige Katzbuckelei eines Politikers sieht man an den Ausführungen des Herrn Weimer sehr deutlich.
Herr Weimer sagt: „Für Henri geht es nicht darum, einen regulären Schulabschluss zu erreichen, sondern mit Kindern zusammenzubleiben, die er ins Herz geschlossen hat. “
Das ist absoluter Unsinn. Erstens gehört das nicht zum institutionellen Auftrag des Gymnasiums, zweitens ist dieses Argument in sich unlogisch. Denn was ist denn, wenn die Kinder 16 oder 18 sind? Kein Mensch würde auf die Idee kommen, Henri seinen Freunden aus Kindertagen weiter nachzutragen, ganz gleich, welche berufliche Richtung sie einschlagen.
Auch Henri wird zwangsläufig erleben müssen, dass es neben seinem festen familiären Umfeld wechselnde Sozialkontakte gibt. Und auch hierbei wird er erfahren, dass er auch immer wieder neue Menschen ins Herz schließt und von anderen immer wieder ins Herz geschlossen wird.
Hier hat der Windrichtungs-Politiker Weimer mangelndes Rückgrat gezeigt und sich einfach an eine aufgeschnappte Momentstimmung geheftet, anstatt selbst einmal gründlich nachzudenken.
Und durch solches Verhalten werden gesellscahftliche Debatten bestimmt. Ein Armutszeugnis.