Kultusminister Stoch entscheidet: Gymnasium darf behinderten Jungen ablehnen

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STUTTGART. Der geistig behinderte Schüler Henri aus Baden-Württemberg darf nicht auf sein Wunsch-Gymnasium wechseln. Kultusminister Andreas Stoch (SPD) entschied, den Beschluss des Gymnasiums gegen die Aufnahme des Elfjährigen in die fünfte Klasse nicht aufzuheben. Das erfuhr die Nachrichtenagentur dpa am Freitag aus Regierungskreisen in Stuttgart. Die Eltern des Jungen mit Down-Syndrom hatten monatelang für seine Aufnahme an dem Gymnasium in Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) gekämpft.

Werbeplakat der Aktion Mensch zum Thema Inklusion. Foto: Aktion Mensch
Werbeplakat der Aktion Mensch zum Thema Inklusion. Foto: Aktion Mensch

Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt, weil die Umsetzung der sogenannten Inklusion Behinderter – unter anderem die Integration an Regelschulen – auch andernorts nicht problemfrei läuft. Deutschland hat sich aber zur Inklusion verpflichtet.

Henris Eltern wollten, dass ihr Sohn nach den Sommerferien wie die meisten Mitschüler an das Gymnasium wechseln darf – auch wenn er dem Unterricht geistig nicht folgen kann. Die Schule hatte ihre Ablehnung damit begründet, dass es nicht die nötigen Rahmenbedingungen für gemeinsamen Unterricht mit geistig Behinderten gebe.

Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden, weil Grün-Rot im Koalitionsvertrag versprochen hat, Eltern von behinderten Kindern ein Wahlrecht einzuräumen. Stoch hatte unlängst aber auch gesagt, von dem Einzelschicksal hänge nicht ab, ob die Integration von behinderten Schülern an Regelschulen gelinge. Immerhin gebe es an den Gymnasien des Landes bereits 400 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. dpa

Zum Kommentar: Stoch drückt sich

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4 Kommentare
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DMB Dresden
9 Jahre zuvor

Eine Entscheidung der Vernunft. Im Grunde gab es ohnehin keine sinnvollen Argumente, die dafür gesprochen hätten. Und Begründunen zu erfinden, nur weil eine publicity-süchtige und vielleicht etwas narzisstische Mutter sich ins Zentrum bundesweiter Aufmerksamkeit spielen wollte, wäre ein Armutszeugnis für die bildungspolitische Fachcommunity.

xxx
9 Jahre zuvor
Antwortet  DMB Dresden

Richtig. Wenn ein Kind mit Down-Syndrom geistig den Unterricht auf der Regelschulform X und der Förderschule folgen kann, dann sollen die Eltern die Wahlfreiheit zwischen Regelschulform X (und allen darunter liegenden) und der Förderschule bekommen. Hoffentlich hat das Kind nicht zu viel „Schaden“ [<- Germanisten denken sich bitte ein passenderes Wort] genommen von all dem öffentlichen Hickhack.

Kira-2
9 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Man kann nur hoffen, dass die Eltern ihr Kind vor dieser öffentlichen Dikussion bewahrt haben – und dass sämtliche Medien so verantwortungsbewusst waren, dieses Kind in Ruhe zu lassen – allerdings befürchte ich, dass es unter den letztgenannten einige schwarze Schafe gibt, die die Umsätze ihres Blattes oder die Einschaltquoten ihres Senders über das Wohl eines Kindes bzw. dem Wohl einer Familie stellen…

Kira-2
9 Jahre zuvor
Antwortet  Kira-2

P.S.: Offtopic – Dass dieses Forum keine Korrekturmöglichkeiten hat, ist echt grausam – also oben bitte das letzte „dem“ gegen „das“ austauschen… *seufz*