Niedersachsen erstattet Lehrern auch künftig die Kosten für Klassenfahrten

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HANNOVER. Den Schulen stehe ein Budget zur Verfügung aus dem die Kosten für Klassenfahrten bestritten würden, heißt es aus dem niedersächsischen Schulministerium. Medien hatten zuvor berichtet, dass Lehrer in Zukunft ihre Kosten zur Teilnahme an Klassenfahrten selbst tragen müssten.

Niedersachsens Kultusministerium hat Medienberichte zurückgewiesen, wonach die Lehrer des Landes künftig ihre Teilnahme an Klassenfahrten selbst bezahlen müssen. Sowohl die «Hannoversche Allgemeine Zeitung» (HAZ) wie auch der NDR hatten berichtet, ein Leitfaden der Schulbehörde sehe entsprechende Regelungen vor. «Lehrkräfte haben selbstverständlich einen Anspruch auf Kostenerstattung, der in einem Leitfaden, den die Niedersächsische Landesschulbehörde Anfang dieses Jahres herausgegeben hat, sogar noch deutlich betont wird», erklärte dagegen eine Sprecherin des Kultusministeriums in Hannover.

Demnach dürften die Kosten weder auf die teilnehmenden Schüler umgelegt werden noch Freiplätze von Reiseveranstaltern angenommen werden. «Die Regelung, dass eventuelle Freiplätze für Lehrkräfte auf alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Schulfahrt umgelegt werden müssen, gilt bereits seit längerer Zeit und dient vor allem dem Schutz der Lehrkräfte», betonte die Sprecherin laut Mitteilung.

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Das Land müsse schon aus Fürsorgepflicht darauf achten, dass von Lehrkräften, die als Beamte im öffentlichen Dienst arbeiten, im Amt keine Vorteile angenommen werden. Den Schulen stünde ein Budget zur Verfügung, aus dem die Kosten für Klassenfahrten bestritten werden. «Rabatte, die den Schulen in Form von Freiplätzen gewährt werden, können dem Schulbudget gutgeschrieben werden – hieraus können die Kosten jeder einzelnen Lehrkraft dann auch erstattet werden», heißt es in einer Mitteilung der Ministeriumssprecherin. (dpa)

zum Bericht: Keine „Klassenfahrt“, wenn nur Eltern statt Lehrer Schüler begleiten

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3 Kommentare
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Franz Klein
9 Jahre zuvor

Das Land Niedersachsen erstattet NICHT die anfallenden Reiskosten/Auslagen für Klassenfahrten. Es zahlt lediglich eine Art gekürztes (50% im Vergleich zu allen anderen Landesbediensteten, die per Bundesreiskostengesetz entschädigt werden) Tagegeld in Höhe von 6 € für bis zu 12 Stunden Abwesenheit bzw. 12 € für bis zu 24 Stunden Abwesenheit und Tag. Dazu eine Übernachtungspauschale von 11 €. Jeder Begleiter/jede Begleiterin einer solchen fahrt zahlt also selber drauf. Somit behandelt das Land Niedersachsen eine einzige Berufsgruppe im Rahmen ihrer Dienstaufgaben (u. a. Begleitung v. Klassenfahrten) nachteilig im Vergleich zu allen anderen Angestellten und Beamten.
http://www.mk.niedersachsen.de/download/5110/Schulfahrten.pdf
„13. Reisekosten
13.1 1Gemäß § 9 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) werden für Lehrkräfte bei Dienstreisen aus
Anlass von Schulfahrten anstelle der Bestandteile der Reisekostenvergütung nach § 1 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 BRKG
bzw. des Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeldes folgende Aufwandsvergütungen festgesetzt:
a) für Schulfahrten im Inland und in die Niederlande fünf Zehntel
b) für Schulfahrten in das Ausland acht Zehntel der Sätze des Tagegeldes nach § 6 BRKG und
c) für Schulfahrten im Inland und in das Ausland – soweit Übernachtungen anfallen – zehn Zehntel des
Übernachtungsgeldes nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BRKG./…/“

Anonymer Lehrer
9 Jahre zuvor

Hallo,

als niedersächsischer Lehrer möchte ich hier mal mitteilen, wie die wahre Handhabung ist.
Das Schulbudget ist derart niedrig, dass von 20 Klassen gerade mal eine Fahrt für einen Lehrer erstattbar ist.

Die Lehrer werden zudem im Vorwege verpflichtet, dass nur ein geringer Prozentsatz (bei uns 40%) überhaupt nur erstattet werden.

Hinzu kommt, dass lediglich die reinen Fahrtkosten -ohne Unterkunft und sonstige Kosten am Aufenthaltsort- für Hin und Rückfahrt erstattet werden.

Man bekommt Antworten, wie : Sie müssen ja nicht fahren!

Fazit : Das Land spart Mittel und pädagogisch wichtige Klassen- oder Kursfahrten sollen nicht mehr stattfinden.

Noch ein kleiner Hinweis: In Niedersachsen herrscht auf schulischen Veranstaltungen, wie auch auf Klassenfahrten absolutes Alkoholverbot. Wie stellt sich das Kultusministerium diese Durchsetzung eigentlich vor?

Reinhard
9 Jahre zuvor
Antwortet  Anonymer Lehrer

In Rheinland-Pfalz sieht das Alkoholverbot so aus, dass Schüler wie Lehrer auf der Fahrt keinen Alkohol trinken dürfen. Tun die Schüler es doch, gibt es Ärger nach pädagogischem Ermessen der begleitenden Lehrer bis hin zum Heimgeschicktwerden auf eigene Verantwortung und Kosten; das wird von den Eltern vorweg unterschrieben.

Die Kosten einer Klassenfahrt für die Lehrer werden natürlich auf den Beitrag der Schüler umgelegt. Alles andere wäre ja absurd.