Probelauf für interreligiösen Unterricht an Hamburgs Schulen

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HAMBURG. An zwei Hamburger Schulen soll vom kommenden Schuljahr an Religionsunterricht in gemeinsamer Trägerschaft der christlichen, islamischen und jüdischen Gemeinschaften erprobt werden. Einen entsprechenden Bericht des «Hamburger Abendblatts» bestätigte ein Sprecher der Schulbehörde. Eine gemeinsame Kommission aus Vertretern der Schulbehörde und der Religionen wollte am Nachmittag über den fünfjährigen Probelauf und die Auswahl der beiden Schulen beraten. Ergebnisse sollten erst am Dienstag bekannt gegeben werden.

Der Sprecher betonte, dass es in Hamburg bereits einen Unterricht für alle Religionen gebe. Nur die katholische Kirche nehme darüber hinaus an fünf Schulen ihr Recht wahr, einen eigenen Religionsunterricht für katholische Schüler anzubieten. Neu sei jetzt, dass die islamischen und alevitischen Gemeinschaften an der Konzeptionierung beteiligt und auch Lehrer aus diesen Konfessionen gesucht würden. Bislang lag die Verantwortung für den Religionsunterricht bei der evangelischen Kirche. Die Neuerung sei in der vor einem Jahr geschlossenen Vereinbarung mit den islamischen und alevitischen Gemeinschaften vorgesehen.

Die Personalfrage sei die «Krux», sagte der Sprecher. Hamburg bilde bislang keine Religionslehrer mit islamischer Lehrbefähigung aus. Darum werde man jetzt prüfen, ob es bereits Pädagogen an Schulen in der Hansestadt gibt, die ihre Ausbildung in anderen Bundesländern gemacht haben und für diese Aufgabe infrage kämen. In den Probelauf sollen fünfte und sechste Klassen oder auch die gesamten Jahrgangsstufen zweier Schulen einbezogen werden.

Nach Ansicht von CDU und FDP sollten an der Entscheidung die Eltern und die Schulkonferenzen beteiligt werden. «Die Auswahl der Pilotschulen darf dabei auf keinen Fall gegen den Willen der Eltern erfolgen», erklärte die schulpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Karin Prien. Die FDP äußerte zudem verfassungsrechtliche Bedenken. «Der konfessionsübergreifende entwickelt sich zum religionsübergreifenden Unterricht, was nach Expertenmeinung nicht vom Grundgesetz gedeckt ist», meinte die FDP-Bildungspolitikerin Anna von Treuenfels. dpa

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