Betriebsrat für Lehrer – weniger Verbeamtung: mehr Betriebsräte

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Lehrer mit bestimmten Fächern werden knapp in Deutschland, sodass Bewerber heute in der scheinbar komfortablen Lage sind, von einem Wettbewerb um sie zu profitieren. Im Vordergrund der Argumente: die Verbeamtung von Lehrern. Aktuell bleiben Berlin, Thüringen und Sachsen als Arbeitgeber übrig, die ihre Lehrer nicht verbeamten. Sie bieten ihnen also nicht den Arbeitsplatz, der

– sicher,
– unkündbar,
– besser bezahlt und
– auf Lebenszeit dank satter Pensionsbezüge ist.

Gilt nun: Wer dort unterschreibt, ist selber schuld?

Treuer Staatsdiener …

Aber wofür unterschreiben Lehrer, die in den Beamtenberufsstand aufgenommen werden? In erster Linie für die besondere Treue gegenüber ihrem Dienstherrn, also gegenüber dem Bundesland und letztendlich der Bundesrepublik. Für Beamte galt bereits vor hundert Jahren die „Folgepflicht„, die sie dazu zwingt, dienstliche Anordnungen auszuführen. Dennoch dürfen Beamte heute im Betriebsrat mitwirken, aber nur im Rahmen dieser Folgepflicht.
Vom Grundgesetz über die Landesverfassungen bis hin zu den Schulgesetzen der Länder steht als oberstes Bildungsziel nun aber eine Erziehung zu selbstbestimmten, politisch verantwortungsbewussten Bürgern im Vordergrund, die sich in einer freiheitlich-demokratischen Ordnung zurecht finden und diese aufrecht erhalten. Dem verbeamteten Lehrer fehlt aufgrund seiner Treuepflicht ein Teil dieser Selbstbestimmung. Auch ist seine Freiheit, sich an Demokratie zu beteiligen eingeschränkt, schließlich steht in der Jobbeschreibung des Beamten, die vorhandene Ordnung zu repräsentieren, nicht aber in Frage zu stellen.

… oder kritischer Betriebsrat?

Angestellte Lehrer können im Betriebsrat von ihrem Initiativrecht Gebrauch machen, um auf Missstände aufmerksam zu machen. Im Ernstfall können sie Maßnahmen des Arbeitgebers blockieren. Das kann bis zum Streik führen. Selbst wenn Beamte im Betriebsrat mitdiskutieren dürfen, das Streiken ist ihnen nicht gestattet. Weniger konfliktscheue Vertreter ihrer Gattung forderten hier zwar bereits eine neue Regelung, worauf man auf den Widerspruch zwischen dem Streikverbot nach Artikel 33 unseres Grundgesetzes und der Vereinigungsfreiheit nach Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention aufmerksam wurde. Doch blieb dieses Dilemma bisher unbeantwortet. Die Gelehrten zucken ratlos die Schultern, während eine Debatte um den Begriff „hoheitsrechtliche Pflichten“ entbrannt ist und ob Lehrer solche überhaupt besitzen sollen. Da unsere Gesellschaft und damit auch ihr Abbild die Schule heute nicht mehr aus Hoheiten und Untertanen besteht, bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen die Antwort bald finden werden.

© DOC RABE Media - Fotolia.com
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Weitere Antworten gesucht!

Doch folgenden Fragen müssten sie sich dann auch stellen:

  • Entscheiden sich Berufseinsteiger nicht vordergründig für die finanzielle Wertschätzung der verantwortungsvollen Aufgabe, die sie bereit sind zu übernehmen?
  • Würden auch Junglehrer, die in Sachsen zuhause sind, solch eine Wertschätzung begrüßen?
  • Könnten sich sogar mehr junge Menschen für den Lehrerberuf gewinnen lassen, wenn sie diese in Aussicht hätten?
  • Hat all das am Ende gar nichts mit dem Beamtenstatus zu tun?
  • Gehört zu dieser Wertschätzung nicht auch die Beteiligung an schulpolitischen Fragen?
  • Und wäre es dann nicht viel günstiger, einem Betriebsrat seine demokratischen Rechte zu gewähren, als Beamten ihre hohen Pensionen zu zahlen?

Viele weitere Informationen finden Sie auch auf ifb.de.

 

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2 Kommentare
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Küstenfuchs
9 Jahre zuvor

Das ganze Problem um die Verbeamtung ist aus Sicht eines Lehrers doch nur die finanzielle Seite: Nur als Beamter wird ein Lehrer angemessen bezahlt.
Die beschriebenen Einschränkungen sind für normale Lehrer leicht hinnehmbar, zumal selbst bei Gehaltsfragen nach dem Urteil in NRW zumindest keine Dauernullrunden mehr erlaubt sein dürften.

xxx
9 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Zynisch könnte man (aus Sicht der Bundesländer als Arbeitgeber) einwenden, dass die Lohnkosten für Angestellte und Beamte doch nahezu gleich sind. Das stimmt auch _brutto_ !! Netto verdient ein Beamter aber etwa 20-25% mehr als ein Angestellter. Dazu kommt die in vielen Fällen günstigere private Krankenversicherung, die durch die im Vergleich zur GKV besseren Leistungen ausgeglichen wird.

Wegen mir kann man den Beamtenstatus für Lehrer gerne abschaffen, wenn man im Gegenzug die Nettogehälter angleicht. (45-50 T€ brutto im Jahr für eine studierte Vollzeit(lehr)kraft ist an sich schon nicht gerade viel, als Angestellter im Vergleich zur freien Wirtschaft wirklich wenig.)