Lehrer atmen auf: Ramadan geht zu Ende – „keine zusammenbrechenden Schüler mehr“

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MÜNCHEN. An diesem Wochenende – genauer: am Sonntag – endet der muslimische Fastenmonat Ramadan. Am Montag dann beginnt das dreitägige Fest des Fastenbrechens. Zum Glück, so meinen offenbar auch viele Lehrer: Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ hat der Ramadan Wirkung auf das Leistungsvermögen und die Gesundheit vieler muslimischer Schüler.

Das heilige Buch der Muslime: der Koran. Foto: crystalina/Wikimedia Commons (CC-BY-2.0)
Das heilige Buch der Muslime: der Koran. Foto: crystalina/Wikimedia Commons (CC-BY-2.0)

Für Muslime ist das Fasten im jeweils neunten Monat des islamischen Mondjahres eine der fünf Säulen ihrer Religion. Der Fastenmonat Ramadan ist eine Zeit der geistigen Disziplin. Er gilt auch als Monat des Friedens und der Versöhnung. Während des Fastenmonats verzichten gläubige Muslime 30 Tage lang von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auf Speisen und Getränke. In Deutschland war das zwischen 5.30 Uhr und 21 Uhr. Vom Fasten ausgenommen sind Kranke, Reisende, Frauen während der Schwangerschaft oder der Menstruation und Kinder. Trotzdem, so berichtet die „Süddeutsche“, gebe es zunehmend Probleme mit dem traditionellen Entzug auch in der Schule.

Die Zeitung zitiert einen Lehrer, der im Forum von 4teachers aus seiner Freude über ein Ende des Ramadan keinen Hehl macht. „Endlich keine sich vor Bauchschmerzen krümmenden Zwölfjährigen mehr, kein Schlangestehen vor der Sanitätsliege, weil islamische Schüler fasten und in schöner Regelmäßigkeit zusammenklappen“, heißt es in dem Beitrag. In seiner Klasse habe Fasten nahezu „Wettbewerbscharakter“ und die Kinder würden von ihren Eltern dazu ermuntert. Natürlich könne man auf die Schüler Rücksicht nehmen, schreibt er. „Allerdings dauert der Ramadan 30 Tage. Wie macht man das, Rücksicht nehmen? Sollen die Schüler keine Klassenarbeiten schreiben? Soll man sie vom Sport befreien? Soll man für die Zeit eine Krankenstation einrichten?“

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Selbst in der Grundschule gibt es offenbar Probleme. „Im letzten Schuljahr hatte ich fünf Kinder (Grundschule), die gefastet haben. Besonders problematisch fand ich den Sportunterricht ohne Trinken, zum Schwimmen sind sie meistens erst gar nicht mitgewesen (Begründung: Man könnte ja Wasser verschlucken)“, so berichtet eine Lehrerin.

Beim Fasten empfehlen die Kultusministerien laut Bericht ihren Schulen Einfühlungsvermögen, solange dies den Schulbetrieb nicht stört: Lehrer sollten „mit Fingerspitzengefühl agieren“, das sei „sinnvoller als zentrale Regelungen“, so zitiert die „Süddeutsche“ das Ministerium in München. „Es ist wichtig, vor Ort eine auf den Einzelfall bezogene Lösung zu entwickeln“, heißt es laut „Süddeutscher“ in Düsseldorf. In Kiel heißt es, die Fachaufsicht sei noch nie eingeschaltet worden, „man kann also begründet davon ausgehen, dass vor Ort jeweils gute Lösungen gefunden werden“. Anders ausgedrückt: Die einzelne Lehrkraft hat das Problem – das ja durchaus als ein gesellschaftliches gelten kann – an der Backe.

Das Fasten ist allerdings nicht die einzige Schwierigkeit. Im 4teachers-Forum berichtet ein Lehrer auch noch von einem anderen Phänomen im Zusammenhang mit dem Ramadan: „Nach meinen Beobachtungen ist nicht das Fasten das Hauptproblem, sondern die Tatsache, dass eben nach Sonnenuntergang ausgiebigst gespeist wird, und das oft bei Freunden/Verwandten oder eben mit viel Besuch im Haus. Und dann wird es spät und sie sind am nächsten Tag auch noch total müde.“ News4teachers

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6 Kommentare
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xxx
9 Jahre zuvor

ich vertrete eher den standpunkt „wer bis mitten in der nacht feiern kann, kann auch tags drauf um 8:00 arbeiten.“ das gilt sowohl für die Erwachsenen als auch für Schüler. vermutlich sehen das die gläubigen, aber lernwilligen Muslime genauso, wahrscheinlich leider die anderen nicht.

ab welchem Alter beginnt eigentlich die fastenpflicht? grundschule finde ich arg jung.

Biene
9 Jahre zuvor

Kinder, die das Reifestadium noch nicht erreicht haben, sind von der Fastenregelung entbunden bzw. sie gehören zu den Ausnahmen. Grundschüler gehören definitiv nicht zu denen, die bereits fasten dürfen.

xxx
9 Jahre zuvor
Antwortet  Biene

Danke, Biene, für die Antwort. Wenn Reifestadium Pubertät bedeutet und wir Reife mit vollständiger körperlicher Entwicklung gleichsetzen, dann sollten im Idealfall nur die wenigsten Sek I – Schüler am Ramadan teilnehmen dürfen, bei vollständiger geistiger Entwicklung nahezu alle. Leider ist das nicht der Fall …

Biene
9 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wir haben im Studium das Reifestadium mit Pubertät übersetzt. Von daher sollten SuS erst im Alter von maximal 18 Jahren am Rahmadan teilnehmen.
Sportler, Schwangere, Stillend, Kranke, auch Diabetiker und Senioren sind von der Rahmadanregleung ausgenommen.
In der freien Wirtschaft gäbe es die Möglichkeit, dass in Schichtbetrieben entsprechend getauscht wird. In anderen Berufen (ohne Schichtbetrieb) wird das ganze dann schwierig. Im letzten Fall ist der Arbeitgeber gefordert, aber eben mit Fingerspitzengefühl. Krankenkassen bieten übrigens zum Rahmandan Infobroschüren an.
In der Schule würde ich das Thema nicht nur im Religionsunterricht/ Ehtikunterricht behandeln sondern auch in anderen Fächern wie Sozialkunde oder Biologie.

xxx
9 Jahre zuvor
Antwortet  Biene

Fazit: Rahmadan in Religion / Ethik ansprechen, Praktizierung verbieten oder mit Unterschrift der Eltern auf deren Verantwortung. Keine Rücksicht bei Sportunterricht, Klassenarbeiten usw.. Verdächtige Fehlzeiten, insbesondere bei Sportunterricht und Klassenarbeiten, nur gegen ärztliches Attest, für jeden Tag ein eingenes Attest, was unmittelbar den Fastenabbruch zur Folge hätte. Folgeatteste nur von immer unterschiedlichen Ärzten, um „Freundschaftsdienste“ zu unterbinden. Spätestens nach dem dritten Attest zum Amtsarzt.

wzh
9 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Was ist das denn für eine Vorgehensweise?

Das ist mehr Schikane als alles andere.

Zu dem auch das „verbieten der Praktizierung“ nicht rechtens ist.

Ich weiß zwar nicht wo das mit dem Reifestadium herkommt (hört sich für mich wie eine misslungene Übersetzung an), allerdings ist es fakt das Kinder die die Pubertät nicht erreicht haben, generell vom Fasten ausgeschlossen sind.

Dennoch gilt:
Falls das Kind in einem sehr guten physischen sowie psychischen Verfassung ist und es durch eine schonende „vereinfachte“ Form des Fastens noch vor der Fastenzeit an das Fasten herangeführt wurde, darf dieses Kind Fasten.
Aber auch nur falls es durch den eigenen Wunsch herbeigeführt wird,
es darf kein Druck oder Zwang der Eltern oder sonstigen Dritten herrschen.

Trotzdem ist es die Pflicht der Eltern auf das Wohlbefinden des Kindes zu achten.
Sprich: Falls das Kind diese lange Zeit nicht durchstehen sollte, dann müssen die Eltern reagieren.
Viele gehen dazu über und erzählen ihren Kindern das durch einen Fastenbruch das Fasten nicht anerkannt werden könne. Das so eine Aussage die Motivation und die Psyche angreifen ist in dem Moment den meisten nicht klar.
Dies ist der falsche Umgang. Man muss dem Kind erklären das es einfach noch zu Jung zum Fasten ist und das es bei einem jungen Menschen auch zu gesundheitlichen Problemen führen kann. Das Kind darf das Fasten unterbrechen.

Man sollte nicht vergessen, das die Fastenzeit in den Sommermonaten schon mal 12 – 15 Stunden dauern kann, was für die meisten Erwachsenen schon sehr schwierig wird. Da kann, darf und sollte man als Elternteil schon mal drüber nachdenken.

Das Problem besteht eher darin, das die Eltern die das Fasten für diese Kinder erlauben keine Ahnung von ihrem eigenem Glauben haben, bzw. das sie dieses Verhalten so von ihrer eigenen Eltern so gelernt / gesehen haben.
Da gilt es anzusetzen und diese Auffassung in Frage zu stellen,
die o.g. Punkte könnten dabei schon helfen. Aufklärungsarbeit ist gefragt und das auch nur am Ansatz. Die Lehrkräfte mit Übersetzungen über das Fasten oder die Kriterien des Fastens „bewaffnen“ und Argumentieren lassen. Beim Elternabend ansprechen.