Lehrer wehren sich gegen Facebook-Verbot – in Sachsen erfolgreich

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DRESDEN. Sachsens Kultusministerium will den Lehrern im Freistaat die Nutzung sozialer Netzwerke wie Facebook jetzt doch nicht verbieten. Dies berichtet die „Freie Presse“. Der Hauptpersonalrat für die Lehrer habe dem Vorhaben die nötige Zustimmung verweigert. Er fühlte sich laut Bericht bevormundet.

Für Lehrer tabu? Das Like-Symbol auf Facebook. Illustration: Sean McEntee / Flickr (CC BY 2.0)
Für Lehrer tabu? Das Like-Symbol auf Facebook. Illustration: Sean McEntee / Flickr (CC BY 2.0)

Im Mai hatte das Kultusministerium ein Verbot angekündigt mit der Begründung, Schüler müssten vor der Verbreitung und dem Missbrauch persönlicher Daten geschützt werden. Neben dem Personalrat hatte sich allerdings auch der Sächsische Lehrerverband gegen das Vorhaben ausgesprochen. „Ein generelles Verbot der dienstlichen Nutzung sozialer Netzwerke ist weder sinnvoll noch entspricht es den realen Gegebenheiten der heutigen Zeit“, so erklärte Vorsitzender Jens Weichelt.

Soziale Netzwerke seien gesellschaftlich akzeptiert und Teil des täglichen Lebens. Die Schulen seien Spiegelbild der Gesellschaft, ihre Aufgabe sei es, Schüler auf das Leben vorzubereiten. Weichelt: „Dazu gehört selbstverständlich auch das Einüben eines verantwortungsvollen Umgangs mit sozialen Medien.“ Damit das gelingen könne, müssten die Lehrkräfte in die Lage versetzt werden, den Umgang mit der virtuellen Welt des Internets für die Schüler altersangepasst und situationsabhängig in den Unterricht einzubinden.

Nun gebe das Kultusministerium zum Schuljahresbeginn nur noch Hinweise für den Umgang mit Facebook & Co, so berichtet die „Freie Presse“. Diesem Text hätten die Lehrervertreter zugestimmt. Gestrichen wurde die Passage, dass „eine dienstliche Nutzung von sozialen Netzwerken zwischen Lehrern und Schülern nicht zu empfehlen” und deshalb davon abzusehen sei, so berichtet die Seite Flurfunk-Dresden.de.

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Die übrigen Formulierungen in dem Papier blieben bestehen. Dort sei ausgeführt, dass die Lehrer für die Nutzung von personenbezogenen Daten die Einwilligung der Schüler bzw. der Eltern benötigen und dass keinesfalls „schulbezogene, personenbezogene Daten (z. B. Zensuren, Leistungsbewertungen, Hinweise zu Versetzungsgefährdungen, Empfehlungen zur individuellen Förderung oder zu Bildungswegen, Berufs- und Studienempfehlungen, Krankmeldungen, Unfallanzeigen, Beschwerden, Fotos)” über Facebook ausgetauscht werden dürften. Auch weise das Papier darauf hin, dass kein Schüler zur Nutzung von Facebook oder anderen sozialen Netzwerken gezwungen werden darf – etwa in dem schulische Informationen ausschließlich dort mitgeteilt würden.

Die 16 deutschen Bundesländer regeln der „Freien Presse“ zufolge die Nutzung sehr unterschiedlich. Fünf Länder erlaubten sie uneingeschränkt, acht mit Einschränkungen, drei verböten sie generell. News4teachers

Zum Bericht: Trotz Verboten und Ächtung – jeder 8. Lehrer nutzt Facebook & Co für den Unterricht

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xxx
9 Jahre zuvor

Persönliche Daten, Noten, Arbeitsmaterialien usw. sollten wirklich nicht über Facebook ausgetauscht werden, wobei meiner Erfahrung nach die wenigsten Schüler Probleme damit haben.

Warum jedoch (in einigen Bundesländern) auch Mitteilungen über kurzfristige Raumwechsel oder Erinnerungen an die baldige Abgabe von Projektarbeiten o.ä. _nicht_ innerhalb der Facebook-Gruppe des Kurses mitgeteilt werden dürfen, ist mir schleierhaft, zumal Schüler häufiger in ihren Facebook- als ihren eMail-Account hineinschauen. Die Informationen kommen als wesentlich schneller an. Die wenigen Schüler, die nicht bei Facebook sind, bekommen das auch so mit.