Sachsen: Zahl der Gymnasialempfehlungen sinkt mit dem verlangten Notenschnitt

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DRESDEN. Um eine Gymnasialempfehlung zu erhalten, benötigen Viertklässler in Sachsen einen Notendurchschnitt von höchstens 2,0 in den Fächern Mathe, Deutsch und Sachunterricht. Rund zehn Prozent schaffen den Sprung von der Oberschule aufs Gymnasium nach der sechsten Klasse.

Mehr als 57 000 Kinder und Jugendliche in Sachsen nehmen in einer Woche Abschied von ihrer Schule. Für gut die Hälfte beginnt mit dem Abschluss der Schulausbildung der Ernst des Lebens – rund 16 000 können in die Lehre gehen und die 13 300 Abiturienten ein Studium aufnehmen, wie das Kultusministerium auf Anfrage mitteilte.

Knapp die Hälfte der Viertklässler in Sachsen kann mit einer Empfehlung auf das Gymnasium wechseln. Foto: Benjamin Thorn / pixelio.de
Knapp die Hälfte der Viertklässler in Sachsen kann im kommenden Schuljahr mit einer Empfehlung auf das Gymnasium wechseln. Foto: Benjamin Thorn / pixelio.de

Zudem verlassen mehr als 27 700 Mädchen und Jungen nach der 4. Klasse die Grundschule. 13 217 und damit knapp die Hälfte haben eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium, rund 600 mehr als im Jahr zuvor. Ihre Klassenkameraden (51,9 Prozent aller Grundschüler im Freistaat) besuchen ab September dann eine Oberschule.

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Seit der für das Gymnasium nötige Zensurendurchschnitt 2011/2012 von 2,5 auf 2,0 in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachunterricht gesenkt wurde, sank die Zahl der Bildungsempfehlungen für das Gymnasium pro Jahr, wie eine Ministeriumssprecherin sagte. Gleichzeitig stieg der Anteil derer, die auf eine Oberschule wechseln. Aber auch von dort kann noch – nach der 6. Klasse – gewechselt werden. Das gelingt jährlich etwa zehn Prozent der Schüler in Sachsen. Diesmal schafften 1521 Mädchen und Jungen nachträglich den Sprung in die höhere Bildungseinrichtung.

438 800 Schüler an Grund-, Ober und Fachoberschulen, Gymnasien und Collegs bekommen am Freitag ihre Zeugnisse. Danach haben sie sechs Wochen Sommerferien. Das neue Schuljahr beginnt am 1. September. (dpa)

zum Bericht: Das Abitur wird verschenkt? Das wüsste ich aber …

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10 Kommentare
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xxx
9 Jahre zuvor

die idee mit dem notenschnitt 2,0 in den wichtigen fächern finde ich sinnvoll und transparent, vorausgesetzt das niveau ist nicht zu niedrig. falls es in sachsen bewertet wird, sollte man lesen und rechtschreibung noch dazu nehmen, ausnahme amtsärztlich oder psychologisch bestätigte lrs. eine durch die grundschule durchgeführte hamburger schreibprobe oder vergleichbare tests geben nur hinweise auf eine eventuelle lrs, mehr nicht.

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Gut wer den Kinder- und Jugendpsychlogen seiner Kinder vom Golf- oder (oldschool) vom Tennisplatz kennt, dann klappt es auch mit der Übernahme am Gym:(

xxx
9 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Noch besser ist es, die finanziellen Mittel zu haben, jede Grundschule verklagen zu können, die das eigene Kind _nicht_ auf das Gymnasium empfehlen möchte.

suli
9 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

de facto wird damit aber durchweg diskriminiert,
nicht alle Schüler kommen aus einem intakten Elternhaus und bringen damit die gleichen Voraussetzungen.
Auch liegt es nicht allen Eltern, ihre Kinder zu trietzen, damit sie ja nicht eine einzige Note drei mit nach Hause bringen. Ist die strenge Bildungsempfehlung lediglich dazu da um den bestehenden Mangel an Schulplätzen auszugleichen oder geht es tatsächlich um eine Elitebildung? Das kenne ich noch aus DDR Zeiten, da war ich in einer solchen Klasse, davon gab es aber nur recht wenige Klassen und inzwischen haben wir doch das bundesweite Recht auf Chancengleichheit.
Ich kann da nicht ruhig bleiben, wenn jemand anders darüber bestimmt und meint, mein Kind könne doch eine Fachoberschule besuchen.

F. H.
9 Jahre zuvor
Antwortet  suli

Da wird nichts diskriminiert! Was Sie schreiben, hat nichts mit Chancengleichheit zu tun, sondern mit Gleichheitswahn.
Schicksal und Natur sorgen nun mal für unterschiedliche Kinder. Und Chancengleichheit bedeutet nichts anderes, als allen gleich gute Chancen einzuräumen gemäß ihrer Lern- und Leistungsfähigkeit.
Neiddenken bringt nichts. Es ist die Triebkraft aller falsch verstandenen Chancengleichheit. Auch der allmächtige Staat kann die Kinder nicht gleich machen, er kann höchstens dafür sorgen, dass ihnen gleiche Schul-Etiketten aufgeklebt werden.
Diese vorgetäuschte Gleichheit löst sich allerdings spätestens bei Eintritt ins Berufsleben in Luft auf. Schon heute legen viele Firmen bei Stellenbewerbern kaum mehr Wert auf Schulzeugnisse, sondern führen eigene Tests mit ihnen durch.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  suli

Man kann Eltern nicht verbieten, ihre Kinder zu fördern. Insofern wird es immer diese Unterschiede geben. Werden dann alle Kinder noch nach ihren Fähigkeiten gefördert, so vergrößern sich diese Unterschiede sogar noch (Stichwort Matthäus-Effekt). Insofern handelt es sich bei der geforderten Chancengleichheit um nicht realisierbare Forderungen.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Und fördern heißt in diesem Sinne nur: dem Kind vorlesen, mit dem Kind malen und zeichnen, sich also mit dem Kind beschäftigen und nicht vor dem TV oder Smartphone oder Tablet parken, mit dem Kind in die Natur gehen, alles was früher (30 Jahre und länger her) normal war.

sali
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Bei Lrs bleibst du in Sachsen doch sitzen, Mensch,“ ist doch viel besser“( als Großer zwischen den Kleinen),außerdem werden keine Ausnahmen gemacht. Entweder du hast die Leistung oder nicht. Und wer auf dem Gym gut und befriedigend bewertet wird, bekommt in Schreiben der Verwaltung, dass wenn er sich verschlechtert auf die Oberschule muss. Hab ich angesehen im Sekreteriat, heimlich. Hintergrund darzustellen würde sicher etwas zu weit gehen, aber dazu die Auslandsbeziehung sinnvoll zu nutzen, dazu kommt die Verwaltung nicht.
Schade, wir hatten damals eine Ukrainerin in die Klasse bekommen, sie hat es nicht leicht gehabt, außer im Fach Russisch. Aber darauf darf man keine Rücksicht nehmen, manchmal gibt es eben Schüler die mehr Aufmerksamkeit und Aufgaben zum Einarbeiten brauchen.

AG_Elektronik_Anbieter
9 Jahre zuvor

Weil Man(n) in der Abschlussklausur “ nur ein Befriedigend “ erhielt, wurde auch das Verklagen der Uni Saarbrücken schon praktiziert, denn mit einer “ Gut “ in diesem speziellen Fach hätte man viel bessere Aussichten auf Einstellung gehabt. ( Meine Frau hatte einen Lehrauftrag und Man(n) war nur sehr sporadisch zu den Seminarterminen und Übungen erschienen, weil keine minimale Präsenzpflicht bestand!) Dabei hatte meine Frau schon sehr wohlwollend auf eine 3- beurteilt. Der vom Gericht bestellte Gutachter bewertete die Arbeit glatt mit “ Ausreichend “ und der Richter entschied auf Abweisung der Klage!!! Mit welchem „Scheiß“ sich Gerichte heute herumschlagen müssen.

sali
9 Jahre zuvor

Manchmal hab ich das Gefühl, ich wurde mit Absicht hier in Sachsen abgesetzt, allein, vergessen, unbezahlt.
Und das nur weil Sachsen Angst hat, dass es die Türken auch nehmen muss. Deshalb nimmt es die Kinder von Eltern, die das gar nicht wollen, zum Fachkräftemangelausgleich.

Tipp: Liebe Sachsen, wozu der Ärger, Deutschland hat einen Vertrag mit Spanien geschlossen, da nehmt doch einfach die für die unbesetzten Ausbildungsstellen.
Oder mögt ihr Spanisch Unterricht an sächsischen Schulen nicht?