13 niedersächsische Kommunen klagen wegen Inklusionskosten

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HANNOVER. Aus Sorge, auf den Kosten für die inklusive Schule sitzen zu bleiben, haben 13 Gemeinden, Samtgemeinden, Städte und Landkreise vor dem Staatsgerichtshof gegen das Land geklagt. Das niedersächsische Verfassungsgericht in Bückeburg bestätigte den Eingang der Klage. Die Beschwerdeführer machen demnach geltend, dass die Landesregierung keine Regelung über den finanziellen Ausgleich der durch die Einführung der inklusiven Schule verursachten Kosten getroffen habe. Die rot-grüne Landesregierung wie auch der Landtag in Hannover seien zunächst um Stellungnahmen gebeten worden, so der Staatsgerichtshof.

Bereits im Vorfeld hatte es geheißen, die Klage soll auch für andere betroffene Kommunen erhoben werden. Dabei geht es unter anderem um die Finanzierung von Integrationshelfern, die behinderte Kinder im Unterricht begleiten. Grundlage ist ein von den kommunalen Spitzenverbänden in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, wonach das Land verpflichtet ist, den Schulträgern die mit der Einführung der inklusiven Schule entstandenen Kosten auszugleichen. Für den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Handicap sind im Landeshaushalt in den kommenden vier Jahren 1640 zusätzliche Lehrerstellen vorgesehen. Die Kosten betragen 550 Millionen Euro. dpa

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