WIESBADEN. In vielen Bundesländern werden Vertretungslehrer befristet beschäftigt – und häufig mit einem Vertrag nach dem anderen ausgestattet. Ein Präzedenz-Urteil aus dem vergangenen Jahr hat die Rechtmäßigkeit solcher Kettenverträge in Zweifel gezogen. Ergebnis: Drei Lehrer, die seit vier Jahren an einer Schule im hessischen Dreieich beschäftigt waren, wurden nun vor die Tür gesetzt.

Eine 40 Jahre alte Grundschullehrerin musste nach dem Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom vergangenen Jahr unbefristet beschäftigt werden, nachdem sie zehn Jahre mit 14 Verträgen Kollegen vertreten hatte. Der Vorsitzende Richter hatte das Land Hessen bei der Urteilsverkündung gemahnt, seine Befristungspraxis zu überdenken. Der bestehende Dauervertretungsbedarf von Kollegen könne nicht allein mit befristeten Stellen abgedeckt werden.
Die Verträge der Vertretungslehrer seien zum Überbrücken von Mutterschutz oder Erkrankungen gedacht und deshalb befristet, teilte das hessische Kultusministerium unlängst mit. Die Anzahl der Verträge entspreche im Monatsdurchschnitt 2000 Vollzeitstellen. Über die Sommerferien liefen rund 1300 bezahlte Stellen weiter. Ein Pool mit dauerhaften Vertretungslehrern soll im neuen Schuljahr auf 300 und bis 2016 auf 1000 ausgeweitet werden. Dies reicht aus Gewerkschaftssicht aber nicht, um den Bedarf zu decken. Mehr noch: Das Land sollte die erfolgreiche Klage der Lehrerin vor dem Gießener Arbeitsgericht zum Anlass nehmen, bestehende Kettenverträge sofort zu entfristen, forderte der GEW-Landesvorsitzende Jochen Nagel. Mit neuen Vertretungsverträgen müsse nach maximal zwei Jahren Schluss sein. «Die Landesregierung sollte nicht warten, bis jeder Einzelne klagt.»
Tatsächlich scheint es eine Reaktion zu geben – aber anders, als es sich Betroffene und die GEW wünschen: Statt Lehrer mit Kettenverträgen fest einzustellen, werden sie vor die Tür gesetzt. So jedenfalls stellt sich ein aktueller Fall aus Dreieich dar. Drei Lehrer eines Beruflichen Gymnasiums dort bekamen noch bis zum Schuljahresbeginn ihr Gehalt, so berichtet die „Offenbach Post“. Mit dem ersten Schultag stoppte dann das Schulamt die Zahlungen. Die Kollegen seien seit vier Jahren mit Kettenverträgen, sogenannten TVH-Verträgen, angestellt gewesen. Das Präzedenzurteil aus Gießen habe nun dafür gesorgt, dass den Lehrern akut die Arbeitslosigkeit droht. Denn die aus Sicht des Schulamts offenbar attraktivere Alternative zur Festanstellung sei ein Auslaufen der Verträge, heißt es. In den Schulämtern gelte faktisch eine „Fünf-Jahres-Schwelle“ bei den Kettenverträgen. Wer darüber liege, werde unbefristet eingestellt, wer knapp darunter liege, müsse damit rechnen, dass sein Vertrag nicht verlängert werde.
An der Schule ist die Empörung über den Umgang mit den Kollegen groß. Das Kollegium habe einen Brief ans Schulamt in Offenbach geschrieben, so berichtet die „Offenbach Post“. Darin hätten 80 der 120 Kollegen mit ihren Unterschriften Solidarität mit den drei Lehrern bekundet. Sie hätten eine Perspektive für die „überaus beliebten und als kompetente Ansprechpartner geschätzten Kollegen“ gefordert. Mit einer Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses sei es nicht getan: „Die Kollegen müssen vielmehr entfristet werden, um den unerträglichen Belastungen durch diese Zeitverträge ein Ende zu setzen.“
Die drei Betroffenen klagen vor dem Arbeitsgericht nun gegen ihre auslaufenden Verträge. Sollten sie recht bekommen, steht ihnen eine unbefristete Lehrstelle zu. Das Verfahren kann sich allerdings hinziehen – Gehalt gibt es in dieser Zeit nicht. „Aus Solidarität habe es im Kollegium ferner eine Spendenaktion für die betroffenen Kollegen gegeben: „Das Ziel ist es, die finanziellen Einbußen der Drei bis zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung abzufedern“, erklärte die Personalratsvorsitzende der „Offenbach Post“. News4teachers
Zum Bericht: Ärger für Ahnen: “Kettenverträge” für Vertretungslehrer in der Kritik
Liebe Redaktion,
gibt es einen aktuellen Sachstand im Fall der drei Lehrer aus Dreieich? Wir haben aktuell an der Schule meiner Kinder in Südhessen auch so einen Fall und möchten unsere Lehrerin gerne unterstützen.
Ich freue mich daher über aktuelle Informationen zu diesem Fall.
Danke und liebe Grüße
Jasmin Begic
Liebe Frau Begic,
den konkreten Fall und das Schicksal der drei Betroffenen können wir von hier aus nicht nachvollziehen. Dabei geht es um sehr persönliche Geschichten, die für Journalisten nicht recherchierbar sind (es sei denn, einer der Betroffenen wendet sich von sich aus an die Presse). An der grundsätzlichen Situation in Hessen und andernorts hat sich allerdings nichts geändert. Im Gegenteil. Vertretungslehrer – auch gute! – werden in die Arbeitslosigkeit geschickt, um Anschlussverträge (und damit die Möglichkeit, sich auf eine feste Stelle einklagen zu können) zu vermeiden. Bei einem aktuellen Fall teilte das Schulamt lapidar mit: Vertretungslehrer wüssten, dass ihre Anstellung befristet sei und sie nicht bis zur Pensionierung als Lehrer arbeiten könnten. »Das Land erwirbt eine Dienstleistung. Ist der Vertrag erfüllt, endet die Lehrerlaufbahn«, heißt es. Quelle: http://www.wetterauer-zeitung.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Friedberg/Artikel,-Lehrer-auf-Abruf-Schueler-kritisieren-Schulamt-_arid,546718_costart,2_regid,3_puid,1_pageid,80.html
Herzliche Grüße
Die Redaktion