Länder winken Grundgesetzänderung zur Bildung durch

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BERLIN. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka öffnet den Geldbeutel: Die Länder sagen Ja zur angestrebten Verfassungsänderung und wollen das umstrittene Kooperationsverbot zumindest für die Wissenschaft lockern. Gleichwohl gibt es weiterhin Rufe nach einer umfassenderen Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen in der Bildung.

 Bund und Länder können in der Wissenschaftspolitik bald besser zusammenarbeiten. Der Bundesrat unterstützt die von der Regierungskoalition angestrebte Verfassungsänderung und billigte am Freitag eine entsprechende Empfehlung. Die Lockerung des sogenannten Kooperationsverbots in der Wissenschaft soll es dem Bund ermöglichen, künftig auch dauerhaft Projekte an Hochschulen zu finanzieren – «in Fällen überregionaler Bedeutung».

In der verabschiedeten Empfehlung spricht sich die Mehrheit der Länder allerdings für eine noch weitergehende Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen auch in anderen Bildungsbereichen aus – wie etwa der Schulsozialarbeit und dem Ganztagsschulausbau. Dies könne aber auch ohne eine weitere Verfassungsänderung erfolgen, betonten mehrere Redner.

Für die Grundgesetzänderung ist im Bundestag wie im Bundesrat eine Zwei-Drittelmehrheit erforderlich. Die endgültige Verabschiedung soll am 19. Dezember in der Länderkammer erfolgen. Die Mehrheit dafür gilt nunmehr als sicher.

Das Bund-Länder-Kooperationsverbot in der Bildung war mit der Föderalismusreform 2006 ins Grundgesetz eingefügt worden. Es ist inzwischen in allen Parteien umstritten.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) mahnte den Bund, unabhängig von dieser Verfassungsänderung mit den Ländern «über neue Formen der Zusammenarbeit» im Gespräch zu bleiben. Dabei gehe es unter anderem um den behindertengerechten Ausbau der Schulen und um mehr Ganztagsschulen.

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Was gestaltet sie? Die alte und neue Bundesbildungsministerin Johanna Wanka. Foto: wissenschaftsjahr / flickr (CC BY 2.0)
Ihr Einfluss wächst vermutlich: Bundesbildungsministerin Johanna Wanka kann mit der Entwicklung zufrieden sein. Foto: wissenschaftsjahr / flickr (CC BY 2.0)

Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) sagte, der Bund könne auch ohne weitere Verfassungsänderung Inklusionshelfer oder Sozialarbeiter an den Schulen finanzieren. Löhrmann: «Bund, Länder und Kommunen müssen bei der Bildung an einem Strang ziehen. Da geht noch mehr.»

Saarlands Regierungschefin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) nannte die Verfassungsänderung wie auch die angestrebte Bafög-Reform ein «Gesamtpaket, dass den Wünschen der Länder und der Hochschulen weitgehend entgegenkommt». Anstatt jetzt über weitere Formen der Bund-Länder-Zusammenarbeit nachzudenken, wären alle Akteure gut beraten, sich nunmehr auf den Hochschul- und Forschungsbereich zu konzentrieren.

Bei Zustimmung der Länder zur Verfassungsänderung ist der Bund bereit, bereits ab 2015 den bisherigen Länderanteil an den Bafög-Kosten voll zu übernehmen. Das dadurch eingesparte Geld – knapp 1,2 Milliarden Euro pro Jahr – sollen die Länder in Bildung investieren. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) sagte: «Das ist nicht wenig. Das ist dauerhaftes Geld für Dauerstellen.» Mit diesem Geld könnten die Länder zum Beispiel Schulsozialarbeit oder den Ganztagsschulausbau finanzieren, aber auch mehr Junior-Professoren einstellen und Dauerstellen an Hochschulen schaffen.

Drei in der Bildungspolitik engagierte Stiftungen forderten in einem Positionspapier die Weiterentwicklung des Bildungsföderalismus. Die weitreichenden Herausforderungen ließen sich nur in einer nationalen Kraftanstrengung bewältigen, heißt es in dem gemeinsamen Papier der Bertelsmann Stiftung, der Deutschen Telekom Stiftung und der Robert Bosch Stiftung. Doch dazu fehle es an Konzepten, klarer Verantwortung und Geld an der richtigen Stelle. «Die großen Bildungsfragen sollten künftig – auch über einen Nationalen Bildungsrat – jenseits reiner Parteipolitik bearbeitet werden», heißt es in den Empfehlungen. dpa

Zum Gesetzesentwurf geht es hier

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1 Kommentar
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xxx
9 Jahre zuvor

Die Kooperation zwischen Bund und Ländern beschränkt sich ausschließlich auf die Univesitäten / Hochschulen und dort auch im Wesentlichen auf die Finanzierung. Mit anderen Worten haben die Länder der Finanzierung gewisse Projekte durch den Bund zugestimmt, wenn letzterer im Gegenzug das BAföG bezahlt. Irgendwie liest sich das sehr einseitig. Jegliche Kooperationen im Bildungsbereich Schule habe ich als „mögliche Perspektive“ verstanden.