Löhrmann: Haushaltsperre ohne Auswirkung auf Klassenfahrten

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DÜSSELDORF. Seit dem 1. Juli gilt in Nordrhein-Westfalen eine Haushaltssperre. Das hatte auch zu Aufregung um das umstrittene Thema Klassenfahrten geführt.

Klassenfahrten sollen trotz der verhängten Haushaltssperre in NRW stattfinden. Das stellte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) in einer schriftlichen Mitteilung klar. Die Sperre habe in der Regel keine Auswirkungen auf Schulfahrten. Die meisten seien bereits vor der Haushaltsperre genehmigt gewesen, für später angekündigte Fahrten würden Ausnahmeregelungen gelten, um keine Klasse schlechter zu stellen als eine andere. «Es bestand zu keinem Zeitpunkt die Notwendigkeit, genehmigte oder reservierte Schulfahrten zu stornieren», erklärte Löhrmann laut Mitteilung.

Die meisten anstehenden Schulfahrten waren schon vor der Haushaltssperre genehmigt, für die kommenden sollen Ausnahmeregelungen gelten. Foto: Júlía Fritzsdóttir / flickr (CC BY-SA 2.0)
Die meisten anstehenden Schulfahrten waren schon vor der Haushaltssperre genehmigt, für die kommenden sollen Ausnahmeregelungen gelten. Foto: Júlía Fritzsdóttir / flickr (CC BY-SA 2.0)

Zum 1. Juli hatte die NRW Landesregierung eine Haushaltssperre erlassen. Kurze Zeit später folgte ein Erlass des Schulministeriums, der für Aufregung sorgte. Zentrale Aussage war, dass den Lehrern für noch nicht genehmigte Klassenfahrten keine Fahrtkosten mehr erstattet werden. Bildungsexperten sahen darin das Aus für ganze Reisen. «Klassenfahrten werden soweit im voraus geplant, dass wir bisher keine einzige Problemanzeige in NRW vorliegen haben», sagte ein Sprecher des Schulministeriums.

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Das Bundesarbeitsgericht hatte 2012 geurteilt, dass Lehrern eine Reisekostenerstattung für Schulfahrten in voller Höhe zusteht. Darauf hatte das Land den Etat für Schulreisen auf 13,5 Millionen Euro im Jahr angehoben. (dpa)

zum Bericht: Zu wenig Mittel für Klassenfahrten? NRW-Schulministerium: Kein Extra-Geld

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3 Kommentare
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Reinhard
9 Jahre zuvor

Kriegen die Lehrer nun ihre Kosten erstattet oder nciht?

rfalio
9 Jahre zuvor

Irgendwie sind wir ja selbst schuld!
Unter Barcelona, Nizza, Sorrent, Türkei, Segelturn in Holland (von Bayern aus!) geht ja gar nichts mehr. Weil: andere Schulen bieten das auch! Also müssen wir mit so was werben!
Käse im Quadrat!
Natürlich ist es stressig, eine Klassenfahrt zu planen, die bei 5 Tagen Dauer mit Halbpension und Eintritten unter 200 € kostet, aber es ist möglich!!
Z.B. Saarbrücken mit Luxemburg und Frankreich.
Oder Berlin (Zuschuss Bundestag!)
Oder für Nordlichter Bayerischer Wald und umgekehrt etwa Rügen.
Oder Mainz mit ZDF usw.
Muss es ein Hotel mit 2-Bett-Zimmern sein? Genügt nicht eine Jugendherberge (4-Bett-Zimmer mit Nasszelle und HP für 27 € pro Tag!)?
Wir als Lehrer bestimmen die Kosten.
Und vor allem: Solche Fahrten sind keine Vergnügungsfahrten! Sie sind immer in den Lehrplan, die Lerninhalte einzubinden! Nix Komasaufen auf Mallorca oder in der Türkei.
Wie wäre es, wenn sich die Kultusminister einigen könnten, dass 25 Jahre nach der deutschen Einheit eben diese Fahrten dazu beitragen, das „andere Deutschland“ kennenzulernen, also Ost => West, West => Ost?
Eine Fahrt von Niederbayern nach Plauen brachte für Schüler überraschende Erkenntnisse. Was war die Mauer wirklich? Wie setzte sich der Volkswille letzendlich dann doch durch?
Unsere Schülerinnen und Schüler sollen aus einer Fahrt doch etwas mitnehmen: Wissen, Eindrücke, Einstellungen.
Und das muss nicht unbedingt 400 € + kosten!
rfalio

dickebank
9 Jahre zuvor

Das ist doch gar nicht der Punkt. Wo es hin geht bestimmen letztenmdlich nicht die Lehrkräfte.
Das fahrtenprogramm ist Teil des Schulprogramms und das wird von der SchuKo beschlossen; in NRW übrigens paritätisch besetzt – an weiterführenden Schulen jeweils ein Drittel Eltern-, Schüler- und Lehrervertreter.

Hier geht es um die Haushaltssperre. Für die bereits genehmigten Wanderfahrten – egal wohin und zu welchem Preis – kann derzeit keine Erstattung der Dienstreisekosten gewährt werden, da das Land Mittel aus allen Haushaltstitel zusammenkratzen muss, um die Besoldungsanpassungen der Räte (A13er aufwärts) zu finanzieren.