GIEßEN. Nach einem Urteil zu befristeten Verträgen von wissenschaftlichen Mitarbeitern hat die Universität Gießen Berufung eingelegt. Das Urteil lasse nach Ansicht der Hochschule die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts außer Acht, teilte eine Sprecherin mit. Gießener Arbeitsrichter hatten Anfang August einem Mitarbeiter recht gegeben, der an der mittelhessischen Uni über zehn Jahre insgesamt 16 befristete Verträge erhalten hatte. Die letzte Befristung sei ungültig, weil diese zu einem Projekt des Forschungsprogramms LOEWE des Landes Hessen gehörte, befand das Gericht. Einen Termin für die Verhandlung am hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt gibt es noch nicht.
Gewerkschaften hatten das Urteil begrüßt und hoffen auf eine Signalwirkung. Sie kritisieren schon länger, dass zahlreiche wissenschaftliche Mitarbeiter jahrelang nur befristet beschäftigt sind. Die Zahl der unbefristeten Stellen sei in den vergangenen Jahren weiter geschrumpft, sagte Roman George, Referent bei der Gewerkschaft GEW Hessen.
Bei der Gießener Entscheidung ging es um die Frage, was Drittmittel sind. Die Hochschulen können für Projekte, die überwiegend von externen Geldgebern finanziert werden, Wissenschaftler befristet anstellen. LOEWE-Mittel gehörten aber nicht dazu, befand das Gericht. «Das sind keine Drittmittel, weil sie nicht von außerhalb kommen. Das sind alles Landesmittel», hatte der Vorsitzende Richter erläutert.
Die Uni Gießen ist der Ansicht, dass das Arbeitsgericht bisherige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts nicht berücksichtigt habe, wonach den LOEWE-Geldern vergleichbare Landesmittel als Drittmittel anerkannt worden seien. Die Hochschule gehe in Abstimmung mit dem hessischen Wissenschaftsministerium in die Berufung, teilte sie weiter mit. dpa