GEW: „Kinderrechte ins Grundgesetz!“

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FRANKFURT AM MAIN. Mit Blick auf den 25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention, der am 20. November 2014 gefeiert wird, stellt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft fest: „Kinderrechte werden auch in Deutschland noch immer nicht konsequent umgesetzt.“ Die Bildungsgewerkschaft fordert deshalb Bund, Länder und Kommunen auf, alle Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorgänge in den Bereichen Schule und Kindertagesstätte auf das Wohlergehen von Kindern und jungen Menschen hin zu überprüfen.

Eine kostenlose Kinderbetreuung zu gewährleisten käme weit teurer, als die Abschaffung der Studiengebühren. Foto: grueneberlin / flickr (CC BY-SA 2.0)
Das Wohl der Kinder und Jugendlichen in Deutschland müsse laut GEW viel häufiger im Mittelpunkt stehen. Foto: grueneberlin / flickr (CC BY-SA 2.0)

„Kinderrechte im Bildungswesen umzusetzen, bedeutet zum Beispiel: Kein Kind darf beschämt werden“, sagt Ilka Hoffmann, Vorstandsmitglied in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) für den Bereich Schulen. Wenn man diesen Grundsatz ernst nehme, müsse eine Prüfung bei der selektiven Schulstruktur und der Umsetzung der Inklusion beginnen – „und wäre bei Tests und Ziffernnoten noch längst nicht beendet“.

Bei allen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entscheidungen müsse die Frage im Mittelpunkt stehen, ob und was sie zum Wohle der Kinder und Jugendlichen beitragen, so Norbert Hocke, für Jugendhilfe und Sozialarbeit verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied. Dies geschehe in Deutschland jedoch noch viel zu selten. „Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.“ Das verleihe dem Anliegen mehr Gewicht, alle Vorschriften zu ändern, die Kindern im Wege stehen – von der frühen Kindheit über die Zeit in der Kita und der Schule bis hin zur Ausbildung.

Vor allem mit Blick auf die Inklusion stünde eine juristische Inventur zur Umsetzung der Kinderrechte an. „Was Kinder mit Behinderungen und deren Familien durchmachen, bis sie an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden, halte ich für einen Verstoß gegen das Kindeswohl. Von angemessenen Lernbedingungen ganz zu schweigen“, sagt GEW-Vorstandsmitglied Hoffmann.

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Als Kinderrechte im engeren Sinn werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bezeichnet. Sie sind in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben, die die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1989 verabschiedet hat und die die meisten Staaten der Erde ratifiziert haben. Aus der UN-Kinderrechtskonvention lässt sich eine universelle Verbindlichkeit der Kinderrechte ableiten. Dieser Beschluss war das Ergebnis eines jahrzehntelangen Prozesses nach dem Zweiten Weltkrieg, an dessen Anfang die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 stand.

Deutsche Kinder- und Jugendrechte im weiteren Sinn sind Positionen, wie sie etwa im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, im Jugendgerichtsgesetz (JGG), im Familienrechtabschnitt des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), in Landesschulgesetzen und zum Beispiel im Gesetz über die religiöse Kindererziehung (RKEG) festgeschrieben sind.

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12 Kommentare
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Beate S.
9 Jahre zuvor

„Kein Kind darf beschämt werden“, sagt Ilka Hoffmann, Vorstandsmitglied in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) für den Bereich Schulen. Wenn man diesen Grundsatz ernst nehme, müsse eine Prüfung bei der selektiven Schulstruktur und der Umsetzung der Inklusion beginnen – „und wäre bei Tests und Ziffernnoten noch längst nicht beendet“.

Kann mir mal einer sagen, warum Lehrer diese lebensfremde, bildungs- und erziehungsfeindliche Gewerkschaft wählen?

xxx
9 Jahre zuvor
Antwortet  Beate S.

Werden die hoch intelligenten Kinder nicht benachteiligt, wenn sie weit unter ihren intellektuellen Möglichkeiten beschult werden? Wenn man den Forderungen der GEW glaubt, dann nicht.

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  Beate S.

Weil sie trotz der schulpolitischen Vorstellungen einen tarifvertraglichen Partner als Tarifbeschäftigte brauchen, der ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertritt.

timo
9 Jahre zuvor

Gibt es da keine Alternativen zur GEW? Und brauche ich wirklich eine Gewerkschaft? Es gibt viele Arbeitnehmer ohne Mitgliedschaft.
Diese Gewerkschaft ist in der Tat wegen ihrer Bildungspolitik eine Katastrophe.

wetterfrosch
9 Jahre zuvor
Antwortet  timo
dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  wetterfrosch

Der Unterschied zwischen einer Gewerkschaft, die Teilgewerkschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist, und Berufsverbänden ist schon klar?

Wenn der AG kein öffentlicher wäre, dürften die Berufsverbände nicht einmal zu den Personalratswahlen Kandidaten aufstellen. Jeder private Arbeitgeber bzw. Branchenverband würde die Vertreter der Berufsverbände nicht als Tarifpartner anerkennen.

Die Berufsverbände können auch kein Streikgeld zahlen.

m. n.
6 Jahre zuvor

„Kinderrechte ins Grundgesetz“ klingt gefährlich sympathisch. Dazu der Teil eines Leserbriefes dieser Tage:
„…weshalb ich es für gefährlich halte, neben dem Art 6 einen eigenen Artikel ins GG aufzunehmen, der sich mit dem Kindeswohl befasst. Mein Einwand in Kürze: Ein eigener Artikel isoliert das Kind von den Eltern.
Beispielsweise besteht die wirksamste Waffe gegen eine Vergenderei des Unterrichts darin, dass diese in das Elternrecht gemäß Art 6 eingegreift. Ein solcher Eingriff kann nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen, weshalb das gesamte Schulwesen gesetzlich geregelt ist (Gesetze zur Schulpflicht, zur Schulordnung, zur Mitbestimmung in den Schulen; Zeugnis-und Versetzungsordnungen, verbindliche Lehrpläne). Alles was darüber hinausgeht, etwa die sog. Sexualerziehung, muss den Eltern detailliert dargelegt und von ihrer Zustimmung oder wenigstens von der Zustimmung der von ihnen gewählten Gremien abhängig gemacht werden. Dass dieses oft nicht geschieht, dass es den Wanderpredigern der Genderei mit allerlei Schlichen und Finessen gelingt, ohne Kontrolle durch die Eltern an die Kinder heranzukommen, liegt an einem Versagen der Schulaufsichtsbehörden.
Ein solches Versagen kann korrigiert werden. Ist aber erst einmal das Kind in einem eigenen Artikel des GG von seinen Eltern getrennt worden, fällt diese Schutzwehr weg. Dann steht zwischen Staat und Kind nichts mehr.“

Cavalieri
6 Jahre zuvor

Ich finde, man sollte erst mal die vorhandenen Gesetze auch durchsetzen, z.B. das Prügelverbot von Kindern. Wird das eingehalten? Doch wohl nicht annähernd. Man findet einfach kein Rezept dagegen, dass in vielen Familien Dinge geschehen, die verboten sind (auch mit dem Hinweis auf angebliche „Traditionen“: „das war schon immer so“). Man traut sich gar nicht, da „hineinzuregieren“. Da ist es wohl etwas albern, in diesem Zusammenhang die Abschaffung von Ziffernnoten zu fordern. Worunter leiden die Kinder wohl mehr, unter Prügeln oder unter Ziffernnoten?

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Ich sehe es eher wie m.n.. Wenn Kinderrechte im Grundgesetz stehen, muss der Staat auch für die Durchsetzung sorgen, was ihm auch automatisch den Erziehungsauftrag gibt. Die dann durchgeführte Erziehung hängt dann extrem vom aktuellen politischen Mainstream und nicht von jahrzehntelanger Erfahrung der Eltern oder schlicht und ergreifend gesundem Menschenverstand ab. Dass es mit letzterem bei den Gendertanten und -onkels nicht weit her ist, wissen wir zu genüge.

Cavalieri
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Aber der Staat ist doch offensichtlich unfähig, irgendetwas innerhalb der Familien durchzusetzen. Das gilt selbst für die Schulpflicht die ja eine Pflicht der Eltern ist, ihre Kinder zur Schule zu schicken. Dennoch gab und gibt es systematische Schuleschwänzer, warum denn? Die Gesetze sind bereits klar, und dennoch geht es nicht. Irgendwelche schönen Formulierungen im Grundgesetz werden auch nicht wirksamer sein können. Gender Mainstream im GG wird uns aber hoffentlich erspart bleiben.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Der Staat hat u.a. durch systematisches Lohndumping, verkauft als Exportüberschuss und „schwarze Null“, dafür gesorgt, dass viele Familien zu Doppel-Kleinverdienern gezwungen wurden.

F.H.
5 Jahre zuvor

@Cavallieri
Bei einem eigenen Kinderrechts-Artikel, der sich mit einem schwammigen Kindswohl befasst, teile ich die Bedenken von m. n. und xxx. Das Gender Mainstreaming über die Schiene „Sexualerziehung der Vielfalt“ ist dann von Elternverbänden kaum mehr in Grenzen zu halten, geschweige denn abzuwehren. Weitere Indoktrinationen sind dann im Namen des Kindswohls ein leichtes Spiel.
Bei m. n. heißt es: „Ist aber erst einmal das Kind in einem eigenen Artikel des GG von seinen Eltern getrennt worden, fällt diese Schutzwehr (durch die Eltern) weg. Dann steht zwischen Staat und Kind nichts mehr.”
Wir wissen doch alle, wie erfolgreich die GEW und andere Lobbygruppen im Einflüstern von Schülerwohl nach ihren Vorstellungen sind. Wenn die Eltern dann machtlos sind, können die Kinder zum Spielball reiner Fremdinteressen unter der Schminke „Zum Wohle des Kindes“ werden.