Schwimmunterricht: Baden-Württemberg verschickt Burkini-Erlass

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STUTTGART. Nackte Haut zeigen, ist für viele konservative Musliminnen schwierig. Trotzdem müssen muslimische Schülerinnen auch in Baden-Württemberg künftig am Schwimmunterricht teilnehmen – es reicht nicht für eine Befreiung, sich auf die Religionsfreiheit zu berufen. Einen Erlass hat das Kultusministerium nun verschickt. «Wir halten das unter integrationspolitischen Gesichtspunkten für sinnvoll», sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag und bestätigte damit einen Bericht der «Stuttgarter Nachrichten». Die Lehrerverbände und das Integrationsministerium sind mit dem Erlass zufrieden.

Das Ministerium setzt damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig aus dem September 2013 um. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil er das Grundrecht auf Religionsfreiheit und den verfassungsrechtlich verankerten Erziehungsauftrag des Staates gleichermaßen berührt. Das Gericht urteilte: Der staatliche Bildungsauftrag stehe vor der Religionsfreiheit.

Auslöser für die Regelung des Ministeriums war eine Anfrage von vier Gymnasien aus Esslingen. Des Bundesverwaltungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass muslimischen Schülerinnen die Teilnahme am Schwimmunterricht zugemutet werden kann. Ein Ganzkörperbadeanzug, ein Burkini, kann demnach als Kompromiss akzeptiert werden.

Der sogenannte Burkini ist auch im deutschen Schwimmunterricht erlaubt. (Foto: topicagnostic/Flickr CC BY-NC-SA 2.0)
Der sogenannte Burkini ist auch im deutschen Schwimmunterricht erlaubt. (Foto: topicagnostic/Flickr CC BY-NC-SA 2.0)

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) forderte allerdings die Unterstützung seitens der Schulaufsicht, um die Regelung durchzusetzen. «Die deutlichen Aussagen des Kultusministerium machen uns das Leben von oben leichter, aber den Kampf vor Ort müssen immer noch die Lehrer ausfechten», sagte der Sprecher des Lehrerverbandes, Michael Gomolzig, der Nachrichtenagentur dpa am Freitag. Sollte sich ein Mädchen weiter weigern, zum Schwimmunterricht zu erscheinen, müssten zunächst die Schule, dann die Staatlichen Schulämter oder die Regierungspräsidien Mahnbriefe an die Eltern schicken.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht die Entscheidung als guten Kompromiss: «Die Mädchen können ihren religiösen Gründen gerecht werden, werden aber nicht aus dem Schwimmunterricht ausgegrenzt» sagte die Landesvorsitzende Doro Moritz mit Blick auf die Möglichkeit eines Burkinis.

Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) sagte: «Jede Schülerin und jeder Schüler ist gehalten, am Unterricht teilzunehmen, also auch am Schwimmunterricht. Zudem kann Schwimmenlernen Leben retten.» dpa

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