Gutachten: Ungleiche Besoldung von Lehrern verstößt gegen das Grundgesetz

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KIEL. Muss die Besoldung der Grund- und Hauptschullehrer in Schleswig-Holstein bald auf das Niveau ihrer Kollegen erhöht werden? Diesen Schluss legt jedenfalls ein Gutachten nah, das der Kieler Verwaltungsrechtlers Jörg Junge im Auftrag der GEW erstellt hat. Sachliche Gründe für eine ungleiche Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer seien nicht mehr vorhanden. Die ungleiche Bezahlung verstoße damit gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Dem Land droht ein teure Rechnung.

Die Gewerkschaft GEW verlangt, dass künftig alle Lehrer in Schleswig-Holstein mindestens nach der Besoldungsgruppe A13 gleich bezahlt werden. Diese politische Forderung sieht die GEW jetzt durch ein juristisches Gutachten untermauert. Da alle Lehrer von der Grundschule bis zum Gymnasium gleichwertige Arbeit leisteten, müssten sie auch gleich bezahlt werden, sagte der GEW-Landesvorsitzende Matthias Heidn in Kiel. Nach Ansicht des Verwaltungsrechtsexperten Jörg Junge rechtfertigen weder Ausbildung noch Aufgaben der Lehrer eine unterschiedliche Bezahlung. Derzeit bekommen Grundschullehrer A12. Die Differenz zu A13 beträgt monatlich etwa 400 Euro brutto.

Ist die ungleiche Bezahlung von Lehrern in Schleswig-Holsein juristisch haltbar? Auf das Land kommen Mehrkosten in Höhe von 30 Millionen Euro zu. Foto: Q.pictures  / pixelio.de
Ist die ungleiche Bezahlung von Lehrern in Schleswig-Holsein juristisch haltbar? Auf das Land kommen Mehrkosten in Höhe von 30 Millionen Euro zu. Foto: Q.pictures / pixelio.de

Eine Heraufstufung auf A13 würde etwa 6000 Lehrer im Land betreffen. Damit kämen auf das Land Mehrkosten von etwa 30 Millionen Euro zu, würde die GEW-Forderung umgesetzt. Dass dies sofort geschehen könnte, hält auch der GEW-Landeschef für unrealistisch. Erforderlich sei aber eine zeitliche Perspektive für eine Besoldung aller Lehrer nach A13. Heidn erwartet Anfang des kommenden Jahres einen «weisen» Vorschlag aus der Regierung für ein Besoldungskonzept, wie er unter Hinweis auf ein Gespräch mit Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) sagte.

Die negativste Variante wäre aus Sicht der GEW, wenn die Regierung alle Lehrer nach A12 bezahlen wollte. «Dann hätten wir ein ernsthaftes politisches Konfliktfeld.» Es sei juristisch nicht haltbar, Lehrer unterschiedlich zu bezahlen, die das Gleiche leisteten, sagte Gutachter Junge. Es gehe nicht nur um Bildungsinhalte: Um soziale Integration und Inklusion müssten sich Grundschullehrer genauso kümmern wie Gymnasiallehrer. Bei der Ausbildung gehe auch das Land von einer Gleichwertigkeit bei allen Lehrern aus. An Gemeinschaftsschulen unterrichten seit Jahren frühere Grund- und Hauptschullehrer, die nach A12 bezahlt werden, neben einstigen Gymnasiallehrern, die A13 erhalten.

In der Vergangenheit seien die beruflichen Anforderungen und Leistungen der Lehrerinnen und Lehrer ganz oder überwiegend am Niveau der zu vermittelnden Inhalte gemessen worden, so der Gutachter. Die an Grund- und Hauptschulen tätigen Lehrkräfte seien hierdurch besoldungsrechtlich, möglicherweise auch gesellschaftlich abgewertet worden. Die schulische Realität habe sich aber inzwischen gewandelt. Für die bisherige Mehr-Klassen-Gesellschaft bei der Lehrerbesoldung gebe es keine Rechtfertigung mehr, sagte GEW-Landeschef Heidn. Das System sei von vorgestern und zutiefst ungerecht. Dies gelte umso mehr, als inzwischen alle Lehrer ein gleich langes Studium mit anschließendem gleich langen Vorbereitungsdienst absolvieren müssen.

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Da sachliche Gründe für eine ungleiche Bezahlung nicht mehr vorlägen, verlange der allgemeine Gleichheitsgrundsatz laut Grundgesetz, alle Lehrer gleich zu behandeln und damit auch gleich zu bezahlen, erläuterte Gutachter Junge. Seine Untersuchungen hätten gezeigt, dass die Lehrer an Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien dieselben Anforderungen und Leistungen im Schulalltag zu erfüllen haben.

Aus Sicht der CDU-Bildungspolitikerin Heike Franzen offenbart das Gutachten schwere Fehler der Koalition von SPD, Grünen und SSW. Es weise nach, dass ein Einheitslehrer geschaffen worden sei. «Vor dem Hintergrund ist die Forderung der GEW nach einer einheitlichen Besoldung die logische Konsequenz», sagte Franzen.

Die Koalition werde die Geister nicht mehr los, die sie mit ihrem «völlig verkorksten und rein ideologisch motivierten» Lehrkräftebildungsgesetz selbst gerufen habe, meinte FDP-Fraktionsvize Christopher Vogt. Das Regierungsbündnis habe starrsinnig alle Bedenken hinsichtlich der künftigen Finanzierung in den Wind geschlagen. Die zu erwartenden Mehrkosten von rund 30 Millionen Euro seien ein Damoklesschwert für den Landeshaushalt. (News4teachers mit Material der dpa)

zum Bericht: VBE: Landesregierung muss die Bezahlung von Schulleitungen und Lehrkräften verbessern
zum Bericht: Gleiche Arbeit aber weniger Geld? Rasche Entscheidung im Streit um Bezahlung von Lehrerin erwartet

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GriasDi
9 Jahre zuvor

Dann gibt es in Zukunft auch keinen Grund mehr Bachelor- und Master-Absolventen unterschiedlich zu bezahlen.

alexander
9 Jahre zuvor

„…da alle Lehrer von der Grundschule bis zum Gymnasium gleichwertige Arbeit leisteten, müssten sie auch gleich bezahlt werden, sagte der GEW-Landesvorsitzende Matthias Heidn in Kiel.“ Das sagt angeblich ein juristisches Gutachten.
Aha, und warum sollte man sich für das Lehramt dann noch durch ein fachlich hochqualifiziertes Physik- oder Chemiestudium quälen und jedes Jahr zeitaufwändige und ebenfalls fachlich hochqualifizierte Abiturprüfungen abnehmen, wenn man auch sehr viel billiger mit sehr viel geringerem Arbeitsaufwand nach A13 kommen kann?

GriasDi
9 Jahre zuvor
Antwortet  alexander

Der Staat unterscheidet ja selbst bei Ingenieuren ob sie FH- oder Uni-Absolventen sind, wie übrigens viele Unternehmen auch.

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Nur haben eben alle Lehrer einen Masterabschluss einer Hochschule. Und das ist entsprechend der Laufbahnordnungen die Eingangsvoraussetzung für den höheren Dienst.
A13 ist ja bereits das Übergangsamt zwischen gehobenem und höherem Dienst.
In der allgemeinen Verwaltung ist das der Oberamtsrat und bei der Polizei der Vier-Sterne-Kommissar.

Gleichwertige Arbeit bedeutet ja nicht gleiche Arbeit, ein Major macht auch etwas anderes als ein Oberstudienrat oder ein Oberbergrat.

Jenny
9 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Diese Regeln wurden schon lange aufgehoben. Bei Stellenausschreibungen im ÖD wird immer öfter der Masterabschluss verlangt, die Stelle aber nur entsprechend eines Bachelorabsolventen bezahlt, z.B. Entgeltgruppe 10.
Die Vergütungsstrukturen wurden schon lange aufgehoben.

ich sehe es aber auch so: Lehrer ist Lehrer und wenn das Studium gleichsam bis Master studiert werden muss, dann müsste auch die Vergütung entsprechend dieses Abschlusses sein.

xxx
9 Jahre zuvor
Antwortet  alexander

das harte naturwissenschaftliche studium (ma ph ch if) hat man im vergleichsweise lockeren sprachenstudium nach einem jahr vollzeitkorrektur raus.

schriftliches matheabitur ist übrigens einfach. in der korrektur sowieso, für Schüler im schriftlichen grundkurs ebenfalls, weil es seit beginn des zentralabiturs nur 3-5 verschiedene aufgaben gegeben hat (nicht pro jahr, insgesamt). dies bezieht sich auf NRW

alexander
9 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

…jeder, der das auch noch glaubt, dass das schriftliche Mathe-Abitur einfach sei, weil es nur fünf sich wiederholende Aufgaben gäbe, ist herzlich eingeladen, am Mittwoch, dem 18.März am diesjährigen schriftlichen Mathe-Abitur teilzunehmen, entweder um mal so nebenbei 15 Punkte für seine Leistung zu bekommen oder aber – was wahrscheinlicher ist – sich bei dieser Gelegenheit eines besseren belehren zu lassen. Diese Aussage bezieht sich auf Hessen.

xxx
9 Jahre zuvor
Antwortet  alexander

Wieder beziehe ich mich auf NRW: Das Mathe-Abitur (GK, schriftlich) ist in der Tat sehr einfach für diejenigen, die das Abitur ohne Abweichungsprüfung unabhängig von der Note nur bestehen wollen. 15 Punkte sind aufgrund der sehr engen Erwartungshorizonte deutlich anspruchsvoller, weil man dann auch die Aufgabe schaffen muss, die die sehr guten von den anderen trennt. Ich bin mal so frei, dass ähnliches auch für Hessen gilt.

Rulaman
9 Jahre zuvor
Antwortet  alexander

Da spricht die Arroganz eines Möchtegern-Professors. Wem das Physik- oder Chemiestudium als Qual erscheint, der sollte sich eventuell tatsächlich mit einem „niedrigeren“ Lehramt begnügen, in dem die fachlichen Ansprüche nicht so gewaltig sind. Dafür muss ihm dann bewusst sein, dass er im Berufsalltag vor ebenso gewaltigen Herausforderungen anderer Art steht – und das im Regelfall mit wesentlich längeren Arbeitszeiten. Wie viele A12 besoldete Gemeinschaftsschullehrer lassen sich mittags um 13 Uhr von ihren höherdotierten Gymnasialkollegen freundlich aus dem Cabrio zuwinken, auf dem Weg zum Tennisplatz, während sie selbst noch geschmeidige 3 Stunden Dienst vor sich haben.