Schulfrei auf Antrag – Scheeres führt neuen Feiertag ein: den „Welthumanistentag“

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BERLIN. Für Berliner Schüler gibt es – bundesweit ein Novum – einen neuen Feiertag: den Welthumanistentag am 21. Juni. Kinder und Jugendliche können sich an diesem Tag vom Unterricht in den Schulen der Hauptstadt beurlauben lassen, um „über den Zusammenhalt und das Miteinander in unserer Gesellschaft nachzudenken und ihre Feierkultur zu pflegen“, wie Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) erklärte. Voraussetzung ist allerdings die Zugehörigkeit zu einer Weltanschauungsgemeinschaft wie dem Humanistischen Verband.

Genehmigt einen neuen Feiertag: Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD). Foto: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Genehmigt einen neuen Feiertag: Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD). Foto: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Die Senatsverwaltung für Bildung beschloss die Neuregelung. In den Vorschriften für die Schulbesuchspflicht sind neben dem Welthumanistentag nun auch Feiertage wie das orthodoxe Weihnachtsfest und der „Tag der Asure“ aufgeführt, ein muslimischer Feiertag.

Mehr als 55.000 Schüler in Berlin gehen zum Lebenskunde-Unterricht des Humanistischen Verbands, der in Berlin seit 30 Jahren an einigen Schulen als Gegenentwurf zum Religionsunterricht der Kirchen angeboten wird. Nur evangelische Religion ist unter den freiwilligen Religions- oder Weltanschauungs-Fächern noch beliebter. Die Teilnahme am Lebenskundeunterricht reicht allerdings nicht aus, um am 21. Juni unterrichtsfrei zu bekommen. Nur Schüler, die einer Weltanschauungsgemeinschaft angehören, die den Humanistentag als Feiertag für sich anerkennt, dürfen sich Hoffnungen machen. Der Tag wird dann nicht als Fehltag gewertet.

Der Welthumanistentag wurde erstmals am 21. Juni 1986 als World Humanist Day von der Internationale Humanistische und Ethische Union (IHEU) ausgerufen. Er solle dazu dienen, das Bewusstsein für die Bedeutung von humanistischen Ideen und Überzeugungen zu verbessern.

Vor zwei Jahren wurde um den Welthumanistentag vor Gericht gestritten. Eine Mutter habe vor dem Verwaltungsgericht Berlin für ihren 13-jährigen Sohn das Recht auf Gleichbehandlung mit christlichen Mitschülern einklagen wollen. Sie hatte ihren Sohn am 21. Juni vom Unterricht ferngehalten – dafür stand auf dem Zeugnis ein unentschuldigter Fehltag.

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Die Mutter sah laut Bericht ihr Grundrecht auf Freiheit der Weltanschauung verletzt. Ihre humanistische Überzeugung werde als weniger wertvoll wahrgenommen als die der christlichen Mitschüler, habe sie damals erklärt – und gefordert, den Welthumanistentag in die Liste der unterrichtsfreien Tage in der Schulverwaltungsvorschrift aufzunehmen. Dem kam die Bildungsverwaltung jetzt nach. Allerdings ohne Not: Das Gericht hatte die Klage abgewiesen.

Der Berliner „Tagesspiegel“ kommentiert die Entscheidung von Bildungssenatorin Scheeres bissig: „Morgen kann die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters kommen und einen freien Tag verlangen, diese Glaubensgemeinschaft gibt es ja auch. Und was ist mit den Veganern, den Freimaurern oder den Fußballfans? Für manche ist Fußball fast eine Religion!“, so heißt es. Weiter: „In jeder zweiten Sonntagsrede wird bei uns der Wert von Bildung gepriesen. Aber Bildung entsteht nur, indem man arbeitet, sich anstrengt, zur Schule geht und auch mal auf etwas verzichtet, das man in diesem Moment lieber täte. Auf der einen Seite wird bei uns die staatliche Einheitsschule durchgesetzt, alle sind gleich und sollen gemeinsam unterrichtet werden. Auf der anderen Seite werden die Klassen, wenn der Humanistentag Schule macht, immer seltener als Gemeinschaft zusammenkommen.“ Ein Widerspruch, so meint das Blatt.

Im kommenden Jahr wird es allerdings noch nichts mit dem zusätzlichen freien Tag: Der 21. Juni fällt 2015 auf einen Sonntag. News4teachers / mit Material der dpa

Hier geht es zum Kommentar im Tagespiegel.

 

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9 Kommentare
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xxx
9 Jahre zuvor

im umkehrschluss sollten dann die andersgläubigen an den christlichen feiertagen arbeiten. das ist allerdings weder machbar noch werden sie dazu bereit sein.

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Müssen sie doch, ebenso wie evangelische Christen in NRW und anderen Bundesländern am Buß- und Bettag. An christlichen feiertagen muss gearbeitet werden, auch ohne Zuschläge. Lediglich an den gesetzlichen feiertagen sieht das anders aus. Und der 3. Oktober ist kein christlicher Feiertag.

xxx
9 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

ich meinte gerade die gesetzlichen feiertage christlichen ursprungs wie ostermontag, pfingsten usw..

der buß- und bettag wurde der wenig christlichen Pflegeversicherung „geopfert“.

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ostermontag, Pfingstmontag und der zweite Weihnachtsfeiertag sind aber gesetzliche und nicht christlich veranlasste Doppelungen der Feiertage.

Reinhard
9 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Verstehe ich Sie recht, dass Sie die Abschaffung z.B. des Pfingstmontags als gesetzlichem Feiertag fordern?

xxx
9 Jahre zuvor
Antwortet  Reinhard

nein. ich sage nur, dass andergläubige mit einem sonderfeiertag an gesetzlichen feiertagen, an deren christlichen ursprung sie nicht glauben, nicht frei haben dürfen sollten. selbst wenn das gesetzlich erlaubt wäre, wäre es nicht praktisch umsetzbar und sie würden das nicht wollen. wäre ja zu ihrem nachteil.

drd
9 Jahre zuvor

ohne worte

harry
9 Jahre zuvor
Antwortet  drd

witzig: Ostern und Weihnachten als christliche Feiertage zu bezeichen – wer an Gott glaubt der galubt auch alles. Gefährlicher ist es schon wenn gegalubt wird die Menschenrechte sind vom Himmelgefallen

dickebank
9 Jahre zuvor

Schön wäre zwischen gesetzlichen und christlichen Feiertagen zu unterscheiden. Oster-, Pfingstmontag und die zwei Weihnachtstage sind nämlich gesetzliche Feiertage anlässlich religiöser Feste. Heiligabend ist z.B. ein christlicher feiertag, aber kein gesetzlicher Feiertag und in vielen Tarifverträgen ein halber Feiertag.

Der heutige Tag – Drei-Königs-Tag – ist ein kirchlicher und in eingen Bundesländern ein gesetzlicher, aber kein bundesweiter Feiertag. Selbiges gilt für den Buß- und Bettag.