Seifhennersdorfer Schulstreit: Gericht hebt Genehmigung für Görlitzer Schulnetzplan auf

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DRESDEN/SEIFHENNERSDORF. Im Schulstreit von Seifhennersdorf hat die Gemeinde einen weiteren juristischen Erfolg errungen. Das Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember folgend, hob das Verwaltungsgericht Dresden den Schulnetzplan für den Kreis Görlitz auf.

Über zwei Jahre hatten Seifhennersdorfer Eltern im Kampf um den Erhalt die örtliche Oberschule den Behörden die Stirn geboten. Bereits im Dezember 2014 waren sie vor de Bundesverfassungsgericht erfolgreich. Nun hob das Verwaltungsgericht Dresden laut einer Mitteilung die Genehmigung des Schulnetzplans für den Landkreis Görlitz auf. Im März 2011 hatte die Stadt eine Klage dagegen eingereicht, um die Schulschließung zu verhindern. Zudem hatten Eltern aus Protest den Unterricht für ihre Kinder über zwei Jahre selbst organisiert: zunächst in der fünften Klasse, später in der sechsten.

Die Eltern in Seifhennersdorf wollen sich mit der Schulschließung nicht abfinden - und haben in Eigenregie einen Schulbetrieb organisiert. Foto: privat
Die Eltern in Seifhennersdorf wollen sich mit der Schulschließung nicht abfinden – und haben in Eigenregie einen Schulbetrieb organisiert. Foto: privat

Das Dresdner Gericht hatte zur Prüfung des Streitfalls das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingeschaltet. Im November 2014 erklärte dieses eine Vorschrift in Sachsens Schulgesetz teilweise für verfassungswidrig: Städte und Gemeinden müssten mitentscheiden können, wenn es um die Schließung von Grund- und Hauptschulen gehe, hieß es zur Begründung.

Sachsens Kultusministerium wolle das Urteil des Verwaltungsgerichts «sehr sorgfältig auswerten», sagte Pressesprecher Dirk Reelfs. Innerhalb eines Monats ist der Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen möglich. Ob das Ministerium diesen Schritt geht, lasse sich noch nicht sagen. (dpa)

zum Bericht: Streit um Schulschließung: Richter erklären Sachsens Schulgesetz teilweise für verfassungswidrig

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