Kopftuch-Urteil: Teilnehmer des Deutschen Schulleiterkongresses irritiert

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DÜSSELDORF. Woran kann man erkennen, ob eine muslimische Lehrerin mit Kopftuch den Schulfrieden gefährdet oder nicht? Das fragen sich viele Schulleiter. Befördert das Verfassungsgerichtsurteil Spitzelei im Lehrerzimmer oder Toleranz?

Eigentlich wollten sie entspannt hören, was Ex-Fußball-Profi Paul Breitner über «Schulleitung als Leistungssport» zu sagen hat. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuch bei muslimischen Lehrerinnen setzte dann aber ein topaktuelles Schlaglicht beim Deutschen Schulleiterkongress in Düsseldorf. Viele der rund 2000 Schul-Spitzen äußerten sich am Freitag ratlos, was das für sie bedeutet.

Grundsätzlich darf das Kopftuch nun nicht mehr verboten werden – nur bei einer «hinreichend konkreten Gefahr» für den Schulfrieden oder für die staatliche Neutralität. «Wie soll ich das entscheiden?», fragt Bettina Pfeiffer, stellvertretende Leiterin der Europaschule im niederrheinischen Erkelenz. «Das wird schwierig, im Alltag eine mögliche Gefährdung einzuschätzen», sagt die Realschul-Konrektorin. In der Abwägung steht für sie dennoch der Toleranzgedanke im Vordergrund. «Auch Juden sollten ihre Kappen tragen dürfen.»

Die Frage nach der Praktikabilität stellen sich die meisten Schulleiter. «Grundsätzlich würde ich mir schon zutrauen, eine mögliche Gefährung einzuschätzen», meint Hubert Bertke, Leiter der Adolf-Kolping-Berufsschule im niedersächsischen Lohne. «Solche Zeichen kommen allerdings viel früher bei den Lehrerkollegen an als beim Schulleiter», weiß der Oberstudiendirektor. Müssten die nach dem Urteil nun besser auf muslimische Kollegen achten? «Das kann auch Schlimmes bedeuten», überlegt er. Wenn es dadurch zur gegenseitigen Bespitzelung im Kollegium käme, könnten Lehrer nicht mehr frei und kreativ arbeiten.

Der Bundesvorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, sieht es als Verstoß gegen die Neutralitätspflicht, wenn muslimische Lehrerinnen ein Kopftuch im Unterricht tragen wollen. In NRW hat es in den vergangenen Jahren nach Auskunft des Schulministeriums an die 20 Fälle gegeben, in denen Muslima dies begehrten. Derzeit ist ihnen das Kopftuch aber nur im Religionsunterricht gestattet.

Professor Michael Schratz, Referent auf dem DSLK und Dekan der School of Education Innsbruck, sowie Sprecher der Jury des Deutschen Schulpreises hält eine pädagogische Herangehensweise für sinnvoll: „Mit einem Verbot macht man es sich zu einfach. Was ist denn dann mit den religiösen Symbolen, die unterrichtende Nonnen tragen? Wir brauchen mehr islamische Religionspädagogik, um mit solchen Phänomenen umzugehen.“

Auch außerhalb des Klassenraums hatte ein Fall im vergangenen November für Furore gesorgt: Die Rektorin einer Essener Grundschule untersagte einer Mutter, ihr Kind im Ganzkörperschleier auf dem Schulhof abzuholen, um andere Kinder nicht zu verängstigen.

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Beckmann fürchtet, dass das Verfassungsgerichtsurteil nun traditionalistischen Gruppen in die Karten spielt und Druck auf muslimische Schülerinnen erzeugt, die eigentlich kein Kopftuch tragen wollen. Dies werde jene stärken, die nach Art einer «Scharia-Polizei» das Verhalten von Frauen reglementieren wollten, kritisiert der Lehrergewerkschafter.

Die ehemalige EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann wollte sich auf dem Kongress nicht aktuell zum Urteil äußern. Ihr Vortrag setzte sich aber auch mit muslimischem Glauben auseinander. Islamischer Religionsunterricht habe auch in Deutschland seine Berechtigung, stellt die Protestantin fest – nach deutschem Curriculum mit hier ausgebildeten Lehrern. Klar ist für die Protestantin aber auch: Parallelgesellschaften dürfen nicht länger toleriert werden. «Wir haben viel zu lange gesagt: Es gibt Räume, wo anders gelebt wird», mahnt sie. «Für unsere Grundkultur müssen wir einstehen.»

Der Leiter der Freien Oberschule Fürstenwalde in Brandenburg, Philipp Schittek, hat kein grundsätzliches Problem mit dem Kopftuch. «Ich würde das zulassen», sagt er. «Wir müssen uns nicht schützen. Unter jedem Kopftuch steckt eine eigene Persönlichkeit. Es wäre meine Aufgabe, das zu kommunizieren.» Die Einzelfallprüfung, die nun auf die Schulen zukommt, sehen viele allerdings skeptisch. «Wir haben sowieso schon so viel zu tun», seufzt Oberstudiendirektor Bertke.

Teilnehmer des Deutschen Schulleiterkongresses 2014. Foto: Susanne Schnabel
Teilnehmer des Deutschen Schulleiterkongresses 2014. Foto: Susanne Schnabel

Stephan Helfen, Konrektor an der städtischen Realschule in Waltrop in NRW, ist gespannt, wie sich das Thema weiterentwickelt und ob die Verantwortung demnächst bei den Schulleitern liegt. „Wir mussten schon Praktikantinnen ablehnen, weil sie Kopftuch tragen. Das bedauere ich sehr, weil ich bei einem generellen Verbot nicht die Gelegenheit habe, mir die Person anzuschauen“, sagt Helfen. „Ich könnte mir vorstellen, dass es sich auf das Schulleben positiv auswirkt, wenn uns Kolleginnen mit Kopftuch unterstützen.“

Die Leiterin der Justin-Wagner Gesamtschule in Roßdorf bei Darmstadt Ulrike Trede-Ellendt würde Lehrerinnen mit Kopftuch einstellen. „Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass dies im Kollegium und bei den Eltern schwer vermittelbar ist.“ Ihre türkischen Kolleginnen würden alle ohne Kopftuch zur Arbeit kommen.

Trost vom ehemaligen Fußball-Profi Breitner konnten die Schulleiter nicht mit nach Hause nehmen. In einem beinahe philosophischen Grundsatzvortrag – hier und da gespickt mit lateinischen und mathematischen Weisheiten – verordnete er ihnen ein Zehn-Punkte-Programm zum optimalen Schulchef. Dazu gehöre die Risikobereitschaft, «ein Typ zu sein» und höhere Ansprüche an sich selbst zu stellen. «Druck spielt auch eine Rolle», dozierte der 63-Jährige. «Wer den Druck nicht aushält, muss sich einen anderen Job suchen.»
Hintergrund ist: Ein pauschales Kopftuchverbot darf es nicht mehr geben, urteilt das Bundesverfassungsgericht in einer am 13. März veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10). Das Gericht revidierte damit ein Urteil von 2003. Ein Kopftuchverbot existiert laut „Spiegel online“ aktuell in Baden-Württemberg, Bayern, NRW, Bremen, Hamburg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland. Bettina Grönwald/dpa, nin, schna

Hier geht es zum Urteil des Bundesverfassungsgericht
Der Kongress
Über 100 Experten (u.a. Theologin Margot Käßmann, der Wissenschaftsjournalist Ranga Yogeshwar und Ex-Fußball-Weltmeister Paul Breitner) beraten vom 12. bis 14. März 2015 in Düsseldorf Schulleitungen aus dem ganzen Bundesgebiet. Der DSLK ist die größte Veranstaltung seiner Art in Deutschland. Der Kongress wird veranstaltet vom Informationsdienstleister Wolters Kluwer Deutschland (WKD) und dem Verband Bildung und Erziehung (VBE). Mehr Informationen unter www.deutscher-schulleiterkongress.de

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mehrnachdenken
9 Jahre zuvor

Hier eine Stimme, die das Kopftuch-Verbot für eine Katastrophe hält:

http://web.de/magazine/politik/buschkowsky-nennt-kopftuch-urteil-katastrophe-30509578

Mir fällt dazu ein: Wenn ICH in einem ANDEREN KULTURKREIS lebe, MUSS ich mich den dort herrschenden Sitten und Gebräuchen ANPASSEN.

Z.B. können sich Touristinnen in der Türkei auch nicht an jedem Strandabschnitt „oben ohne“ sonnen.
Aus RESPEKT gegenüber der anderen Kultur sollte das Verbot auch beachtet werden.

PseudoPolitiker
9 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Sich den Sitten und Gebräuchen des Einwanderungslandes anzupassen, ist eine Selbstverständlichkeit. Viele Muslime scheinen das jedoch andersherum zu sehen und werden dabei kräftig ermuntert von einer linken „Willkommenskultur“, die nur als devot und die eigene Kultur verachtend bezeichnet werden kann.
Wer Kritik an dieser Haltung übt, wird ganz schnell zum bösen Rechten mit Fremdenhass gemacht, der sich nicht wundern darf, wenn er „legitime“ Gewalt von links verspürt.
Der neu eingeführte Straftatbestand einer „Hasskriminalität“ gilt ausdrücklich für Delikte von „rechts“ (was immer unter diesem Begriff verstanden wird). Linke Gewalt wird nicht erwähnt.
Gregor Gysi sorgte dieser Tage für Aufsehen mit seiner Verteidigung linker Gewalt. Sie werde gegen die Starken angewendet, meinte er, während sich rechte Gewalt gegen die Schwachen richte.

esbleibtschwierig
9 Jahre zuvor

Hier einige Stimmen, die das Kopftuchurteil befürworten:

http://www.taz.de/!156390/

http://www.taz.de/Reaktionen-auf-Kopftuchurteil/!156357/

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/karlsruher-beschluss-kopftuch-na-und-13481717.html

http://www.weser-kurier.de/deutschland-welt_artikel,-Studie-Junge-Leute-offen-fuer-Kopftuecher-im-Klassenzimmer-_arid,1078715.html

Mir fällt dazu ein: WENN ich IN EINEM anderen kulturkreis LEBE, muss ICH MICH DORT MIT MEINEN SITTEN UND GEBRÄUCHEN, MIT MEINER PERSON SOZUSAGEN einbringen, (es geht um Bereicherung und Entwicklung, und um Authentizität).

AUS Respekt GEGENÜBER DER ANDEREN KULTUR SOLLTE DAS VERBOT des verbots AUCH BEACHTET WERDEN.

sofawolf
9 Jahre zuvor

Ich sage es auch hier, Kopftücher bzw. Kopfbedeckungen trugen „sittsame“ Frauen auch im christlichen Abendland bis vor gar nicht so langer Zeit noch! In manchen christlichen Gemeinschaften (z.B. Baptisten) ist das noch heute mindestens üblich. Wenn andere auf ihr Christsein hinweisen dürfen, ohne diskriminiert zu werden, dann muss man auch hinnehmen, wenn jemand sich als Moslem zu erkennen gibt. Nur ein Gesicht sollte im Unterricht schon zu erkennen sein. Ein Kopftuch bedeutet nicht gleich „IS“. Das ist ja Quatsch. Und die wenigstens Lehrer in der DDR „mit Parteiabzeichen“ haben es geschafft, die Kinder zu Sozialisten/Kommunisten zu erziehen – sonst wäre ja 1989 niemand auf die Straße gegangen.

lüdeke
9 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Würden Sie jemanden auf Ihre Kinder aufpassen lassen, der einer Vereinigung angehört, die folgendes vertritt :
Sure 2,223
Pa: Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. Geht zu (diesem) eurem Saatfeld, wo immer ihr wollt.
Sure 9,5
Pa: Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf.
Sure 4,34
Pa: Die Männer stehen über den Frauen … Und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.
Sure 4,89
Pa: Und wenn sie sich abwenden (und eurer Aufforderung zum Glauben kein Gehör schenken), dann greift sie und tötet sie, wo (immer) ihr sie findet.

Usw.
Es wird in unzähligen Suren zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgerufen.

Nein, würden Sie nicht!

Das eine Person das vertritt ist anzunehmen, da Sie ein Zugehörigkeitszeichen, ein Glaubensbekenntnis trägt.
Ich muss also davon ausgehen, dass die Person das Wertesystem vertritt.
Ein System, das mit unserer freiheitlichen Verfassung, der Rechtstaatlichkeit und den Menschenrechten der UN nicht konform ist, wie wir an den Suren sehen.

Das Tragen des Kopftuches ist ein Zeichen der Zugehörigkeit, ein Zeichen des Anwendens einer alten Geschichte des Islam.
Denn es ist festzustellen, dass es im Koran nicht direkt vorgeschrieben wird, ein Kopftuch zu tragen.
Die Geschichte dazu: Mohammeds Frau war untreu und wurde verschleiert.
Frau und Mann sollen durch eine Wand ( Tuch ) kommunizieren, um den Mann vor dem Antlitz der Frau zu schützen. Eine Erniedrigung der Frau!

Es ist also ein Erkennungszeichen einer Gruppe von Religiösen innerhalb des nicht angepassten Islam, die sich an eine über 1400Jahre alte Geschichte orientieren.
Die die den Koran wörtlich nehmen , also Orthodox.
Wir erinnern uns an die Suren die über Stellung der Frau, Andersgläubige , Strafen usw. regeln.
Dazu kommt ein Auftrag, die Nichtgläubigen zum Islam zu bringen, gleichgültig, ob dieses durch das Wort oder das Schwert geschieht.
Wird mein Kind also beeinflusst? Unterwanderung!

Es steht also nicht nur ein Glaubensbekenntnis hinter dem Tragen eines Kopftuches, sondern eine klaresvVerfassungsfeindliches Wertesystem.

Undemokratisch und Faschistisch. Den Prophet als Führer! Nur sein geschriebenes Wort ist Gesetz. Forderungen seitens der Politik an die Vertreter des Islam, die Scharia zu verurteilen, wurden klar abgewiesen.
Als Frau Nickels am 10. April 2002 vor der UN-Menschenrechtskommission in diplomatischer Vorsicht einen Dialog darüber forderte, ob bestimmte Teile der Scharia mit internationalen Normen übereinstimmten, erklärte der Sprecher der Organisation Islamischer Konferenz, die Scharia sei heilig und deswegen könne ihre zeitlose Gültigkeit nicht bestritten oder den Normen „sündiger Menschen“ untergeordnet werden (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11. 04. 2002).

Ein Gespräch mit der betreffenden Person wäre wünschenswert, aber das Tariq erlaubt den Muslimen, bei Nachteilen auf Grund des Glauben zu lügen!
Bedeutet also, jedes Gespräch dem Glauben betreffend ist nichtig .

Der Islam regelt das Miteinander der Muslime! Die Andersgläubigen werden sogar als Tiere dargestellt.
Sure 47,12
Pa: Die Ungläubigen aber genießen (ihr kurz befristetes Dasein) und verleiben sich (gedankenlos) ihre Nahrung ein (wörtlich: essen), wie das Vieh es tut. Sie werden ihr Quartier im Höllenfeuer haben.

Undemokratisch und Faschistisch. Den Prophet als Führer! Nur sein geschriebenes Wort ist Gesetz. Forderungen seitens der Politik an die Vertreter des Islam, die Scharia zu verurteilen, wurden klar abgewiesen.
Als Frau Nickels am 10. April 2002 vor der UN-Menschenrechtskommission in diplomatischer Vorsicht einen Dialog darüber forderte, ob bestimmte Teile der Scharia mit internationalen Normen übereinstimmten, erklärte der Sprecher der Organisation Islamischer Konferenz, die Scharia sei heilig und deswegen könne ihre zeitlose Gültigkeit nicht bestritten oder den Normen „sündiger Menschen“ untergeordnet werden (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11. 04. 2002).

sofawolf
9 Jahre zuvor

@ mnd-Zitat: „Mir fällt dazu ein: Wenn ICH in einem ANDEREN KULTURKREIS lebe, MUSS ich mich den dort herrschenden Sitten und Gebräuchen ANPASSEN.“

Grundsätzlich bin ich auch dieser Meinung, aber doch ein wenig anders. Man muss die Regeln und Gesetze des Landes achten, in dem man lebt. Man sollte die Amtssprache dieses Landes beherrschen. Aber Sitten und Gebräuche? Muss ich auch Ramadan „abhalten“, wenn ich in die Türkei ziehe? Müssen deutsche Minderheiten in mehrheitlich muslimischen Ländern dann auch muslimische Feste feiern und ihre eigenen nicht mehr (Kasachstan, Kirgistan usw.)?

mehrnachdenken
9 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Ja, falls das ein muslimimisches Land von seinen Neubürgern verlangte, MÜSSTE ich mich dem anpassen oder ich sollte dort nicht leben wollen.

Ich muss mich als Neubürger anpassen; nicht die Einheimischen den Neubürgern!!!!!!!!!!!!!!!!!

dickebank
9 Jahre zuvor

Ich muss mich als Neubürger anpassen; nicht die Einheimischen den Neubürgern!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ja, aber da es keine Staatsreligion gibt kann es keine Anpassung geben.

Die GG-geschützte Freiheit der religionsausübung beinhaltet dann eben auch das Tragen eines Kopftuches.

Andernfalls müsste jüdischen Mitbürgern das betreiben „koscherer“ Restaurants oder lebensmittelbetriebe verboten werden. Die „einheimischen“ Lebensmittelgesetze, die nicht religiös intendiert sind, reichen vollkommen aus.

Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit (Straßensperrungen) für Prozessionen muss demnach auch verboten werden, da hier religiöse Minderheiten der Mehrheit ihren Willen oktroyieren.

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

… und ob nun eine katholische Nonne mit Ornat, ein jüdischer Kollege mit Kippa oder eine muslimische Kollegin mit Kopftuch beseren Unterricht macht als andere ist wesentlich entscheidender als die versuche Minderheiten zu assimilieren. Ansonsten zieht den Bayern ihre Lederhosen aus, auch will nicht jeder aus der Tracht quellende, weibliche, sekundäre Geschlechtsmerkmale sehen, um dann zu hören, dass sich dies zur „Kirchweih“ eben so gehört.

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

edit: Setze Habit – streiche Ornat.

sofawolf
9 Jahre zuvor

@ mnd, Ihre Einstellung ist interessant, ob Sie das aber auch alles so meinen, wie Sie es sagen? Oder nur in diesem Falle, wo es um Einwanderer nach Deutschland geht? Sie müssten dann ja auch zustimmen, dass sich europäische Einwander in Amerika, Australien, Afrika dort hätten anpassen müssen und nicht umgekehrt die Einheimischen den Europäern. Meinen Sie das auch? Quasi gäbe es in keinem Land eine Minderheit, weil sich alle Arten von Einwanderern immer der Sprache, Kultur und Religion Ihres Einwanderungslandes hätten anpassen müssen. Interessanterweise erwartet(e) die Bundesregierung aber gerade von den Spätaussiedlern aus Osteuropa und der Ex-Sowjetunion genau das Gegenteil – nämlich als „Nachweis Ihres Deutschseins“, dass sie sich nicht angepasst, sondern die deutsche Sprache und Kultur gepflegt hätten. Zuletzt könnte man ja auch sagen, ein Protestant, der in ein mehrheitlich katholisches Gebiet / Land umzieht, muss seine protestantischen Traditionen ablegen und die katholischen annehmen. Ich meine, so pauschal, wie Sie es formulieren, geht das einfach gar nicht, auch wenn ich ja schon gesagt habe, ich erwarte auch, dass Einwanderer unsere Regeln und Gesetze und Wertvorstellungen im Allgemeinen achten!

Gerald
9 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Ihre Einwürfe finde ich etwas spitzfindig. Es ist doch klar, was mit „anpassen“ gemeint ist, nämlich genau das, was Sie zum Schluss selbst sagen: „…ich erwarte auch, dass Einwanderer unsere Regeln und Gesetze und Wertvorstellungen im Allgemeinen achten!“
Der abschwächende Zusatz „im Allgemeinen“ ist mir zwar nicht ganz klar, aber vielleicht soll er dem Einhaken anderer vorbeugen, die ebenfalls das Haar in der Suppe suchen und finden. Schade eigentlich, denn solch abgesicherte Aussagen wirken auf mich etwas vage und „blutleer“.

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  Gerald

Gibt es zum Beispiel eine Dienstvorschrift, die mir das Tragen eines Nudelsiebes als Kopfbedeckung aus weltanschaulichen Gründen in der Schule verbietet?

Welche wertvorstellungen werden denn im Besonderen durch das Tragen eines Kopftuches verletzt? Warum darf die Nonne im Habit, das sie aus religiösen Gründen trägt, unterrichten? Weil die bestehenden Gesetze und Regeln und wertvorstellungen im Allgemeinen nicht verletzt werden. Oder soll die Sr mit Migrationshintergrund z.B. aus Indien das habit ablegen, während ihre Sr. aus Italien oder Portugal oder dem tiefsten Bayrischen Wald das Tragen erlaubt ist? Darf ein heiligenschein auch bei bestehender Scheinheiligkeit getragen werden – so ganz im Allgemeinen?

drd
9 Jahre zuvor

Darf ich jetzt eigentlich als lehrer auch mit einem fdp t shirt rumlaufen? Meinumgsfreiheit ist sicherlich wichtiger als neutralität.

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  drd

Ja, wenn es sich bei der FDP nicht um eine Partei handeln würde. Schule ist nämlich als Behörde parteipolitisch zur Neutralität verpflichtet. Deshalb darf nicht einmal das FDP-Mitglied auf dem Schulgelände Info-Material verteilen. Hingegen ist es den religiösen Glaubensgemeinschaften nicht untersagt, sich aktiv in die Gestaltung des Schullebens einzubringen.

Jürgen Keitel, Garbsen
9 Jahre zuvor

Auch Toleranz hat ihre Grenzen

Das Kopftuch steht als der „Leuchtturm“ für eine Religion welche die Menschen dumm und primitiv hält. Toleranz ist nicht vorgesehen, keine Gleichheit der Geschlechter, Hass gegenüber anders denkenden Menschen, so lautet die Devise. Fortschritte hat man seit dem Mittelalter nicht gemacht, die Denkschienen sind geblieben und wurden nicht verändert.

Das Umfeld und die Weltanschauungen haben sich aber verändert. Dies will man nicht zulassen und nicht zur Kenntnis nehmen, denn dies würde den Einfluss der muslimischen Führer untergraben.

Wir sollen uns aber tolerant verhalten und uns anpassen. Die diesbezüglichen Pirouetten die die christlichen Kirchen drehen sind eher tragisch als komisch, denn die hiesige christliche Kirche gibt ihre Identität ohne Zwang auf. Insbesondere fehlt der evangelischen Kirche eine Position, sie ist eine Kirche ohne eigene Meinung und Standpunkt. Es gibt aber keine Gemeinsamkeiten zwischen dem Islam und dem Christentum.

Die Islamisten sollen nach Ihrer Facon selig werden, dort wo es hingehört. Hier ist für den Islam kein Platz.

M. J.
9 Jahre zuvor

Ihre Kritik an den christlichen Kirchen, insbesondere der evangelischen, teile ich vollkommen. Die evangelische Kirche hat keinen religiösen Kern mehr, keine eigene Standortbestimmung und auch keine Courage. Politisch korrekt und dem Zeitgeist angepasst zu sein, scheint alles, was für sie zählt.
In der Partei der Grünen wären ev. Kirchenmitglieder ebenso gut (oder schlecht) aufgehoben wie in ihrer Kirche. Vor allem kommen sie billiger davon ohne die Kirchensteuer.