Betreuungsgeld vor dem Verfassungsgericht – Richter zweifeln an Bundeszuständigkeit

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KARLSRUHE. Mit Spannung war die Karlsruher Verhandlung über das Betreuungsgeld erwartet worden. Die Einlassungen der Richter zeigen, dass die umstrittene Leistung auf wackeligen Füßen stehen könnte. Ein Argument: Sonst könnte ja auch der Bund die Schulpolitik regeln.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - hier ein Foto von 1989 mit dem späteren Bundespräsidenten Roman Herzog (4. v. l.) - muss nun über die Beamtenbesoldung in Niedersachsen entscheiden. Foto: Bundesarchiv / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe – hier ein Foto von 1989 mit dem späteren Bundespräsidenten Roman Herzog (4. v. l.) – muss nun über die Beamtenbesoldung in Niedersachsen entscheiden. Foto: Bundesarchiv / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Die Karlsruher Verhandlung über das hoch umstrittene Betreuungsgeld galt als äußerst brisant. Und doch gab es am Dienstag gleich am Anfang Gelächter. Da hatte der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, bei der Feststellung der anwesenden Prozessteilnehmer doch tatsächlich vergessen, die Vertreter Bayerns aufzurufen. «Das war aber keine Absicht oder irgendein Hinweis», beeilte sich Kirchhof zu versichern. Und holte das Versäumte schnell nach.

Ausgerechnet die Bayern hatte er übersehen – dabei ist die Familienleistung doch im August 2013 auf Betreiben der CSU eingeführt worden. Danach bekommen jene Eltern monatlich 150 Euro, die ihr kleines Kind nicht in einer öffentlich geförderten Einrichtung betreuen lassen, sondern im privaten Umfeld. Hamburg hatte dagegen geklagt. Es hält die Prämie für verfassungswidrig. Doch abgesehen von den umstrittenen rechtlichen Fragen rückte der Prozesstermin auch ein politisch pikantes Detail ins Rampenlicht: Der juristische «Gegner» des klagenden Hamburgs ist das Bundesfamilienministerium – und damit Ministerin Manuela Schwesig (SPD), die als vehemente Gegnerin der Prämie gilt.

Aus Bayern war eigens Familienministerin Emilia Müller (CSU) nach Karlsruhe gekommen, um das Betreuungsgeld vehement zu verteidigen. Schwesig hingegen verzichtete auf einen Auftritt – sie schickte ihren Staatssekretär Ralf Kleindiek (SPD). Der jedoch hatte in seiner Zeit als Staatsrat in Hamburg die Klage des Landes für das Verfassungsgericht mit ausgearbeitet – und stand damit vor einer heiklen Aufgabe. CSU-Chef Horst Seehofer hatte am Montag noch angekündigt, seine Partei werde den Prozess «mit Argusaugen» beobachten.

In seinem ersten und einzigen Statement verteidigte Kleindiek die Familienleistung zwar selbstbewusst, aber doch mit rein formalen Argumenten: Der Bund habe das Betreuungsgeld einführen dürfen, um im Land gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, und sei damit auch zuständig gewesen. Kein Wort sagte er zu den inhaltlichen Einwänden vieler Kritiker: Etwa ob die Leistung alte Rollenbilder zementiere und damit Frauen benachteilige, oder ob sie besonders bildungsferne und Familien mit Migrationshintergrund davon abhalte, ihre Kinder möglichst früh in Kitas zu schicken.

Nur soviel: Mit der juristischen Stellungnahme der Bundesregierung seien keine politischen Aussagen getroffen worden. Dann überließ Kleindiek das Feld der Prozessvertreterin – was in Karlsruhe aber üblich ist. Die Verhandlung verlief dann zwar in lockerem Ton. Dennoch zeigte sich, dass die Richter das nach zähem politischen Ringen eingeführte Betreuungsgeld durchaus kritisch sehen.

Weniger Fragen hatten sie dabei zu den ins Feld geführten Zahlen, etwa dass rund 95 Prozent der Bezieher des Betreuungsgeldes Mütter sind. Oder zum Vortrag von Hamburgs Familiensenator Detlef Scheele (SPD), wonach die Sprachdefizite umso geringer werden, je länger ein Kind in die Kita geht. Das Betreuungsgeld könnte an einer ganz anderen Frage scheitern: Denn einige Richter waren nicht davon überzeugt, dass der Bund für die Schaffung eines solchen Betreuungsgeldes wirklich zuständig war.

Nach dem Grundgesetz darf der Bund derartige Leistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen regeln, etwa wenn nur so gleichartige Lebensverhältnisse in Deutschland geschaffen werden können. Sonst sind die Länder am Zug. Bayern und die Bundesregierung argumentieren hier damit, das Betreuungsgeld sei Teil eines Gesamtkonzeptes zur Familienförderung. Stichwort war der gleichzeitig eingeführte Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz – und damit sei der Bund zuständig.

Viele Richter befürchten aber offenbar eine Art Dammbruch, sollte das ohne weiteres durchgehen: Wenn man das grundsätzlich zuließe, «würde das enorme Spielräume für den Bund schaffen», merkte etwa Berichterstatterin Gabriele Britz an. Außerdem könne man mit einem vermeintlichen Gesamtkonzept dann alles bundeseinheitlich regeln, auch die Schulpolitik, merkte ein Richter spitz an. Das Urteil des höchsten deutschen Gerichts wird noch in diesem Jahr erwartet.
Von Diana Niedernhöfer, dpa

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PseudoPolitiker
9 Jahre zuvor

Aus einem Kommentar: „Jeder staatliche Kita-Platz wird mit dem Zehnfachen dessen subventioniert, was unter dem Schlagwort „Betreuungsgeld“ als Trinkgeld zum kläglichen Ausgleich an jene Eltern ausgereicht wird, die sich trotzdem gegen die vorangegangene Zwangsbeglückung entscheiden.

Ja, das Betreuungsgeld ist fragwürdig, aber es ist nicht fragwürdiger als der „Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz“, von dem es abgeleitet wurde. Beide Maßnahmen produzieren „Mitnahmeeffekte“, beide nehmen Bürgern, Steuerzahlern und damit auch Eltern erst einen beträchtlichen Teil ihres Einkommens weg, um sie anschließend per Umverteilung zu einem politisch erwünschten Verhalten zu nötigen.

Darin liegt der eigentliche Skandal, die wahre Grenzüberschreitung. Logisch wäre es demnach, wenn Karlsruhe nicht nur das Betreuungsgeld kippte, sondern Kita-Programme und Fremdbetreuungs-„Rechtsanspruch“ gleich mit.“

Reinhard
9 Jahre zuvor

es wäre schön, noch mehr von dem Verfahren „Kleindiek gegen Kleindiek“ zu erfahren; offenbar fährt er die Linie, sich formal korrekt, inhaltlich aber so schwach zu verhalten, dass die Klage durchkommt, weil es praktisch keine Verteidigung gibt. Es lebe der Rechtsstaat.

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  Reinhard

Der Vertreter der beklagten seite ist aber nicht der Prozessbevollmächtigte. Der ehemalige Staatsrat sitzt jetzt auch nur als Parlamentarischer Staatsekretär für seine Vorgesetzte auf dem Platz des Beklagten.

Egal wie er sich verhält, das BVerfG wird anhand des GG prüfen, ob der Bund überhaupt eine Zuständigkeit beim Betreuungsgeld bzw den gesetzlichen Grundlagen dafür hatte. Die vermutung liegt nahe, dass das BVerfG da anderer Meinung ist als die Bundesregierung. Eigentlich müsste Drehhofer auf dem Platz des beklagten sitzen. Kann er schon einmal üben für die nächste Klahe bezgl. der PKW-Maut.

mestro
9 Jahre zuvor

@dickebank
Wieder mal politisch linientreu unterwegs zur Verharmlosung des dreisten Schelmenstücks von Frau Schwesig, die immer bekennende Gegnerin des Betreuungsgeldes war?
Natürlich ist Ralf Kleindiek als Verteidiger des Betreuungsgeldes vor dem BVerfG eine gezielte Fehlbesetzung durch Frau Schwesig. „Als Staatsrat in Hamburg brachte er die Klage gegen das Betreuungsgeld auf den Weg – als Vertreter der Regierung in Berlin muss er es nun verteidigen: Staatssekretär Ralf Kleindiek. Dabei ist die Haltung des SPD-Mannes zur Familienleistung klar.“
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/profil-ralf-kleindiek-1.2432599
Sie behaupten, er sei unwichtig und egal, wie sich Kleindiek vor dem Verfassungsgericht als Verteidiger des Betreuungsgeldes verhielte. Wollen Sie mich und andere veräppeln?

dickebank
9 Jahre zuvor

Seit wann ist der Vertreter der beklagtenseite deren Prozessbevollmächtigter?

Die zahl der rechtsbeistände, die eine Zulassung am höchsten deutschen Bundesgericht haben, ist eher beschränkt. Ein Herr Kleindiek ist da nicht gelistet.

Wer keinen Plan hat, ist leicht zu veräppeln.