Tragischer Badeunfall – Bewährungsstrafe für 61-jährigen Ex-Lehrer

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KIEL. Für den tragischen Tod einer Zwölfjährigen bei einem Badeunfall in Holtsee (Kreis Rendsburg-Eckernförde) ist ein ehrenamtlicher Betreuer zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Das Kieler Landgericht sprach den Angeklagten am Dienstag der fahrlässigen Tötung schuldig. Der 61 Jahre alte frühere Gymnasiallehrer und Trainer einer Mädchen-Fußballmannschaft handelte demnach im Juli 2012 grob fahrlässig, als er eine Achtjährige huckepack zu ihren Freundinnen auf eine Schwimminsel bringen wollte – ohne weitere Sicherungen wie Schwimmringe oder Armreifen. 

Das Mädchen – es war Nichtschwimmerin und körperlich behindert – geriet nach Feststellung des Gerichts mitten auf dem See in Panik. Dabei umklammerte es den Hals des Mannes so fest, dass er keine Luft mehr bekam und ebenfalls panisch wurde. Als beide zu versinken drohten, schwamm die Zwölfjährige herbei, um zu helfen.

Doch die Zwölfjährige ertrank, weil sich das jüngere Mädchen nun an ihrem Hals festklammerte. Dem 61-Jährigen gelang es zwar noch, die Achtjährige und sich ans Ufer zu retten. Die Zwölfjährige wurde aber erst mehr als eine Stunde später von Rettungstauchern gefunden. Sie trieb zweieinhalb Meter bäuchlings unter Wasser, sagte der Vorsitzende. Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos.

Der Ausflug an den Badesee war eigentlich als Belohnung für ein tolles Fußballspiel der Mädchen gedacht. Sie hatten der Jungsmannschaft nach einem Rückstand von 1:6 Toren noch ein Unentschieden abgetrotzt. Doch dass der Angeklagte dem Drängen der Achtjährigen nachgab und mit ihr in Richtung Badeinsel schwamm, wertete der Vorsitzende Richter als «eklatanten Sorgfaltspflichtverstoß und gravierendes Fehlverhalten»: «Das war ein fataler Fehler, der schreckliche Folgen gehabt hat.»

Nach dem tragischen Geschehen verlor der Angeklagte seine Arbeit, seine depressive Erkrankung verschlimmerte sich, seine Frau ließ sich scheiden, und er selbst wird sozial geächtet, wie der Richter sagte. Für die Mutter der Toten brach eine Welt zusammen: Sie saß von Trauer gezeichnet als Nebenklägerin im Gerichtssaal. Und die damals Achtjährige ist nach Darstellung des Richters in psychiatrischer Behandlung, auch weil sie sich große Selbstvorwürfe macht. Ihre Eltern hatten den Angeklagten angewiesen, sie nur im Nichtschwimmerbereich zu lassen.

Das Gericht betonte, dass der Angeklagte das Unglück hätte vorhersehen können. Er habe objektiv seine Pflichten verletzt, als er durch sein Verhalten nicht nur die Achtjährige, sondern auch die anderen Kinder akut gefährdete.  Zu seinen Gunsten spreche unter anderem sein Geständnis, seine Reue und die überlange Verfahrensdauer. Deshalb gilt auch ein Monat der Strafe als bereits verbüßt. Der Staatsanwalt hatte sieben Monate Bewährungsstrafe, der Verteidiger eine niedrige Geldstrafe gefordert.  dpa

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