Berliner Bildungssenatorin: Mehr Lehrer helfen nicht gegen Unterrichtsausfall

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Mehr Lehrer helfen nach Einschätzung von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) nicht gegen den Unterrichtsausfall an Berliner Schulen. Die zusätzlichen Pädagogen würden nicht im Lehrerzimmer warten, bis sie irgendwo einspringen müssten, sondern wären in den Stundenplänen mit eingeplant, sagte Scheeres am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Es falle daher in jedem Fall etwas aus. Ein Bürgerbegehren setzt sich in Berlin gegen Unterrichtsausfall ein und forderte eine Lehrerausstattung von 110 Prozent an den Schulen. «Das Ziel teile ich, aber dem Instrument stehe ich kritisch gegenüber», sagte Scheeres. dpa

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Will der "Drehtürverbeamtung" einen Riegel vorschieben :Sandra Scheeres (SPD). Foto: Senatsverwaltung Berlin
„Die Lehrer warten nicht im Lehrerzimmer“: Sandra Scheeres (SPD). Foto: Senatsverwaltung Berlin
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sofawolf
8 Jahre zuvor

Die Aussage wundert mich. Natürlich gibt es immer unvorhergesehende Situationen. Das war so, ist so, bleibt so. Aber man kann doch VERSUCHEN, so viel Unterrichtsausfall wie möglich zu vermeiden. Die „beste“ Möglichkeit sind vermutlich Teilzeitkräfte, die in ihren Freistunden eben nicht nach Hause gehen (können, weil ja noch Unterricht folgt) und dann einspringen. Ist natürlich ein bisschen „ungerecht“ gegenüber Vollzeitkräften, die nicht bzw. kaum Vertretung machen können, weil sie keine „Lücken“ haben. Da muss dann unbedingt eien Vergütung der Vertretung erfolgen und irgendwie muss das auch gedeckelt sein. Aber ich habe nur Erfahrungen aus dem Privatschulbereich. Wie läuft das an öffentlichen Schulen?

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

In NRW ist das so geregelt, dass Teilzeitkräfte einen Anspruch auf unterrichtsfreie Tage haben. Das ist eine „kann-regelung“ (also nach maßgabe des Stundenplanes). Wet eine 50%-Stelle hat, dem sind nach Möglichkeit zwei freie Unterrichtstage zu gewähren. D.H., bei 13 bis 15 Stunden Unterrichtsverpflichtung je Woch verteilt auf 3 Tage sind das immer noch 4 bis 5 Stunden je Tag. Das nutzt nichts, um sie als Vertretungsreserve vorzuhalten. Teilzeitbeschäftigte sind ohnehin durch Konferenzen und andere dienstliche Veranstaltungen relativ stärker belastet als Vollzeitkräfte.

Wer eine „Bereitschaft“ möchte, der muss diese Bereitschaftsstunden auch bezahlen.

sofawolf
8 Jahre zuvor

Bei uns z.B. gibt es offiziell praktisch keinen Unterrichtsausfall. Immer übernimmt irgendwer die Stunde, im größten Notfall setzt sich ein Erzieher rein. Allerdings macht der Englischlehrer in seiner Vertretungsstunde keinen Deutschunterricht (wenn er kein Deutschlehrer ist), sondern Englisch. So ist die Stunde zwar nicht ausgefallen, aber Deutsch ist trotzdem ausgefallen. Mir wäre schon geholfen, wenn nicht so viele meiner Stunden für Nicht-Unterrichtliches (Wandertage, Projekttage, Zahnarztprohylaxe, Schriftstellerbesuch etc.) „verbraucht“ werden würden. Sowas erscheint nämlich auch nirgends als „Ausfall“, aber tatsächlich ist mein Unterricht dann jeweils ausgefallen !!!

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Nicht zu vergessen die ganzen Stunden, die von vornherein bei der Unterrichtsverteilungsplanung gestrichen werden müssen, weil die entsprechenden Fachlehrer gar nicht existieren (Mangelfächer).

Was soll der Blödsinn einen Pool von D/GE-Lehrkräften aufzubauen, die eben gut sind Adhoc-Vertretungen zu übernehmen, aber dauerhaft eben auch nicht den Stundenausfall bei Dauervertretungen längerfristig verhinderter Fachkollegn mit anderen fakulten zu ersetzen können.

Wer als SL so dämlich ist einen M/PH-Lehrer im Vertretungspool sitzen zu lassen und ihn eben nicht für den regulären Unterricht einzusetzen, der gehört seines Amtes entbunden.

Plaudertasche
8 Jahre zuvor

Ich unterrichte in Bayern an einer sehr großen Schule (1200 Schüler). Unsere ambitionierte Schulleitung versucht, jeden Unterrichtsausfall zu vermeiden – an sich ein rühmliches Unterfangen, das aber heftige Konsequenzen nach sich zieht.
Jede Vollzeitlehrkraft hat drei Bereitschaftsstunden. Die Wahrscheinlichkeit, diese auch mal frei zu haben, ist gleich Null. Somit habe ich beinahe täglich durchgängig Unterricht. Das schlaucht – schon im gesunden Zustand.
Früher habe ich mich bei leichter Krankheit auch mal in die Schule begeben: vier Stunden schaffe ich schon irgendwie.
Heute weiß ich, dass ich, wenn ich hingehe, mindestens 6 oder 7 Stunden durchgängig habe, was ich schlichtweg nicht schaffe. Also bleibe ich zu Hause.
So scheint es auch anderen zu gehen: Die Krankheitsrate schnellt nach oben.
Die Konsequenz: Es sind nicht mehr genug Lehrer für Vertretungen da – aber ausfallen darf nichts! Was sagt denn da das Ministerium!
Also das nächste Instrument: Mitführungen!
Man hat also nicht eine Klasse in Vertretung sondern zwei gleichzeitig, was bei uns meinst 60 Schülern entspricht. Entweder man rennt zwischen zwei Räumen hin und her oder man hat 60 Kinder in einem Raum. Dass man als Lehrer nach so einer Stunde durch ist, ist wohl klar – es sei denn, man legt den lieben Kleinen einen Film ein – pädagogisch wertvoll natürlich…
Noch heftiger: Man bekommt die Mitführung der unversorgten Klasse gleichzeitig zum eigenen Regelunterricht. Dann schafft man nicht mal seinen eigenen Unterricht vernünftig.

Ich bin erst seit 10 Jahren Lehrerin, aber diese Methoden, die Entfallzeiten zu vermeiden, machen mich krank und treiben mich in den Burnout.

Abhilfe gegen Entfall bieten bei mir zwei Dinge:
1) ein gesundheitlich stabiles Kollegium, das man zum Beispiel durch Ausschalten alller zusätzlicher Belastungen und durch ein Verkleinern der Klassenstärken (also doch mehr Lehrer!) erreicht
2) bezahlte Reserven, die in den Stunden Unterricht machen können und ihre Bereitschaft bezahlt bekommen.

ysnp
8 Jahre zuvor
Antwortet  Plaudertasche

Ich unterrichte ebenfalls in Bayern an einer Schule mit ca. 500 Schülern und habe pro Woche eine Verfügungsstunde, die im Schnitt im Schuljahr 3-4 mal eingefordert wird. Durch mobile Reserven, die im Grund- und Mittelschulbereich zur Verfügung stehen, können Unterrichtsausfälle gut abgefangen werden. Schwieriger wird es bei Ganztagesklassen, wenn ein Lehrer dort auf Fortbildung ist, muss einer vom Kollegium einmal den Nachmittag übernehmen, das triff einen ca. 1x im Schuljahr.
@ Plaudertasche: Mehrarbeit von mehr als 3 Unterrichtsstunden im Monat muss in Bayern abgegolten werden, zuerst einmal mit Ausgleichsstunden. Allerdings muss man das beantragen. Viele Lehrer machen das nicht, doch es ist ihr gutes Recht.
http://www.km.bayern.de/suche.html?u=1&t=9999&m=1&s=mehrarbeit&x=0&y=0&t=9999
Durch Googeln findet man noch ein anderes Dokument.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

… aber nur für tatsächlich entrichtete Mehrarbeit. Deputat 28 WS, Mehrarbeit für Vertretungseinsatz 7 WS, Minderarbeit wegen Entfall von Lerngruppen 5 WS, bleiben unter dem Strich 2 WS Mehrarabeit. Foglich gibt es keine MAV.

Plaudertasche
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ysnp
Klar bekommen wir unsere Zusatzstunden bezahlt. Aber das wiegt die psychische und körperliche Belastung in keinster Weise auf.

Einen zeitlichen Ausgleich??? Ja wie denn, wenn kein Unterricht ausfallen darf??? Ist eine Klasse wirklich mal auf Ausflug, dann muss ja die Begleitlehrkraft vertreten werden. Wie sollte das also funktionieren?

ysnp
8 Jahre zuvor
Antwortet  Plaudertasche

In diesem Zusammenhang würde mich einmal interessieren, in wie weit solche übermäßigen Vertretungen rechtens sind. Irgendwo muss es eine Grenze geben. Mich wundert, dass die Mehrarbeiten so ohne Weiteres genehmigt werden. Vielleicht sollte man einmal den Personlarat auf den Plan rufen.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  Plaudertasche

Es gibt keine Obergrenze (zumindest hier in NRW), es steht nirgendwo, dass neben dem üblichen Deputat nicht mehr als x Stunden Mehrarbeit geleistet werden dürfen. Nur der Schulleiter/die Schulleiterin hat eine Fürsogepflicht gegenüber ihren Lehrkräften. Notfalls eine Remonstration wegen dieser Fürsorgerechtsverpflichtung bei der Aufsichtsbehörde einreichen.

Grundschulkollegin
8 Jahre zuvor

Soweit mir bekannte Vorbilder :

1. Dänemark: dort werden mehr Lehrer als benötigt eingestellt – eine Anzahl von ihnen als sogen. Springer im Bereitschaftsdienst. Sobald eine Schule erfährt, dass sich die Fehlzeit einer Kollegin/Kollege über eine Woche hinauszieht, greift die Schulleitung zum „roten Telephon“ und erhält Ersatz für die benötigte Dauer. (In Berlin: Wartezeit dafür: 3 – 6 Monate, sogar für 1. Klassen!)
2. Industrie, z.B. VW: auch hier ist eine mindestens 110%ige Anstellung von Arbeitskräften üblich, um Krankenausfälle abzufedern.

Für den Lehrerberuf – egal welcher Stufe – sollte eine ähnliche Regelung (wie in Arbeitskräfte abhängiger Industrie) längstens normal sein, denn: es sind zumeist Frauen in diesem Beruf, die bekanntlich durch Schwangerschaften & Familien-Doppelbelastungen mehr „Ausfälle“ haben als Männer. ( Dass männl. Kollegen mit gleicher Ausbildung & Tätigkeit z.B. in Berlin grundsätzlich ein höheres Grundgehalt haben, wird ja auch mit ihrer statistisch geringeren Fehlzeit begründet.)

xxx
8 Jahre zuvor

ich meine in nrw sind 105% lehrerbesetzung üblich. nur dass natürlich nicht jeder lehrer einer schule in jeder klasse für jedes fach eingesetzt werden kann.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Sind Sie sicher, dass kein Zahlendreher ist und eigentlich 501% heißen sollte?

Spaß beiseite, es gibt im regelfall nicht einmal eine 100%-ige Besetzung. Zur Zeit ist der Klopfer, dass sich die weiterführenden Schule den Stellenüberhang an den GY in NRW anrechnen lassen müssen., da die Stellen ja von der Politik im system belassen werden sollen.

Der Trick man zählt die Schülerlein, die im Schuljahr 2015/16 an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in jedem Regierungsbezirk vorhanden sein werden. Es werden die bekannten Relationen (Schüler/Lehrer) genommen und die Zahl der Soll-Stellen berechnet. Die Differenz zu den Ist-Stellen wird ergänzt. Der Bedarf wird also nicht mehr schulformspezifisch erfasst. Gibt dann eben 3 Schulen mit 110% und 4 Schulen mit 90% Lhererversorgung, weil im Mittel ist das nicht einmal so schlecht, die haben nämlich durchschnittlich eine 96,6%-ige Lehrerversorgung:)

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

genau. 105% planstellen nach ihrer methode berechnet sind das politisch vorgegebene und durvh einfache berechnung auch erreichbare ziel, wegen g8 sind urplötzlich viele gymnasien überbesetzt.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Nur diese Berechnungsmethode geht zu Lasten aller anderen Schulformen. Im Normalfall würde man sagen, dann solle die Bez–Reg doch zumindest Lehrkräfte mit einem Teil ihres Deputates an Schulen der gleichen Geminde abordnen, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen über- und unterbesetzten Schulen.

Gegen eine solche Abordnung muss man nur Klage erheben beim zuständigen VG und die sache ist erledigt. Es kann objektiv nicht begründet werden, warum die Abordnung Kollegen X trifft und nicht Kollegen Y, vorallem dann nicht, wnn beide objektiv die gleichen bedingungen für eine Abordnung haben.

Ich kenne eine Schule, an der auf der Grundlage der genehmigten stellen nur 4 von 9 für eine 100%-ige Unterrichtsversorgung benötigten Planstellen besetzt werdebn dürfen. Ob sie sich de facto auch besetzen lassen, sei einmal dahin gestellt. Bei 100 Vollzeitplanstellen sind fünf fehlende Kollegen, dann ein Zwanzigszel der belegschaft, deren fehlen erst einmal ausgeglichen werden muss.

20 mal 25,5 WS durch 19 ergibt abzüglich des Pflichtdeputates 1,25 WS Mehrarbeit a priori, wenn nicht in die Stundentafel eingegriffen wird. D.H. Sollstunden gestrichen werden müssen, da die ca. 130 WS der fehlenden Lehrkräfte erst einmal ersatzlos entfallen. In jedem Jahrgang der SekI müssen voraussichtlich 20 WS zusammen gestrichen werden – also 3 bis 4 Stunden je Klasse.

Das gute dabei ist aber, dass diese Stunden, die wegen fehlender Lehrer gar nicht gegeben werden können, nicht als Entfallstunden angegeben werden müssen. Entfallstunden sind ja nur Stunden, die abweichend vom gültigen (Ist-)Stundenplan der Schüler, nicht gegeben werden.

Um auf Ihr Gymnasialbeispiel zuück zu kommen; war ein GY vor G8 zu 100% mit Lehrkräften versorgt, dann hat es durch Wegfall eines Jahrganges jetz eine Lehrerabdeckung von rund 110%. Da in der regel Schulen eine Versorgung von um die 94% haben, kommen die GY jetzt auf die von Ihnen angeführten 105%.

Quarks
8 Jahre zuvor

Durch eine andere Arbeitszeitenregelung, z.B. Präsenzzeiten wäre hier leichter Abhilfe zu schaffen. Die Rahmenbedingungen müssten dann jedoch geboten werden (Lehrerarbeitszimmer mit Ausstattung).

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  Quarks

Bemessungsgrenze bleibt aber das Unterrichtsdeputat von 25.5 bzw. 28 Wochenstunden.

Präsenszeit bedeutet 5 mal 8 Zeitstunden Anwesenheit, das sind 40 Stunden in der Woche,: ziehen Sie davon die knapp 20 Zeitstunden für den Unterricht ab, dann bleiben 20 Zeitstunden für die Bereitschaft. Bereitschaftsdienste müssen aber bezahlt werden. Bei hohem Krankenstand müssen also viele der bereitschaftsstunden dann als Vertretungsunterricht gegeben werden. Was ist mit der sonstigen Arbeit, die dann nicht erledigt werden kann. Muss die gesondert über mehrarbeit abgerechnet werden oder gibt es dafür wie in anderen Wirtschaftszweigen oder im sonstigen ÖD einen Freizeitausgleich?

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

ceterum censeo – dass die Einführung von Präsenszeiten seitens der tarifbeschäftigten sehr wünschenswert wäre. Endlich müssten die Arbeitgeber anerkennen, dass die tarifbeschäftigten Lehrkräfte eine kürzere Wochenarbeitszeit (38,5) hätten als die verbeamteten Lehrkräfte (41) wie in den anderen Bereichen des ÖD.