Hesse gegen Anhebung der Erzieherinnen-Gehälter auf Grundschullehrerniveau

12

SCHWERIN. Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Birgit Hesse mahnt die Gewerkschaft Verdi zum Maßhalten bei den Tarifforderungen für Erzieherinnen.

Hesse (SPD) hat an die Gewerkschaft appelliert, von ihrer Maximalforderung nach zehnprozentiger Tarifsteigerung für Erzieher Abstand zu nehmen und so den Weg zu einer Einigung zu ebnen. «Die Leistungen der Kita-Mitarbeiter müssen auch finanziell Anerkennung finden. Ihre Gehälter aber auf das Niveau von Grundschullehrern anzuheben, das würde den Rahmen sprengen», sagte Hesse.

Die Leistungen der Kita-Mitarbeiter müssten auch finanziell Anerkennung finden, meint Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Birgit Hesse. Doch die Zuschüsse des Landes sind begrenzt. Foto: Thomas Pompernigg/Flickr (CC BY-SA 2.0)
Die Leistungen der Kita-Mitarbeiter müssten auch finanziell Anerkennung finden, meint Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Birgit Hesse. Doch die Zuschüsse des Landes sind begrenzt. Foto: Thomas Pompernigg/Flickr (CC BY-SA 2.0)

Das Land habe seine Zuschüsse gedeckelt, mit Blick auf Tarifsteigerungen im Kita-Gesetz aber eine jährliche Anhebung um zwei Prozent verankert. «Die Mehrkosten eines Einkommenssprungs, wie er jetzt gefordert wird, würden bei den Kommunen und bei den Eltern hängen bleiben», machte Hesse deutlich und verwies auf die vielfach klammen Kassen der Städte und Gemeinden und das allgemein niedrige Einkommensniveau in Mecklenburg-Vorpommern.

Anzeige

Etwa 16 Prozent der Kindertagesstätten im Nordosten seien noch in kommunaler Trägerschaft und die Bezahlung nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes würde den Mitarbeitern ein solides Einkommen sichern. «Wird der Bogen überspannt, könnten sich wegen der rapide wachsenden Kosten auch die letzten Kommunen im Land von ihren Kitas trennen», warnte Hesse.

Bundesweit werden seit etwa zwei Wochen kommunale Kindertagesstätten bestreikt. Verdi will damit durchsetzen, dass die Erzieher tariflich um mehrere Stufen höher eingruppiert werden. Die kommunalen Arbeitgeber halten das aber für die bundesweit 240 000 Beschäftigten für nicht finanzierbar. (dpa)

zum Bericht: Bundestagsabgeordnete ermutigen streikende Erzieherinnen

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

12 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Küstenfuchs
8 Jahre zuvor

Dies bringt mich richtig in Wallung:
„Die Mehrkosten eines Einkommenssprungs, wie er jetzt gefordert wird, würden bei den Kommunen und bei den Eltern hängen bleiben“

Ja Frau Ministerin, das stimmt. Aber das ist doch kein Argument gegen unfaire Bezahlung! Die Leute arbeiten für euch, also bezahlt sie entsprechend fair. Dafür müsste eine SPD-Ministerin doch volles Verständnis aufbringen.

sofawolf
8 Jahre zuvor

@ Küstenfuchs, so sehr ich ebenfalls für faire Bezahlung bin, so sehr frage ich mich doch, was faire Bezahlung ist und woran sie gemessen werden soll ?!? Werden Frisöre, Bäcker, Schuhverkäufer fair bezahlt? Ist fair nur einfach „viel“? Wo ist die Grenze? Wer legt sie fest und warum? Darauf hätte ich gerne mal eine Antwort?

Eine Politik nach dem Motto „mehr Netto vom Brutto“ MUSS zwangsläufig dazu führen, dass der Staat immer weniger Geld zur Verfügung hat – für seine Aufgaben, darunter für die Bezahlung der Gehälter seiner Angestellten (und Beamten). Oder der Staat holt es sich an anderer Stelle zurück.

sofawolf
8 Jahre zuvor

PS (der Staat holt sich das Geld an anderer Stelle zurück): Genau das geschieht ja seit Jahren: Immer weniger Angestellte / Beamte im öffentlichen Dienst = weniger Polizei, weniger Behördenmitarbeiter (= längere Wartezeiten), steigende Gebühren, schließende / geschlossene Jugendfreizeiteinrichtungen, kulturelle Einrichtungen; Einsparugen / Kürzungen bei sozialen Leistungen; Auslagern (Privatisierungen) staatlicher Aufgaben = immer verbundenen mit geringeren Gehältern der dort dann Arbeitenden (Ist das fair???).

Wollen wir das?

dickebank
8 Jahre zuvor

Wenn die öffentlichen arbeitgeber sich einmal an ihre eigenen Eingruppierungsmerkmale hielten. Die eingruppierung von Erzieherinnen sind auf der Grundlage eines anforderungsprofiles von „anno Schnee“ erfolgt. Die neu hinzu gekommenen Aufgaben werden dabei nicht berücksichtigt.

Bei der Polizei hat man – hier in NRW – vor einigen Jahren z.B. den mittleren dienst bei der Lamdespolizei im Wach- und wechseldienst quasi abgeschafft. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen ist mittlerweile ein bachelorabschluss an einer der polizeihochschulen im lande Voraussetzung für die Einstellung bzw. verwendung auf einer Kommissarstelle.

Gleiches Problem bei SekI-Lehrkräften. Einstellunsgvoraussetzung für den gehobenen Dienst ist der FH- bzw. heute der Bachelor-Abschluss. SekI- und Primarstufen-Lehrkräfte haben ein Erstes StEx bzw. heute einen Master-Abschluss, werden aber dennoch nicht in den höheren Dienst übernommen. Im gegensatz zu den StR dürfen sie die hauptlast der Inklusion stemmen, wird bei der Eingruppierung aber nicht berücksichtigt.

Staatlich anerkannte erzieherinnen erhalten dann eine Grundvergütung, wie sie den Feldwebeln der BW entspricht. In den letzten jahrzehnten sind die unteren Eingruppierungstatbestände (einfacher Dienst) immer weiter entfallen, so dass heute die spreizung in den Besoldungs-/Entgelttabellen nicht mehr passt

sofawolf
8 Jahre zuvor

Ahh, das ist ein Argument, wenn die Ausbildungsvoraussetzungen für einen Beruf angehoben worden sind – auch wenn es für mich nicht grundsätzlich die Frage klärt, welche Arbeit warum wie bezahlt wird. Aber die Ausbildung, die man dafür absolvieren muss, ist EINES von möglichen Kriterien bzw. sollte es sein.

sofawolf
8 Jahre zuvor

Wenn allerdings Erzieher genauso wie Grundschullehrer verdienen wollen, dann sollten sie auch eine vergleichbare Ausbildung absolvieren müssen. Ist das schon so? Ich kenne mich nicht damit aus. Ich höre und lese nur, dass Grundschullehrer wiederum genauso verdienen wollen wie die Lehrer der weiterführenden Schulen. So werden dann alle künftig wie Gymnasiallehrer bezahlt? Ich bin nicht dagegen, aber ich frage wiederum, woher nehmen wir das Geld dafür? Sozialleistungen kürzen? Steuern erhöhen? Dann ist das am Ende womöglich ein Nullsummenspiel ???

ysnp
8 Jahre zuvor

http://www.erzieherin-ausbildung.de/content/gehalt-verdienst-erzieherin
Ist dieser Verdienst wirklich so schlecht? Jede Berufsgruppe kann gerne mehr Geld fordern, wenn sie sich unterbezahlt fühlt. Allerdings kann ich mich nicht damit identifizieren, wenn sich Erzieher mit Grundschullehrern vergleichen, denn da besteht noch ein großer Unterschied. So können z.B. viele Grundschullehrer auch an einer Hauptschule unterrichten und müssen das auch – zudem sind Hauptschullehrer und Grundschullehrer gehaltmäßig fast gleich gestellt. Trauen sich Erzieher das Unterrichten zu?
Lehrer und Erzieher haben ein anders geartetes Arbeitsfeld. Lehrer sind immerhin noch Lehrer. Beide Berufe haben in ihrer Ausbildung (man denke hier auch an die fachwissenschaftlichen Komponenten) und Ausübung noch wesentliche Unterschiede, wenngleich sie sich in den Erziehungsfeldern überschneiden.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Ja und? Was haben den ein Lehrer und ein Hauptmann und ein Regierungsoberamtsrat gemeinsam? Mit Sicherheit nicht die Ausbildung und erst recht nicht vergleichbare Tätigkeiten.

ysnp
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Eben! Dann sollte man spezifisch für sein Berufsspektrum mehr Geld fordern und nicht eine Berufsgruppe nennen, denn die Aussage war ja, dass man im Prinzip Ähnliches macht wie Grundschullehrer und deswegen die Lohnerhöhung gerechtfertigt sei.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

ein grundschullehrer möchte kinder unterrichten und keine pubertierenden jugendlichen.

ysnp
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Richtig. Ich bezog mich mit der Aussage auf die vergangene Praxis (Ausbildung) und die aktuelle Praxis (Einsatz) der mir bekannten südlichen Bundesländer. An Grund- und Hauptschulen ist ein schulartübergreifender Einsatz möglich, ebenso auch als Vertretungslehrkraft.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

In NRW gab es den Trend nur noch für zwei unterschiedliche Lehrämter zu plädieren. Zum einen GHR und zum anderen GY/BK; bei GHR gab es den Schwerpunkt Grundschule und die „eierlegende Wollmilchsau“ GHR (HRGe), der prinzipiell von Jhg. 1 bis Jhg. 10 unterrichten darf.

Die Eingruppierungsordnungen für die Sozial- und Erziehungsberufe müssten entsprechend den heutigen Umständen dringend überarbeitet werden. Sie sind ja auch bei den sonstigen Verwaltungskräften angepasst worden als von Schreibmaschine auf Textverarbeitungsprogramme umgestellt worden ist.

In den erziehungsberufen ist die unterste Stufe die Kinderpflegerin, dann die Erzieherin, die staatlich geprüfte Erzieherin und die Soziaöpädagogin.

Der derzeitige Streit Liegt zwischen den Einstufungskriterien der staatlich geprüften erzieherin und dem Bachelor-Abschluss in Sozialpädagogik. Ersteres wird als Ausbildungsabschluss Zweiteres als Studienabschluss eingestuft. Innerhalb des europäischen Referenzrahmens wird der staatlich Geprüfte aber auf die gleiche Stufe gestellt wie ein Meister oder Techniker oder Fachwirt gestellt, vergleichbar dem BA.