15-Jähriger verklagt Mitschüler nach Stuhlwegziehen – 1.400 Euro Schmerzensgeld gefordert

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HANNOVER. Ein 15-Jähriger hat einen Mitschüler auf die Zahlung von 1400 Euro Schmerzensgeld verklagt, weil dieser ihm kurz vor Unterrichtsbeginn den Stuhl weggezogen haben soll. Der Neuntklässler aus Hannover fiel laut der Klage aufs Steißbein und schlug mit dem Kopf auf dem Boden auf, wie das Amtsgericht mitteilte. Weil er vor Schmerzen nicht mehr habe aufstehen können und außerdem an der sogenannten Bluter-Krankheit leide, sei er für drei Tage in eine Klinik gekommen. Da er längere Zeit nur habe stehen oder liegen können, habe er auch einen geplanten Osterurlaub absagen müssen. Der Fall wird Ende Juli verhandelt (Az: 465 C 15083/14).

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Eine Zivilklage auf Schmerzensgeld hat nach Schulunfällen laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn der Schüler vorsätzlich gehandelt hat. In der Regel springt die gesetzliche Unfallversicherung nach folgenschwerem Unfug in der Schule ein, um Schüler vor langwierigen finanziellen Folgen zu bewahren. dpa

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dickebank
8 Jahre zuvor

Weil bei Vorsatz der Gemeindeunfallversicherungsverband die Kostendeckung für die Heil- und Behandlungskosten verweigert. Soll der Geschädigte die Kosten dann auch noch selbst targen?