Muss Baden-Württemberg bald das Schulgeld der Privatschüler zahlen?

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STUTTGART. Der Rechtsstreit zwischen einer Nürtinger Waldorfschule und dem Land Baden-Württemberg dauert nunmehr fünf Jahre. Die Schule fordert höhere staatliche Zuschüsse, so dass die Eltern kein Schulgeld mehr zahlen müssten. Am Montag tagt der Staatsgerichtshof, Das Urteil könnte mehrere hundert Privatschulen im Südwesten betreffen und das Land finanziell stark belasten.

Der Dauerzwist über die angemessene staatliche Finanzierung nicht-öffentlicher Schulen im Südwesten landet am Montag vor dem Staatsgerichtshof Baden-Württemberg. Eine Waldorfschule aus Nürtingen (Kreis Esslingen) hat Verfassungsbeschwerde gegen das Land eingelegt, um eine höhere Förderung und damit den Verzicht auf Schulgeld zu erreichen. Letzteres müssen die Eltern zahlen.

Der Besuch einer Privatschule kann ganz schön auf’s Portemonnaie gehen. Muss bald das Land Baden-Württemberg einspringen? Foto: FuFuWolf / flickr (CC BY 2.0)
Der Besuch einer Privatschule kann ganz schön auf’s Portemonnaie gehen. Muss bald das Land Baden-Württemberg einspringen? Foto: FuFuWolf / flickr (CC BY 2.0)

Dem war ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) und dem Bundesverwaltungsgericht vorausgegangen, das den Fall Ende 2011 wieder an den VGH in Mannheim zurückverwies. Dieser hatte dann in anderer Zusammensetzung als 2010 ein Schulgeld von im Schnitt 150 Euro pro Monat als noch angemessen und die staatlichen Zuschüsse für Privatschulen dementsprechend als ausreichend erachtet.

Das Urteil des Staatsgerichtshofs, das als Grundsatzbeschluss zu Privatschulfinanzierung und Schulgeldfreiheit gilt, soll spätestens im Juli dieses Jahres fallen. Nach Auffassung des Landesverbandes Deutscher Privatschulen könnte das Urteil dazu führen, dass im Extremfall alle Privatschüler kein Schulgeld mehr zahlen müssen oder das Land die Schulgeldfreiheit für einzelne Kinder aus sozial schwachen Familien finanziell ausgleichen muss.

Betroffen von dem mündlichen Verfahren am Montag in Stuttgart sind mehrere Hundert private Schulen im Südwesten. Die Zahl der Waldorfschulen beziffert das Statistische Landesamt auf 58 (2013).

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Das Land ersetzt Privatschulen nach deren Angaben derzeit durchschnittlich 75 Prozent der Kosten eines Schülers an öffentlichen Schulen. Dass das Land den vollen Ausgleich vorenthalte, wertet die Nürtinger Schule als Verstoß gegen Artikel 14 der Landesverfassung. Demnach sind Unterricht und Lernmittel an den mittleren und höheren öffentlichen Schulen unentgeltlich. Dies müsse auch für private, als pädagogisch wertvoll anerkannte Schulen gelten. Befreiten Privatschulen Familien von Schulgeld, haben diese laut Landesverfassung «Anspruch auf Ausgleich der hierdurch entstehenden finanziellen Belastung». Mit ihrer Beschwerde greift die Waldorfschule auch das baden-württembergische Privatschulgesetz an.

Eine fast identische Regelung wie Artikel 14 in der Landesverfassung hat nur Sachsen. Dort waren Kläger im Oktober 2013 mit einer Verfassungsbeschwerde erfolgreich gewesen.

Neben den beiden Parteien – der Landesregierung, vertreten durch den Heidelberger Staatsrechtler Bernd Grzeszick, und die Rudolf-Steiner-Schule Nürtingen – werden auch andere Betroffene gehört. Darunter sind der Landeselternbeirat, die Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg, das Evangelische Schulwerk Baden und Württemberg und die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen. (dpa)

zum Bericht: Während die Politiker um das Schulsystem streiten, boomen die Privatschulen
zum Bericht: Privatschulen fühlen sich massiv benachteiligt

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2 Kommentare
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Dietmar Ferger
8 Jahre zuvor

Der Begriff „Privatschule“ ist in den meisten Fällen schlichtweg falsch.
Richtig wäre, (nicht mehr) zu unterscheiden zwischen Schulen in kommunaler, kirchlicher und freier Trägerschaft, wobei die „freie Trägersschaft“ eine gemeinnützige sein muss, wie es bei den Waldorfschulen i.d.R. der Fall ist, die ja meist von einem gemeinnützigen Verein oder einer gemeinnützigen gensosenschaft, also von Bürgerengagement, getragen werden.
Es bleiben noch Schulen die von nicht gemeinnützigen Trägern geführt werden, also Schulen in kommerzieller Trägerschaft – hier ist zu prüfen, wie weit sie grundgesetzkonform sind, also nicht nach dem Einkommen der Eltern selektieren.
Es ist nicht einzusehen, warum Schulen, die aus dem Engagement der Kirche oder dem ehrenamtlichen Engagement der Bürgerinnen und Bürger entstanden sind oder entstehen, benachteiligt werden gegenüber von Schulen in kommunaler Trägerschaft, so lange sie die Grundwerte des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates anerkennen und dementsprechend ihre Unterrichtsinhalte ausrichten. Eine Zensur darf hier nur bei grober Verletzung der Grundlagen unserer Demokratie stattfinden.

Reinhard
8 Jahre zuvor
Antwortet  Dietmar Ferger

Das klingt vernünftig. In den Niederlanden, so las ich, ist es wohl schon so.