HANNOVER. Nach dem Lüneburger Arbeitszeit-Urteil braucht die niedersächsische Landesregierung dringend neue Lehrer. Bis die zusätzlichen 740 benötigten Stellen besetzt sind, wird noch einige Zeit vergehen. Für die Zwischenzeit will Kultusministerin Heiligenstadt gemeinsam mit den Lehrerverbänden Lösungen finden.
Das Kultusministerium möchte nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Unterrichtszeit 150 Lehrerstellen zeitnah besetzen. Die Positionen seien bereits ausgeschrieben, sagte eine Sprecherin des Ministeriums in Hannover. Insgesamt fehlen im Land rund 740 Stellen. Neben den Ausschreibungen solle außerdem mehr auf bereits vorhandene Teilzeitkräfte zurückgegriffen werden.
«Sicher wird es schwierig, die 740 Stellen mit den Bewerbern adäquat zu besetzen», sagte Torsten Glaser vom Referat für Unterrichtsversorgung. Man müsse deshalb auch mehr mit den bereits vorhandenen Arbeitskräften planen. Sie könnten auf freiwilliger Basis die eine Stunde Arbeitszeit beibehalten, sagte die Ministeriumssprecherin. Hier könne man sich ein Konzept mit Arbeitszeitkonto vorstellen, um die Mehrarbeit der Lehrkräfte festzuhalten.
«Das Oberverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil juristisches Neuland betreten», sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD). Dadurch werde Rechtsgeschichte geschrieben – auch das Ministerium sei vom Ausgang des Prozesses überrascht gewesen. Zunächst wolle man jedoch die schriftliche Begründung des Urteils abwarten. Bisher habe man im Kultusministerium noch nicht entschieden, ob eine Beschwerde eingelegt werden soll, weil das Gericht eine Revision nicht zugelassen hat.
Für Mitte kommender Woche seien Gespräche zwischen Heiligenstadt und den Lehrerverbänden geplant. Die Ministerin habe eine für kommende Woche geplante Polenreise abgesagt, um in internen Gesprächen neue Konzepte zu erörtern, erklärte ihre Sprecherin. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte am Dienstag entschieden, dass die von Rot-Grün eingeführte einstündige Erhöhung der Unterrichtszeit für die niedersächsischen Gymnasiallehrer verfassungswidrig ist. (dpa)