Weil Tarif nicht übertragen wird: GEW ruft verbeamtete Lehrer in Hessen zum Streik auf

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WIESBADEN. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat verbeamtete Lehrer in Hessen für den kommenden Dienstag, 16. Juni, zu einem Warnstreik aufgerufen. Hintergrund: Die schwarz-grüne Landesregierung lehnt offenbar weiterhin eine Übertragung des Tarifergebnisses für die angestellten Beschäftigten ab.

In Hessen wird um die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten gerungen. Foto: GEW
In Hessen wird um die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten gerungen. Foto: GEW

Die Gehälter der angestellten Beschäftigten des Landes Hessen steigen rückwirkend zum 1. März 2015 um zwei Prozent, und sie werden zum 1. April 2016 nochmals um 2,4 Prozent angehoben. „Direkt nach dem Tarifabschluss hat der hessische Innenminister Peter Beuth in alle Mikrofone verkündet, dass die schwarz-grüne Koalition weiterhin nicht beabsichtigt, das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Hessen wäre damit das einzige Bundesland, in dem die Besoldung für 18 Monate eingefroren werden soll“, heißt es nun seitens der GEW.

„Damit sollen wir erneut von der allgemeinen Gehaltsentwicklung abgehängt und unsere Einkommen auf Dauer drastisch abgesenkt werden. Hinzu kommt, dass bereits das Tarifergebnis der Verhandlung aus dem Jahr 2009 den Beamtinnen und Beamten in einem wichtigen Punkt vorenthalten wurde. Die 40-Stunden-Woche gilt nur für die Tarifbeschäftigten. Die Beamtinnen und Beamten in Hessen haben mit der 42-Stunden-Woche damit die höchste Arbeitszeitverpflichtung in Deutschland, die Lehrkräfte die höchsten Stundendeputate.“ Und weiter: „Das, was wir gerade erleben, ist der Versuch einer dauerhaften Abwertung unserer Profession als Lehrende. Das wollen wir uns nicht bieten lassen.“

Aus diesem Grund habe der GEW-Landesvorstand beschlossen, für einen eintägigen Warnstreik der  Lehrer am 16. Juni 2015 in Wiesbaden zu mobilisieren, sollte die hessische Landesregierung nicht das Tarifergebnis auf ihre Beamten übertragen. Voraussetzung für den Streik sei ein Quorum von 3000 streikbereiten Kollegen. Gegenüber der „Bild“-Zeitung rechtfertigte GEW-Landesgeschäftsführer Ulrich Märtin den für Beamte verbotenen Streik.  „Das Streikrecht ist ein Menschenrecht”, betonte er – und rief die Kollegen zum Rechtsbruch auf: „Bislang war die schärfste Sanktion der Schulbehörden für Warnstreikteilnehmer eine sogenannte Missbilligung. Die wurde aber nach zwei bis drei Jahren wieder aus der Personalakte entfernt.“ News4teachers

Zum Kommentar: Streikrecht für verbeamtete Lehrer? Ein zweischneidiges Schwert

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