Gemeinde in Baden-Württemberg scheitert mit Klage auf Gemeinschaftsschule

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STUTTGART. Sie ist das bildungspolitische Leuchtturmprojekt von Grün-Rot: die Gemeinschaftsschule. Doch nicht jeder Antrag darauf hat Erfolg. Denn die Schulen müssen auch überlebensfähig sein. Die Geister scheiden sich daran, was das bedeutet.

Erneuter Rückschlag für die Gemeinde Igersheim: Sie ist mit ihrer Klage gegen das Land Baden-Württemberg auf Gründung einer Gemeinschaftsschule zum zweiten Mal gescheitert. Das Verwaltungsgericht Stuttgart sieht keinen Rechtsanspruch auf Einrichtung der begehrten Gemeinschaftsschule an der Johann-Adam-Möhler-Schule, einer Grund- und Hauptschule – auch nicht zum Schuljahr 2015/16. Sie erfülle das Kriterium des Schulgesetzes nicht, dass für eine Gemeinschaftsschule eine Mindestschülerzahl von 40 in den Eingangsklassen langfristig prognostiziert werden kann, argumentierte die 12. Kammer.

Mit falschen Zeugnissen zur Lehrerstelle: Die Staatsanwaltschaft Landau klagte den Mann nun an. Foto: mcschindler/Flickr
Zwei Gemeinden streiten sich um Zuständigkeiten – die Schüler haben das Nachsehen. Foto: mcschindler/Flickr

Der Schulträger aus dem Main-Tauber-Kreis, der bereits vor einem Jahr vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit einem Antrag für 2013/14 unterlegen war, kann Berufung einlegen. Die Kommune will nach Angaben ihres Bürgermeisters Frank Menikheim (Freie Wähler) noch klären, ob sie durch die Instanzen gehen will. Der Gemeinderat werde voraussichtlich im August dazu einen Beschluss fällen. Allerdings will sie ihr Anliegen unter keinen Umständen ad acta legen: Nach Worten von Menikheim hat die Gemeinde bereits einen neuen Antrag auf eine Gemeinschaftsschule für 2016/17 gestellt.

Die Gemeinde sehe sich durch eine Prognose des Regierungspräsidiums Stuttgart bestätigt, nach der in der Region, die durch Igersheim, Assamstadt und Bad Mergentheim definiert wird, 98 Gemeinschaftsschüler infrage kämen: 47 davon entfallen demnach auf Igersheim. Nun sind in dieser Zahl auch 23 Schüler von Bad Mergentheim enthalten, was das Verwaltungsgericht als nicht zulässig erachtete. Auch Bad Mergentheim stemmte sich bislang gegen diese Anrechnung und störte – so Menikheim – den «interkommunalen Frieden».

Deshalb scheiterte für diesen Raum auch die Regionale Schulentwicklung, in der zwischen Schulbehörden und Gemeinden die künftige Schulversorgung festgelegt wird. «In einem Gebiet mit 30 000 Einwohnern gibt es für die jungen Menschen keine Gemeinschaftsschule in zumutbarer Entfernung», bemängelte Menikheim.

Beim neuen Antrag von Igersheim habe Bad Mergentheim, das seinerseits für 2016/17 eine Gemeinschaftsschule beantrage, allerdings grünes Licht für die Anrechnung seiner Schüler gegeben. dpa

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dickebank
8 Jahre zuvor

Bleibt die Variante eines Zweckverbandes als Schulträger. Wenn zwei benachbarte Geminden die erforderliche Schülerzahl jede für sich genommen nicht erreichen, dann können sie wie in anderen Bereichen zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben einen Zweckverband gründen, der wie bei Abwasserzweckverbänden etc. diese Aufgabe dann erledigt. Nur wenn sich die politisch Verantwortlichen sowie die Kirchtumsdenker dieser Gemeinden nicht grün sind, dann wird das nichts. Hier liegt nämlich das eigentliche Problem.