Heiligenstadt akzeptiert Lüneburger Lehrerurteil – und erntet Lob von den Philologen

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HANNOVER. Jetzt ist es offiziell: Das Urteil zur Unterrichtsverpflichtung von Gymnasiallehrern wird von der niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) nicht mehr angegangen. Die Lehrer sollen selbst entscheiden können, ob sie die zusätzlich geleisteten Schulstunden ausgezahlt bekommen oder ob sie einen Freizeitausgleich wollen.

Hat sich bei Gymnasiallehrern nicht gerade beliebt gemacht: Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Foto: Martin Rulsch / Wikimedia Commons CC-by-sa 3.0/de
Hat sich bei Gymnasiallehrern nicht gerade beliebt gemacht: Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Foto: Martin Rulsch / Wikimedia Commons CC-by-sa 3.0/de

Die niedersächsische Landesregierung legt keine Beschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zur Unterrichtsverpflichtung von Gymnasiallehrern ein. Das hat das Kabinett in seiner Sitzung auf dem Messegelände in Hannover beschlossen. «Einen Konflikt muss man auch mal beenden können», sagte Regierungschef Stephan Weil (SPD). Die Regierung habe den Streit nicht auf unabsehbare Zeit fortsetzen wollen.

Damit wird das Anfang Juni gefällte Urteil rechtskräftig. Die Richter hatten darin die von der Landesregierung beschlossene Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung von 23,5 auf 24,5 Stunden pro Woche für die rund 17.000 Lehrer an Gymnasien für verfassungswidrig erklärt. Eine Revision hatten sie nicht zugelassen, deshalb wäre eine Beschwerde die einzige Möglichkeit gewesen, noch juristisch dagegen vorzugehen.

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Die betroffenen Lehrer könnten nun entscheiden, ob sie sich die bislang geleisteten Zusatzstunden auszahlen lassen wollten oder ob sie diese auf ihren Arbeitszeitkonten sammeln wollen, betonte  Heiligenstadt. Pro geleistete Unterrichtsstunde wird im Ministerium ein Wert von 30 Euro gerechnet. Nach Ministeriumsangaben könnten sich bis zum Ende des Schuljahres rund 680.000 zusätzlich geleistete Schulstunden ansammeln.

Der Philologenverband lobte die Entscheidung, keine Beschwerde einlegen zu wollen. Damit trage die Landesregierung wesentlich zu einer Verbesserung des Verhältnisses mit den Lehrern bei. dpa

Zum Bericht: Gericht schmettert Mehrarbeit für Gymnasiallehrer ab – Rücktrittsforderung gegen Heiligenstadt

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dickebank
8 Jahre zuvor

… und erntet Lob von den Philologen

Ja nee, is klar. Zum einen sind sie die Begünstigten der vorliegenden Gerichtsentscheidung und zweitens hätte die Anfedhtung des Urteiles durch das nds. Schulministerium zu einer höchstrichterlichen Urteil geführt, woran weder der DPhV noch alle anderen Länderregierungen ein Interesse haben können. Der DPHv nicht, da seine Mitglieder eindeutig bezgl. der Unterrichtsverpflichtung begünstigt sind, und die Länderregierungen, da sie die Arbeitszeiten der Lehrkräfte hätten erfassen müssen, um zu nachvollziehbaren Fetsetzungen der Unterrichtsdeputate kommen zu können.

GriasDi
8 Jahre zuvor

Zitat
„da seine Mitglieder eindeutig bezgl. der Unterrichtsverpflichtung begünstigt sind“

Wenn Sie nur damit zum Ausdruck bringen wollen, dass die angesprochenen Mitglieder eine geringere Unterrichtsverpflichtung haben, dann stimme ich Ihnen zu.
Wenn Sie damit aber zum Ausdruck bringen wollen, dass die angesprochenen Mitglieder bezüglich der Arbeitszeit begünstigt sind, dann stimme ich Ihnen nicht zu. Statistiken bezüglich der Lehrerarbeitszeit zeigen das nämlich in keinster Weise. Wir haben das ja schon ausführlich diskutiert.

Übrigens wurde ja nur die UPZ der angesprochenen Mitglieder erhöht und nicht die aller Lehrer. Wäre das passiert, hätte das Gericht wahrscheinlich anders entschieden.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Muhaha – wer’s glaubt wird selig.

Die arbeitsbelastung für Lehrkräfte der Primar- und Sekundarstufe I ist im Vergleich zu den Lehrkräften an GY/BK überproportional gestiegen. Die gestiegene zahl von Abiturienten hat eben entsprechend des Stellenschlüssels auch zu einer höheren Zahl an lehrkräften der sekII geführt, so dass die Zahl der Korrekturen und Prüfungen pro Kopf nicht gestiegen ist. Der Aufwand an Fördergutachten sowie Erfordernissen, die inklusionsbedingt sind, hält sich in der Oberstufe extrem in Grenzen.

Im übrigen wird die höhere Belastung der sekII-lehrkräfte durch eine höhere Grundbesoldung plus StR-Zulage ausgeglichen, das geringere WS-Deputat ist von daher ungerechtfertigt.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Es geht ja nicht um die relative Arbeitsbelastung sondern um die absolute Arbeitsbelastung.

dickebank
8 Jahre zuvor

Ach und wo ist jetzt die absolute Arbeitsbelastung von SekII-Lehrkräften höher?

Die Arbeitsbelastung eines A13-besoldeten SekI-Lehrers ist auch nicht höher als die des A12-besoldeten.

Die Besoldungsunterschiede liegen in der deutschen Besonderheit des gehobenen Dienstes, der so ja nicht einmal ohne Weiteres auf den Bereich Schule übertragbar ist. Aber höhere Grundbesoldung und geringere absolute Arbeitszeit ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

BTW die Arbeitsbelastung zwischen tarifbeschäftigten und verbeamteten Lehrkräften ist absolut gesehen gleich, wird nur absolut und relativ unterschiedlich vergütet, zu Mal im Bereich Schule – anders als im sonstigen ÖD – die Tarifbeschäftigten die gleiche Arbeitszeit wie die Beamten ableisten müssen.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Sie haben vorher ja nicht zwischen A13 und A12 unterschieden sondern zwischen Gymnasium und den anderen Schularten. Hierfür habe ich Ihnen ja schon einen Link zukommen lassen. Ich sage nur Jahresarbeitszeit für Gymnasiallehrer bei ca. 2100 Stunden. Das sind weit über die 40 Stunden, die pro Woche vergütet werden.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

„Die Arbeitsbelastung für Lehrkräfte der Primar- und Sekundarstufe I ist im Vergleich zu den Lehrkräften an GY/BK überproportional gestiegen …“

Zur Info bis Lehramt GY/BK (Sekundarstufe II) ist die Grundbesoldung A12. Wie kommen Sie auf das schmale Brett, dass die jährliche Arbeitszeitbelastung von Nicht-Gymnasiallehrern unterhalb von 2100 Stunden liegen könnte?

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Hab ich nicht behauptet, allerdings gibt es dafür keine Zahlen. Zumindest keine, die mir vorliegen.
Übrigens unterrichten Gymnasiallehrer auch in Sek I, deren Belastung Ihren Ausführungen nach überproportional gestiegen ist.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

… ja und besonders häufig an den vielfältigen Schulformen der Sekundarstufe I mit ihrem teilweise sehr speziellen Schülerklientel.

GriasDi
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Allerdings besagt die Quelle, aus der ich die Zahlen habe und deren Link Sie kennen, dass auch Lehrer anderer Schulformen diesen Wert etwa erreichten. Ich interpretiere es so, dass Sie ihn nicht übertreffen.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Es geht doch um zwei Punkte – zum einen ist da die durchschnittliche Arbeitszeit, die unabhängig von den Lehrämtern in etwa die gleiche ist. Und zum anderen die Arbeitsbelastung, die sich an den Erfordernissen der einzelnen Schulformen sowie dem Alter der Schülerschaft ausrichtet.

Ich zweifele ja nicht einmal an, dass der Korrekturaufwand in der Oberstufe unter besonderer Berücksichtigung von Leistungskursklausuren ein anderer ist als der von Klassenarbeiten in Mittel- oder Unterstufe. Nur der Aufwand der bei Oberstufenklausuren mit besonderem Augenmerk auf die Erstellung des Erwartungshorizonts betrieben wird ist vielfach Kunst um der Kunst willen. Hier soll Objektivität vorgetäuscht werden, weil es die oberste Schulbehörde so verlangt. Wer den Job nicht gerade erst seit Gestern macht, der nimmt eine Klausur in die hand, liest sie durch und hat einen Eindruck von der Arbeit, die er in Noten oder Punkten quantifizieren kann. Die sich daran anschließende Fleißarbeit, die die Notengebung justiziabel machen soll, kommt in der regel zu keinem anderen Benotung. Selbst ein Zweitkorrektor unterscheidet sich in seiner Bewertung der vorgelegten Arbeit höchst selten, vor allem dann nicht, wenn er aus dem gleichen Kollegium kommt und die gefassten Fachkonferenzbeschlüsse genauso sieht und umsetzt wie der Erstkorrektor. Die Arbeitsbelastung wird also genauso wie an anderer Stelle (Sekundarstufe I-Schulen) von außen drastisch erhöht, ohne Kompensation zu bieten. Von der Seite ist es den Länder schul und Finanzministerien sehr, sehr lieb, dass die nds. Landesregierung das Lüneburger OLG-Urteil nicht anficht.

Das nächst höhere Bundesgericht (BGH in Leipzig) hätte mit größter anzunehmender Sicherheit belastbare Zahlen zur tatsächlichen Arbeitszeit und darüber hinaus Einschätzungen zur durchschnittlichen Arbeitsbelastung eingefordert, um in seinem Urteil dann Vorgaben für die Länder mit normativem Charakter zu setzen. Da wären dann unterschiedliche Wochenstundendeputate wie auch unterschiedliche Eingruppierungen bei vergleichbaren akademischen und laufbahnrechtlichen Abschlüssen mit größter Wahrscheinlichkeit angeprangert worden. Daran können wie gesagt die Länder nicht das geringste Interesse haben, weshalb alle den Niedersachsen sehr zu Dank verpflichtet sind.