Leserkritik zu Kirsten Ehrhardt: „Henri – Ein kleiner Junge verändert die Welt“

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Zunächst beschreibt Kirsten Ehrhardt in Ihrem Buch ihre Erfahrungen nach der Geburt eines Kindes mit Down-Syndrom. In einer Gesellschaft, die behinderte Kinder bereits durch vorgeburtliche Diagnostik verhindern will, ist es kein leichter Weg, den sie zu gehen hatte. „Experten“ wie Mitbürger tragen hier dazu bei, dass der ohnehin durch eine Behinderung belastete Lebensstart nicht einfacher wird und so geht es dann in Frühförderung, Kindergarten und Schule weiter. Mal klappt es gut, dann werden wieder Steine in den Weg gelegt.

Henri darf jetzt auf eine Realschule gehen. (Foto: Buchcover Heyne Verlag)
Henri darf jetzt auf eine Realschule gehen. (Foto: Buchcover Heyne Verlag)

Doch da gibt es ja ein Recht auf Inklusion, das die Bundesrepublik durch die Unterzeichnung der UN- Konvention zum Grundrecht erhoben hat. So jedenfalls will es uns die Politik und die Presse gerne erklären. Frau Ehrhardt tut nichts anderes, als diese Aussagen ernst zu nehmen und wählt für Ihren Sohn den Weg der Inklusion. Ob sie vorher wusste, was sie damit auslöst? Jedenfalls zeigen ihr die Reaktionen von Politik und Verwaltung deutlich, dass es doch nicht ganz so ernst gemeint ist mit der Inklusion, dass Inklusion zwar irgendwann, aber doch nicht schon jetzt sofort umgesetzt wird, dass man zum „Bittsteller“ gemacht wird. Und dass man als Eltern behinderter Kinder befangen ist, die Behinderung nicht akzeptieren und nicht objektiv entscheiden kann, was dem Kindswohl dient – das wissen die Außenstehenden offenbar besser. Juristen, Politiker, Pädagogen, Sonderpädagogen,…, oft auch Lieschen Müller von der Straße – sie alle wollen hier mitreden und –beeinflussen.

Frau Ehrhardt tut nichts anderes, als konsequent bei sich zu bleiben und die versprochenen Grundrechte für ihren Sohn einzufordern. Was dann passiert, schildert sie eindrücklich in ihrem sehr lesenswerten Buch. Auch, was die Familie zu ertragen hat, nur weil sie sich den letztlich dann doch inklusionsfeindlichen oder –einschränkenden Kräften dieser Gesellschaft zu widersetzen versucht.

So deckt der „Fall Henri“ die Widersprüche dieser Gesellschaft auf, die vorgibt, liberal und inklusiv zu sein, die letztlich aber, wenn es um Veränderung geht, um Pfründe der vermeintlichen Elite auf dem Gymnasium, ihr wahres Gesicht zeigt. Und Teile dieser Gesellschaft zeigen, dass sie einfach nicht verstehen können und wollen, um was es eigentlich geht. Zieldifferenz in der Schule. Veränderung von Schule, weg von der vermeintlichen Gleichmacherei hin zu individueller Förderung, weg vom Frontalunterricht, hin zu geeigneten individualisierenden Lernformen, die die Verantwortung für das eigene Lernen beim Lernenden belassen. Doch selbst ein Kultusministerium, das die Gemeinschaftsschule, die diese Ziele verfolgen soll, eingeführt hat, knickt vor der Macht des Gymnasiums ein und setzt so Signale und Standards, die für die Inklusion, für Familien mit behinderten Kindern, die den inklusiven Weg gehen wollen, fatal sind.

Denn der „Fall Henri“ ist natürlich kein Einzelfall, andere Eltern haben nur oft nicht die Kraft oder die Möglichkeiten sich so zu engagieren wie Frau Ehrhardt oder sie geben früher auf. So gesehen ist Frau Ehrhardt eine wichtige Wegbereiterin auch für andere. Schade nur, dass sie so viel Gegenwind und Unterstellungen ertragen muss. In keinem Satz verlangt Frau Ehrhardt die Abschaffung der Sonderschulen. Sie zeigt nur ihre Begegnungen und Erfahrungen mit den Sonderschulen auf und erklärt, warum sie einen anderen Weg gehen will.

Das Buch zeigt m.E., dass Henris Eltern keinesfalls die gefühllosen, ideologischen, fanatischen, ihren Sohn instrumentalisierenden, gewissenlosen Eltern sind, die ihr Kind nicht wahrnehmen. Es gibt Einblick in die Gedanken- und Gefühlswelt der Familie, zeugt vom verzweifelten Kampf um Normalität in dieser Gesellschaft, der einen hohen Preis hat, aber auch viel Solidarität, Freundschaft, Unterstützung hervorruft. Immer wieder berichtet Kirsten Ehrhardt von den positiven Begegnungen und Erfahrung, insbesondere mit anderen Kindern. Warum tun sich die Erwachsenen nur so schwer? Wovor hat diese Gesellschaft Angst?

Wenn das Buch zur Auseinandersetzung mit dieser Frage anregt, dann hat es einen Beitrag zu dem geleistet, was der Untertitel (vielleicht etwas großspurig) verheißt: Ein Junge verändert die Welt.

Wünschenswert wäre es.

Wünschenswert wäre auch, dass gerade die, die in Gegenpetitonen, Internetforen und Leserbriefen vehement gegen die Inklusion und teilweise sogar persönlich gegen Familie Ehrhardt schießen, sich einmal offen mit diesem Buch auseinandersetzen. Dass sie begreifen, dass es um zieldifferente Beschulung geht und was das bedeutet. Auch vor dem Hintergrund, dass sie selbst schon morgen von Exklusion betroffen sein könnten, sei es als Eltern, sei es als Person. Denn ca. zehn Prozent unserer Bevölkerung ist behindert, die allerwenigsten davon von Geburt an. Wollen die, die heute so gegen Inklusion Stimmung machen im Fall des Falles dann wirklich in Anstalten und Pflegeheimen enden, wo man besser weiß, was für sie gut geht, wo sie „Ihresgleichen“ haben???

Andreas Größler

Mehr über das Buch: Kirsten Ehrhardt: „Henri – Ein kleiner Junge verändert die Welt.“ Wilhelm Heyne Verlag, 8,99 €

Lesen Sie auch: Leserkritik von Jutta Schöler

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Lena
8 Jahre zuvor

Indem Sie andere auffordern, sich einmal offen mit diesem Buch auseinanderzusetzen, unterstellen Sie ihnen im Gegensatz zu sich selbst Voreingenommenheit. Auf diese diffamierende Art der „Überzeugungsarbeit“, die fast alle Inklusionsbefürworter an den Tag legen, reagiere ich zunehmend allergisch.

Andreas
8 Jahre zuvor
Antwortet  Lena

…und ich reagiere inzwischen allergisch auf die massenhaften Kommentare z.B. im Forum von amazon, von Menschen, die einfach nicht verstehen wollen, dass es hier um zieldifferente Beschulung geht, um Teilhabe im normalen Lebensumfeld des Kindes. Offen sind diese Kommentatoren nicht. Und was Sie daran diffamierend finden, müssen Sie auch noch mal erklären. Ist es nicht eher diffamierend, dass es so schwer ist, für Kinder mit Behinderung eine gemäß UN-Konvention zustehende Beschulung durchzusetzen?

Milch der frommen Denkungsart
8 Jahre zuvor

Jene Schule, die der Rezensent implementiert wissen will, bedeutete nichts anderes als organisierte Verant-wortungslosigkeit.

dickebank
8 Jahre zuvor

Zieldifferente Beschulung ist doch gar nicht das Problem. Die durchschnittliche Klassenstärke müsste hierzu zwar deutlich abgesenkt werden, mehr als 16 Schüler bringen die Binnendifferenzierung und das „classroom-management“ zum Scheitern – nur wie sieht es mit der zieldifferenten Leistungsmessung und Bewertung aus. Hier machen die führenden Experten und vor allem die Schulministerien als oberste Schulbehörde keine entsprechenden Vorgaben. Es bliebe nämlich nur die Möglichkeit die gesamten Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zu verbrennen.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das Ministerium geht davon aus, dass sich die Schulen für jeden einzelnen Schüler individuelle Nachteilsausgleiche ausdenken, z.B. Schüler 1-22 „normal“, Schüler 23-24 10% mehr Zeit, Schüler 25 20% mehr Zeit und keine Rechtschreibung, Schüler 26 normale Zeit, nur die erste Hälfte der Aufgaben, Schüler 27-29 schreiben den Aufgabentext ab, Schüler 30 schreibt den Aufgabentext ab ohne Berücksichtigung der Rechtschreibung. Weil es keine anderen Vorgaben gibt, gilt formal derselbe Lehrplan für alle, weshalb formal alle Schüler auch dieselben Klassenarbeiten schreiben müssen. Natürlich sind bei einigen Schülern die Nachteilsausgleiche von den Eltern erst beantragt worden, als die schulischen Leistungen schlechter wurden. Die offiziellen Gutachten dazu lauteten „Kind hat LRS“, in der Erläuterung steht eher „Kind hat die Rechtschreibung nicht richtig gelernt“ (sprich kein LRS; so ein Gefälligkeitsgutachten habe ich mal lesen dürfen …)

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

sprich: Durch Gutachten und nicht durch eigene investierte Arbeit wird das Bildungsziel erreicht.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Es geht nicht um den Nachteilsausgleich, den gibt es jetzt schon. Es geht um justiziable Grundsätze zur zieldifferenten Leistungsmessung und Bewertung.

Der Schüler mit LRS hat eine längere Bearbeitungszeit für die gleiche Aufgabenstellung (hier in NRW), es muss aber bezüglich des Erwartungshorizontes in allen Teilbereichen der Leistungsbewertung die gleichen Punkte holen wie der Schüler ohne LRS, um die gleiche Note zu erhalten.

Und bei Inklusion reden wir ja nicht über Schüler mit einer Lese-und Rechtschreibschwäche. Wie bewerte ich denn gerichtsfest die Klassen arbeit des Schülers mit Entwicklungsschwerpunkt ESE, der nach 15 Minuten erfolgloser, frustrierender Beschäftigung mit der Klassenarbeit einen Wutanfall bekommt und erst einmal mit dem Stuhl die Tischplatte zertrümmert, bevor er den Stuhl durch das geschlossene Fenster entsorgt.

Darf ich diese „besonderen Umstände“ bei der Benotung der Klassenarbeiten der Mitschüler ohne Förderbedarf berücksichtigen oder nicht?

Andreas
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Diese Kommentare haben nichts mit Henri zu tun, denn er geht in Ba-Wü in die Schule und er ist dem „Bildungsplan Schule für GB“ zugeordnet und damit jenseits justitiabler Bewertung angesiedelt.
Außerdem: Ich würde Lehrer um für Kinder da zu sein, nicht für Juristen und nicht für vermeintliche Gerechtigkeits-Noten-Chancenzuweisungsfanatiker.
Das alles hier hat nichts mit diesem Buch und der Beschulung von Henri zu tun!

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das Gutachten stammt von einer Schule ohne diagnostizierte Inklusionsfälle, aber reichlich Nachteilsausgleiche wegen unterschiedlichster Dinge.

Ohne die Paragraphen zu kennen, behaupte ich mal, dass die von ihnen genannten „besonderen Umstände“ offiziell _nicht_ bei den Schülern ohne Förderbedarf berücksichtigt werden dürfen. Den pädagogischen Spielraum bei der Notengebung dürfen Sie natürlich inoffiziell ausnutzen. Bei von Außen vorgegebenen Arbeiten mit festem Erwartungshorizont ist die pädagogische Freiheit sehr stark eingeschränkt.

Wie dem auch sei, muss die große Mehrheit für eine kleine Minderheit leiden.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

„Das Gutachten stammt von einer Schule ohne diagnostizierte Inklusionsfälle, aber reichlich Nachteilsausgleiche wegen unterschiedlichster Dinge.“

Hier in NRW muss der Nachteilsausgleich von den Eltern bei der Bez.-Reg. beantragt werden, die ihn auch genehmigt. Dazu muss der betreffende aber auch lückenlos an der LRS-Förderung teilgenommen haben. Diese Form des Nachteilsausgleich wird ohnehin nur bei der ZP10 oder beim Zentralabi gewährt und nicht bei normalen Klassenarbeiten.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

@ dickebank

Das war nicht in NRW. An der Schule konnten die Eltern einen Ausgleich direkt beim Klassenlehrer beantragen, teilweise unterstützt durch ein psychologisches Gutachten. Von den Lehrern abgelehnt wurde z.B. ein Ausgleich im Fach Sport, weil das Kind deutlich jünger war als die Mitschüler und dementsprechend körperlich noch nicht so weit entwickelt. Zwei bis drei Nachteilsausgleiche pro Klasse mit meist weniger als 20 Schülern sind dort nichts besonderes. Ich habe große Zweifel, dass die Ausgleiche ausnahmslos alle aus genetischen Gründen erforderlich waren.

son
8 Jahre zuvor

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 24 Bildung ( Auszug)
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage derChancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen
2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.
Frage: Bestmögliche schulische Entwicklung für Henri im Gymnasium????
In einem Interview mit der Süddt. Ztg am 01.06 2015 sagt Frau Ehrhardt: „Also sollten wir uns Schritt für Schritt von dem Sondersystem trennen“. Also doch Abschaffung der So-Schulen
Hinweis:
„Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert aber in Artikel 7 Absatz 2 ausdrücklich, dass sich die sonderpädagogische Förderung am individuellen Kindeswohl auszurichten hat. Das hat auch das OVG Lüneburg als höchstes niedersächsische Verwaltungsgericht in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung (OVG Lüneburg, Beschluss v. 7.8.2014, Az.: 2 ME 272/14) gefordert“, so der Rechtsanwalt weiter. Das Gericht hat ausdrücklich betont:
„Im Fokus des Umsetzungsprozesses hat … das Wohl des einzelnen Kindes
und seine Förderung zu stehen, wobei die Förderung allerdings den bislang
erreichten Standard der Förderschulpädagogik nicht unterschreiten darf.“

dickebank
8 Jahre zuvor

@3X

Das war mir vom Prozedere her schon klar, dass das woanders gelaufen ist oder so läuft. Nur im Grunde kann das ja gar nicht sein, immerhin sind wir diejenigen, die den Schülern schon einen Bildungsabschluss am Ende der SekI garantieren, die ihren Namen richtig schreiben können – so zumindest die gängige Kritik an der NRW-Bildungspolitik.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

lol

Viel mehr als den Namen richtig schreiben und gesunden Menschenverstand besitzen braucht man aber auch nicht, um in NRW einen Sek I-Abschluss zu schaffen. Dabei meine ich bestehen, nicht den Schnitt von 1,x. Für letzteren braucht man wirklich etwas im Köpfchen und — mindestens genauso wichtig — die passende Einstellung unabhängig vom sozialen Umfeld.

Küstenfuchs
8 Jahre zuvor

Dieser als Buchkritik getarnte „Beitrag“ ist voll von Unterstellungen und Halbwahrheiten. Die meisten Pädagogen – und ich zähle mich dazu – haben vermutlich kein Problem mit Inklusion, sondern nur mit der Umsetzung. Wenn man Inklusion möchte, dann muss man sie bezahlen und nicht die Lehrer damit alleine lassen.

Viele Lehrer arbeiten heute auch ohne Inklusion schon am Rande der Belastbarkeit. Wenn eine Schule dann für die Betreuung eines Kindes wie Henri 5 Wochenstunden Unterstützung bekommt, schießt die Arbeitszeit der Kollegen durch die Decke, die Arbeit wird nicht schaffbar und alle leiden darunter, Lehrkräfte, „normale“ Schüler und Henri. Henri auf ein nicht vorbereitetes und nicht entsprechend ausgestattetes Gymnasium zu schicken ist schlicht unverantwortlich und in letzter Konsequenz dumm.
Wer das so darstellt, ist kein Inklusionsgegner, sondern nur ein Gegner der Inklusion unter den jetzigen Voraussetzungen!

Das Buch sowie die Auftritte der Familie sind in meinen Augen auch mehr der willkommene Anlass, aus dem Jungen Geld zu schlagen. Klappt ja auch prima.