Jugendämter stellen häufiger Gefährdung des Kindeswohls fest

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WIESBADEN. Rund 124000 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung für Kinder haben die deutschen Jugendämter 2014 durchgeführt. Nur in rund Acht Prozent der Fälle kamen die Hinweise aus Schulen oder Kitas.

Die Jugendämter in Deutschland überprüfen immer häufiger, ob ein Kind in Gefahr ist. Rund 124 000 solcher Verfahren wurden 2014 abgeschlossen. Das waren 7,4 Prozent mehr als im Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Die Zahlen werden erst seit 2012 erhoben.

Schwer misshandelte oder völlig vernachlässigte Kinder schockieren immer wieder die Öffentlichkeit. Die Jugendämter reagieren und sehen häufiger nach dem Wohl vor allem kleiner Kinder. Foto: Hcky So / flickr (CC BY-NC 2.0)
Schwer misshandelte oder völlig vernachlässigte Kinder schockieren immer wieder die Öffentlichkeit. Die Jugendämter reagieren und sehen häufiger nach dem Wohl vor allem kleiner Kinder. Foto: Hcky So / flickr (CC BY-NC 2.0)

Die Fachleute stellten 2014 rund 18 600 Mal eine akute Gefährdung fest. Das war ein Anstieg von 8,2 Prozent innerhalb eines Jahres. In 22 400 Verfahren konnte eine Gefahr für das Kindeswohl nicht ausgeschlossen werden (plus 4,7 Prozent).

Fast zwei Drittel (64 Prozent) dieser Kinder wiesen Zeichen von Vernachlässigung auf. Bei mehr als jedem Vierten (27 Prozent) gab es Hinweise auf psychische Misshandlung. Etwas seltener (24 Prozent) stellten die Fachleute Anzeichen körperlicher Misshandlung fest. Deutliche Hinweise auf sexuelle Gewalt gab es in knapp fünf Prozent der Fälle.

In den meisten Verfahren wurde jedoch keine Gefahr für das Kind ausgemacht (83 100). Allerdings attestierten die Jugendämter rund der Hälfte dieser Familien, dass sie Unterstützung brauchen. Die Verfahren mit dieser Einschätzung nahmen am stärksten zu, um 9,8 Prozent auf 41 500.

Die Jugendämter überprüften etwa gleich häufig das Wohl von Jungen und Mädchen. Fast jedes vierte Kind war noch keine drei Jahre alt. Ein Fünftel war drei bis fünf Jahre alt.

Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft machten die Jugendämter am häufigsten – in jedem fünften Verfahren – auf eine mögliche Gefährdung des Kindes aufmerksam. In rund 13 Prozent gingen die Behörden Hinweisen von Nachbarn oder Bekannten nach. In 12,5 Prozent hatten Schulen und Kitas die Jugendämter informiert. Mehr als jeden zehnten Hinweis erhielten die Fachleute anonym.

Eine Kindeswohlgefährdung liegt nach dem Gesetz vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist. (dpa)

Zum Bericht: Fehlender Schulunterricht kann das Kindeswohl gefährden

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