Neues Rechtsgutachten – Handynutzungsregelungen für Schulen könnten kompliziert werden

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KIEL. Einem pauschalen Handy-Verbot an Schulen fehlt die rechtliche Grundlage. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten des schleswig-holsteinischen Landtags. Besonders der Piratenpartei ist das Wasser auf die Mühlen. Gänzlich freigeben müssen die Schulen die Handy-Nutzung aber wohl nicht.

Ein pauschales Handyverbot an Schulen ist aus Expertensicht nicht zulässig. Ein generelles Verbot darf sich nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags in Kiel nur auf die Benutzung beziehen, nicht aber auf das bloße Mitführen von Mobiltelefonen oder Tablets. Es gebe also keine Rechtsgrundlage für absolute Handy-Verbote an den Schulen, schlussfolgern die Piraten im Landtag. Die Schulen regeln den Umgang in ihrer Schulordnung. Nun wollen die Piraten in der Novembersitzung des Landtags von den Schulen Medienentwicklungspläne einfordern und einen Parlamentsbeschluss gegen Handy-Verbote durchsetzen.

Vor der Schule heißt es für die meisten Schüler „Handy aus!“. Ein pauschales Verbot dürfen Schulen allerdings nicht aussprechen. Foto: Eric Bailey/startupstockphotos.com (CC0 / Public Domain)
Vor der Schule heißt es für die meisten Schüler „Handy aus!“. Ein pauschales Verbot dürfen Schulen allerdings nicht aussprechen. Foto: Eric Bailey/startupstockphotos.com (CC0 / Public Domain)

Einem absoluten Verbot fehle bereits ein legitimes Ziel wie die Gewährung eines geordneten Schulbetriebs oder die Verhinderung von Missbrauch, heißt es in dem Gutachten. Vielmehr gebe es gute Gründe, die ein Mitführen während der Schulzeit legitimieren: Kontaktaufnahme in Notfällen, Erreichbarkeit auf den Schulwegen, Informationen an die Eltern über Änderungen im Tagesablauf.

«Die Schulen müssen sich jetzt damit auseinandersetzen, wie sie mit den neuen Medien umgehen wollen», sagte der Piraten-Bildungspolitiker Sven Krumbeck. «Nur mit Verboten die Augen zu verschließen, ist nicht zeitgemäß.» Das meint auch der Landesschülersprecher der Gymnasien, Simon Becker. «Die Schulen sollten pädagogisch mit dem Thema umgehen statt einfach Handys zu verbieten.» Natürlich müsse es auch Zeiten geben, in denen Handys an den Schulen keine Rolle spielen dürfen. Verbote reizten aber eher dazu, etwas doch zu tun, und veränderten das Denken der Schüler nicht.

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Das Bildungsministerium zeichne Schulen mit besten Medienkonzepten aus, sagte Pirat Krumbeck. Dazu passe es nicht, neue Medien aus den Schulen herauszuhalten.

Das Rechtsgutachten stellt aber auch klar, im Unterricht verstehe sich ein Verbot einer nicht zu Unterrichtszwecken verwendeten Handynutzung von selbst. Der Schulbetrieb müsse störungsfrei bleiben. Deshalb könne auch gefordert werden, Handys während des Unterrichts ausgeschaltet im Klassenraum zu verwahren. Das bloße Mitführen dürfe nur in sehr engen Einzelfällen beschränkt werden, zum Beispiel bei Abschlussprüfungen. Ein Handy dorthin mitzunehmen, könne schon als Täuschungsversuch gewertet werden, auch wenn es ausgeschaltet ist. Ähnlich sei es bei Klassenarbeiten, Klausuren oder Tests.

Auch für Schulpausen könne eine Nutzung der Geräte auf Ausnahmefälle beschränkt werden, heißt es weiter. Grund: Die Pausen sollten für nichtvirtuelle Kommunikation sowie für eine ungestörte soziale und persönliche Entwicklung genutzt werden. Die Schüler sollten ins Gespräch kommen, um Kameradschaft zu pflegen oder auch Konflikte abzubauen. (dpa)

• zum Bericht: Beim Simsen im Unterricht erwischt: Lehrer darf Handy einsammeln
• zum Bericht: Informatikprofessor: Smartphones machen abhängig, unproduktiv und unglücklich

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14 Kommentare
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Thomas
8 Jahre zuvor

Hätte man vor 20 Jahren darüber nachgedacht, dass jedes Kind seinen eigenen Computer, sein Funkgerät, seinen Kassettenrekorder, seinen Fotoapparat und seine eigene Videokamera mit in die Schule nehmen darf?

„Kontaktaufnahme in Notfällen, Erreichbarkeit auf den Schulwegen, Informationen …“ – gerne, aber benötigt man dafür wirklich all diese Gerätschaften?

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  Thomas

ein Handy wirklich brauchen tut fast niemand, praktisch für Notrufe und als Fotoapparat im Urlaub ist es hingegen schon. mehr als ein nice to have ist ein handy trotzdem nicht.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Sie verkennen den eigentlichen Wert des Gerätes – ein Handy hat doch heute so gut wie niemand mehr. Smartphones sind Statussymbole. Und ein Vergleich von Telekommunikatiosendgeräten gilt in der Öffentlichkeit als schicklicher als der von maskulinen primären Geschlechtsorganen (Meiner ist aber länger …).

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

aber natürlich nicht irgendwelche smartphones. die modellnummer soll man nicht mehr mit einer Hand abzählen können …

Dina
8 Jahre zuvor

Ich finde es immer noch erstaunlich, dass in den letzten hundert Jahren die Kinder lebend nach Hause gefunden haben bei längeren Fußwegen, die sie ohne Handy zurücklegen mussten und das noch ohne Ganztagsschulen. Die kamen einfach nach Hause, wenn Schluss war, nicht etwa pünktlich um 15 Uhr.

Zumal Handys irre praktisch sind. Man kann zum Beispiel Tafelbilder einfach abfotografieren. Selbst etwas schreiben oder sogar per Hand schreiben ist ja sowas von retro. Das macht heute keiner mehr freiwillig. Deswegen fallen Aufsätze dann entsprechend kurz aus. Ich habe gerade einen vorliegen: Zwei Sätze lang. ungenügend. Und ich weiß jetzt schon, dass sowohl die Schüler als auch die Eltern die Noten ausdiskutieren wollen, schließlich schreibt heute niemand mehr Briefe oder längere Texte. Wofür haben wir Texterkennung, die unsere Wörter vervollständigt und Spracherkennungssoftware? Wir sollten den Deutschunterricht reformieren. Statt Aufsätze schreiben, unterrichten wir demnächst „Spracherkennungssoftware installieren und benutzen“.
Handys dabei zu haben, ist ok, aber wo sie in der Tasche sind, werden sie auch genutzt.

Pälzer
8 Jahre zuvor

Wieder so ein Fall, wo eine Klientel-Partei den legitimierten und zuständigen Gremien (Gesamtkonferenz, Elternbeirat, SV, Schulaussschuss) ihre Entscheidungsrechte wegnehmen und per Gesetz Vorschriften machen will, was die Schule darf und was nicht. Sieh an, auch die Piraten denken obrigkeitsstaatlich! Aber es ist ja nur ein Rechtsgutachten, sicher wird auch jemand ein anderslautendes schreiben.

xxx
8 Jahre zuvor

Wieso sind die Regelungen schwierig? Es reicht doch:
– Im Unterricht sind die Handys / Smartphones ausgeschaltet. Das gilt auch für AGs, Hausaufgabenbetreuung usw.. Ausnahmen legt der Lehrer fest, weil mitunter die eingebaute Stoppuhr oder der Fotoapparat doch ganz praktisch sein kann.
– Die Schule haftet nicht für Beschädigungen, Diebstahl etc.
– Der Betriebsablauf in den Pausen (Raumwechsel-, Hof-, Mittagspausen) darf durch die Handynutzung nicht beeinträchtigt werden.
– Bei Verstößen wird das Handy für die Dauer des Schultags eingezogen, im Wiederholungsfall in der Schule gelagert, bis es von den Erziehungsberechtigten abgeholt wird. Der Schüler bekommt ein Schreiben von der Schule mit genau diesem Inhalt. Das Handy selbst kommt in einen Umschlag mit dem Namen des Besitzers. Diese Maßregelung wird von der Schulkonferenz beschlossen. Eltern, die damit nicht einverstanden sind, melden ihr Kind ab und an einer anderen Schule an.

( Man darf gespannt sein, wie viele Eltern wegen des Handys wie der Blitz in die Schule kommen, bei Elternsprechtagen etc. nie gesehen werden. )

dickebank
8 Jahre zuvor

Aushändigung an die Erziehungsberechtigten am Foolgetag – hier liegt rechtlich dasProblem. Schuledarf kein Eigentum entziehen. In N R W gilt, dass am Ende des Scultages denn Schülern ihr Eigentum ausgehändigt werden muss. Die Schule hat das Recht die Anzahl der Verstöße gegen die Handyregelung zu erfassenund bei mehrmaligen Verstöße n den üblichen Katalog an Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen abzuarbeiten.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Man kann ja das „Ende des Schultages“ umdefinieren als „Zeitpunkt, an dem die letzte befugte Person das Schulgelände verlässt“. Wenn die Eltern bis zu dem Zeitpunkt in der Schule waren, hat der Schüler bis zum Ende des Schultages sein Handy zurück. Der übliche Katalog an Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist in etwa so wirklungslos wie Hustensaft gegen Kopfschmerzen — das wissen Sie aber selber auch.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Kann man leider nicht. Das OLG hat eindeutig festgelegt, dass mit Schulende das des betroffeneni Schülers gemeint ist. Und zwar das,das für den betreffenden Tag gilt, d.h. Hat der Schüler lt. Plan regulär bis zur sechsten Stunde, wird aber aufgrund einer Stundenplanänderung nach der 4. Stunde freigesetzt, so ist ihm das Handy nach der 4. Stunde – seinen individuellem Schulscluss entsprechend – auszuhändigen. Eine pädagogische Freiheit oder einen Ermessenspielraum gibt es lt. Erlassdes Sculministeriums, der unter Berücksichtigung des Urteiles ergangen ist, nicht. Die abweichenden Beschlüsse von Schulkonferenzen sind vor dieser Erlasslage hinfällig und müssen entsprechend angepasst werden.

Lehrkräfte, die anderswetig verfahren, machen sich wegen Rechtsbeugung und des begangenen Eigentumdeliktes angreifbar.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Als Lehrer / Schule kommt man sich vor, als würde man mit einem Blatt Papier versuchen, ein Heer von Scheren bekämpfen zu müssen …

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wieso? Ich muss doch auf dasHandy erst dann reagieren, wenn gesetzeswidrige Bilder oderTonmitschnitte von mirveröffentlicht werden. Nordbank muss ich es eben nicht mit Mitteln des Schulgesetzes sondern mit strafrechtlichen Mitteln erledigen. Und dabei den Arbeitgeber/ Dienstherren vollkommen außen vor lassen.

Mark
8 Jahre zuvor
phonejunkie
8 Jahre zuvor

eine typische scheinheilige und sehr deutsche Diskussion. Hier äußern sich wieder irgendwelche Technik-Pegisten. Schülerinnen und Schüler sollen Medienkompetenz erwerben und den richtigen Umgang mit Smartphones, Tabletts etc. lernen. Schule soll und muss die Lebenswirklichkeit der jungen Menschen mit einbeziehen und nicht vor der Tür oder im Rucksack verbuddeln. Genauso wie immer die gleichen Sätze „früher zu meiner Schulzeit ….“ – erbärmlich. Lasst den Kindern und Jugendlichen ihre Kommunikationsmittel und fordert von Lehrern und Eltern diese Technik „durchaus kritisch“ zu begleiten. Smartphones sind tolle und nützliche Geräte, die das Leben an vielen Stellen sinnvoller machen. Also lernen wir alle medienkompetent und selbstkritisch damit umzugehen, statt den Teufel an die Tafel zu malen.